E-Scooter/Foto: Unsplash/Jonas Jacobsson

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem E-Scooter?


Seit einigen Jahren gehören sie vor allem in Großstädten zum gewohnten Straßenbild: Elektrokleinstfahrzeuge, im Folgenden der Einfachheit halber „E-Scooter“ genannt. Waren diese früher zunächst meist illegal (weil ohne erforderliche Haftpflichtversicherung) unterwegs, sind sie seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[2] im Jahr 2019 als fahrerlaubnisfrei Kraftfahrzeuge gesetzlich zugelassen. Häufig werden sie zur Überbrückung der „letzten Meile“ zwischen öffentlichem Verkehrsmittel und Reiseziel genutzt.

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Musterklausur Einbrüche im Industriegebiet

Der 25-jährige drogenabhängige X erhält von einem Freund einen „sicheren Tipp“, und zwar sollen sich in der Firma des Unternehmers U ständig größere Mengen Bargeld sowie Münzsammlungen befinden.

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Foto: Ein Teddibär liegt auf dem Boden

Die sog. Kinderpornografie – definitiv kein neues Verbrechensphänomen

„Dunkelziffer“, ein Buch zur damaligen STERN-Serie „Kinderschänder“. Mehr als acht Monate hatten die beiden STERN-Reporter damals recherchiert. In der Einführung heißt es, es sei eine der schwierigsten Reportagen gewesen, die sie je gemacht haben. Obgleich beide zum Zeitpunkt dieser Recherche schon seit über zwanzig Jahren in ihrem Beruf waren und schon viel Elend gesehen haben. Die Erkenntnis, dass Kinder mitten unter uns, aus der Mitte unserer Gesellschaft, schlimmste, sexuell-motivierte Gewaltverbrechen erleben müssen und diese Gewaltverbrechen dokumentiert werden, ist an Abscheulichkeit nicht zu übertreffen.

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Foto: Unsplash/Lacie Slezak

Die Kriminalistik im System der Kriminalwissenschaften

In den letzten Jahren sind wiederholt Fragen nach der wissenschaftlichen Qualität der Kriminalistik und ihrer Einordnung in das System der Wissenschaften gestellt und vor allem kontrovers diskutiert worden. Zusätzlich zu der auf Forschungsebene bestehenden Uneinigkeit wird das Definitionsproblem des Begriffes der Kriminalistik durch die journalistische Begriffsverwendung verschärft. Insbesondere die Begriffe der Kriminologie und der Kriminalistik werden oft miteinander verwechselt bzw. synonym verwendet.

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Briefmarken Deutsches Reich / Foto: Joachim Schnurle

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie „Querdenker“ – Akteure, Strategien, Ideologieelemente

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Deutschland bewerten staatliche Maßnahmen – damit auch diejenigen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – als unrechtmäßig und lehnen sie vehement ab. Besonders häufig thematisierte die dem Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zuzuordnende Gruppierung „Verfassunggebende Versammlung“ (VV) seit 2020 die Coronapandemie und verbreitete mmer wieder Desinformation und Verschwörungsideologien.

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Polizist/ Foto: Unsplash/Yannick Monschau

Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten

Polizeibeamte geben im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit immer wieder Zeichen und Weisungen an Verkehrsteilnehmer. Was ist der Unterschied zwischen „Zeichen“ und „Weisungen“? Auf welche Rechtsgrundlagen gehen diese zurück? Und ist eine Missachtung solcher eine Ordnungswidrigkeit oder gar unter Strafe gestellt?

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Buch / Foto: ChiaraF - Unsplash

Repetitorium: Rücktritt vom Versuch

Das Repetitorium dieser Ausgabe stellt den Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 StGB in den Mittelpunkt. Neben dem Prüfungsschema werden besondere Konstellationen besprochen und in der Aufgabe, erstmals im Quiz-Format, abgeprüft.

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Demonstranten / Foto:UNsplash/ Koshu Kunii

Der strafrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Ton- und Bildaufnahmen polizeilicher Demonstrationseinsätze

Die allgegenwärtigen „Querdenker“-Proteste lenken erneut die Aufmerksamkeit auf ein Phänomen, das seit Jahren die Tätigkeit der Polizei in der Öffentlichkeit begleitet: Es geht um Audio- und Videoaufnahmen polizeilicher Einsätze durch Demonstrationsteilnehmer. Die Motive für die Anfertigung derartiger Aufnahmen sind vielfältig.

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Arbeit am Laptop / Foto: Unsplash/Christine Hume

Erfolgreich wissenschaftlich Arbeiten bei der Polizei

An vielen Polizeihochschulen wird im Hauptstudium die Ausarbeitung einer Bachelorarbeit gefordert. Bis zu diesem Zeitpunkt hat ein/e Polizeistudent/in kaum etwas mit dem Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten zu tun. Um dieser Problematik Abhilfe zu leisten, werden im Folgenden die wesentlichen Grundtechniken und Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens zur Orientierung aufgezeigt.

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