Kindesmissbrauch – Handeln bevor es zu spät ist (RISKID)

von  Dr. Ralf Kownatzki, Duisburg

Um Misshandlungen sicherer und frühzeitiger zu erkennen und gleichzeitig Eltern vor falschem Verdacht zu schützen wurde von Duisburger Kinder- und Jugendärzten für den Medizinbereich das Informationssystem RISKID eingeführt. RISKID ist die Abkürzung für RisikoKinderInformationssystemDeutschland. RISKID ist eine Kommunikationsplattform. Sie hilft Ärzten bei der Diagnostik, wenn es gilt, Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung abzuklären. Denn: Geschickt agierende Misshandler versuchen oft durch häufigen Arztwechsel (Doctor-Hopping) ihre Misshandlungen zu verschleiern. RISKID hilft gegen dieses Doctor-Hopping. Über das elektronische Informationssystem können die behandelnden Ärzte miteinander kommunizieren und sich über ihre erhobenen Befunde und Diagnosen austauschen.

Kindesmissbrauch: eine ärztliche Diagnose

Kindesmissbrauch wird von Ärzten nach ICD-10 bei nachfolgenden Diagnosen festgestellt:

Diagnose nach ICD-10
Diagnose nach ICD-10

In RISKID werden Kinder eingestellt, bei denen unklar ist, ob eine der o.g. Diagnosen zutrifft.

Funktionsweise von RISKID

Ablauf

Die Einstellung eines betroffenen Kindes in das RISKID System erfolgt nach dem Containerprinzip. Für jeden teilnehmenden Arzt ( Institution, KH, Praxis) ist bei RISKID ein eigener Datencontainer vorhanden, in den er seine Risikopatienten mit Namen und Geburtsdatum einstellt. Jeder bei RISKID vernetzte Arzt hat nur Einblick und Übersicht über seine eigenen Patienten – diejenigen in seinem Datencontainer.
Ein Informationsaustausch findet zwischen den Ärzten statt, wenn es zu einer gemeinsamen Behandlung eines Kindes kommt, z.B. wenn ein Patient von Arzt A zu Arzt B wechselt.
Die Identifikation eines RISKID-Kindes im System erfolgt über seinen Namen und das Geburtsdatum

Beispiel

Patient xy aus Praxis A stellt sich in Klinik B. vor. Der behandelnde Arzt in Klinik B macht eine Anfrage an RISKID, ob dieser für ihn neue Patient xy dort gelistet ist. Ist dies der Fall, erscheinen als Suchergebnis die Adressdaten des Arztes A auf dem Monitor.

Klinik B nimmt Kontakt auf zu Praxis A. Beide Ärzte können ihre Befunde und Diagnosen austauschen. Das Ergebnis dieser Fallbesprechung bestimmt das weitere Vorgehen.

Wurden weitere Ärzte und Krankenhäuser aufgesucht, werden auch deren Adressdaten angezeigt und können entsprechend kontaktiert werden.  Aus Datenschutzgründen und wegen der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB hat kein RISKID vernetzter Arzt hat Kenntnis von allen übrigen in RISKID eingestellte Patienten. In RISKID werden deshalb auch keine umfangreichen Patientendaten wie Krankheitsverläufe, Laborergebnisse, Röntgenbilder etc. gespeichert.

Doctor-Hopping

Für Ärzte ist es oft schwer bereits bei der ersten Untersuchung eines Kindes festzustellen, ob eine Verletzung im Rahmen eines Unfallgeschehens oder durch eine Misshandlung entstanden ist.
Hier setzt RISKID an. Da Misshandlungen in den meisten Fällen (ca. 50%) keine einmaligen Ereignisse sind, sondern sich wie eine chronische Erkrankung über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist es wichtig, dass in dieser Zeit keine Untersuchungsbefunde verloren gehen. Die Gefahr dieses Informationsverlustes ist immer dann vorhanden, wenn aus den unterschiedlichsten Gründen ein mehrfacher Arztwechsel stattfindet.
Bei der Misshandlung und beim Missbrauch von Kindern gehört es zur Strategie von Tätern durch gezieltes häufiges Wechseln des behandelnden Arztes Symptome von Misshandlungen bei den Opfern zu verschleiern (doctor hopping).

