Die Aktenbearbeitung im Hauptstudium HS 2.2 in der Fächerkombination Verkehrsrecht und Eingriffsrecht

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Seit der Reform des Polizeistudiengangs in NRW 2016 sind für das Hauptstudium 2 im zweiten Studienjahr neue Prüfungsformen vorgesehen. Dazu gehört auch die zweistündige Aktenbearbeitung, die 2020 zum ersten Mal im Teilmodul HS 2.2 durchgeführt wird. Aus den Fächern Eingriffsrecht/Staatsrecht, Verkehrsrecht/Verkehrslehre sowie Strafrecht wird ein Klausursachverhalt gebildet, der als Aktenbearbeitung stärker an der polizeilichen Praxis orientiert sein soll als übliche Klausuren. Da in diesem Teilmodul bislang noch keine solche Prüfung durchgeführt wurde, soll der vorliegende Beitrag beispielhaft sowohl der Begleitung der entsprechenden Lehrveranstaltungen als auch der gezielten Vorbereitung auf die Aktenbearbeitung dienen.