Im Rahmen der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle von Lügde und davor, stellt die „Regierungskommission mehr Sicherheit in NRW“  (Bericht vom 28.05.2019) der Landesregierung dazu fest:

„…In bestimmten Fallkonstellationen kann die einzelne Verletzung keinen ausreichenden Rückschluss auf eine Misshandlung zulassen. Bei einer Gesamtschau wiederkehrender Verletzungen wäre dies aber anders zu beurteilen. Da potentielle Täter oft regelmäßig den Kinderarzt wechseln („doctor-hopping“) und dem aktuell behandelnden Arzt die Krankengeschichte daher nicht bekannt ist, können solche Fälle auch weiterhin unerkannt bleiben. Hier wäre die Einrichtung einer Datenbank zielführend, in welche Fälle eingepflegt werden können, bei denen erst bei Häufung ein konkreter Verdacht anzunehmen wäre.
…. Bei der praktischen Umsetzung dürfte sich eine Orientierung an „riskid“ anbieten, einer Onlinedatenbank für Ärzte“

RISKID Entstehungsgeschichte

Die Idee zu RISKID entstand im Jahr 2005. RISKID wurde als Pilotprojekt zunächst für den Bereich Duisburg konzipiert. Vorausgegangen waren Ermittlungen wegen 5 getöteter Kinder, bei denen bei 2 Kindern das Problem des doctor-hoppings festgestellt wurde.  Ein Säugling verstarb im Alter von 6 Monaten nach längerer Misshandlung und weil die Eltern in verhungern ließen. Das andere Opfer war ein 4 Jahre altes Mädchen, das nach Wohnortwechsel über einen langen Zeitraum zuhause gequält worden war, bis es zuletzt verhungert und verdurstet, seinen zahlreichen Verletzungen erlag. Beide Kinder verstarben in einem Alter, in dem für sie die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung U5 bzw. U8 vorgesehen war, zu denen die Kinder natürlich nicht gebracht wurden.

Die Duisburger Kinder- und Jugendärzte, Rechtsmediziner, Kriminalbeamte und Staatsanwaltschaft nahmen dies zum Anlass ,die Situation zu analysieren und Konsequenzen daraus zu ziehen.
Neben der Notwendigkeit verpflichtender und überprüfter Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen im Gelben Vorsorgeheft) bei Kindern wurde vor allem eine bessere Kommunikation zwischen Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung für dringend erforderlich erachtet. Dem Phänomen des sog. Doctor Hoppings, dem gehäuften Arztwechsel, sollte mit einem geeigneten Instrument begegnet werden.

Nach der erfolgreichen Testphase des Pilotprojektes RISKID bis 2011 in Duisburg, wurde das Informationssystem für die deutschlandweite Vernetzung von Ärzten umgestaltet und entsprechend datenschutzrechtlicher Vorgaben angepasst. Logistisch wurde dies durch umfangreiches finanzielles und personelles Sponsoring ermöglicht. RISKID wird als ärztliches Kinderschutzprojekt vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) als Präventionsmaßnahme gefördert und unterstützt. 2009 erhielten die Duisburger Initiatoren von RISKID, EKHK Heinz Sprenger, Chefermittler beim KK11 in Duisburg und der Duisburger Kinder- und Jugendarzt Dr. Ralf Kownatzki für ihr Engagement den Ehrenpreis des BDK “bul-le-merite“.

Seit 2012 steht RISKID bundesweit allen interessierten Ärzten zur Verfügung. Über www.riskid.de können sich alle interessierten Ärzte, die auch Kinder behandeln, bei RISKID anmelden und vernetzen.

Ärzte im Kinderschutz

Wird ein misshandeltes, missbrauchtes Kind  ärztlich untersucht, kann es durchaus schon beim Erstkontakt typische und sichere Hinweise geben, dass die Verletzung nicht durch einen Unfall – wie durch einen Sturz beim Spielen- entstanden sein kann, sondern durch eine Fremdeinwirkung verursacht wurde. Ob es aber wirklich der Mitschüler bei einer Rangelei war oder das ältere Geschwisterkind beim Herumtollen, wie erzählt wird, läßt sich hingegen oft nicht sofort klären. Dann führt erst im weiteren zeitlichen Verlauf die Summe von Einzelbefunden in ihrer Zusammenführung zur abschließenden gesicherten Diagnose. Aufgabe von Ärzten, insbesondere von Kinder- und Jugendärzten ist es, die oft zunächst diskreten Anzeichen von Kindesmisshandlung schon frühzeitig zu erkennen, richtig zu deuten, um dann entsprechend zu reagieren.

Kinder- und Jugendärzte in der ambulanten Versorgung

Kinder- und Jugendärzte

Praktizierenden Kinder- und Jugendärzten kommt eine Filterfunktion zu: durch ihre spezielle Kenntnis von familiärem Umfeld, den häufigen Kontakten bei Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, und Erkrankungen sind sie die Arztgruppe, die schon sehr früh Kenntnisse einer möglichen Kindeswohlgefährdung erhält.
Der Kinder- und Jugendarzt wird danach abgestuft reagieren:
bei leichten Fällen beratend eingreifen, Hilfsangebote machen (Familienhebamme, Jugendamt). In schweren Fällen das Kind in Sicherheit bringen, es stationär einweisen und Kontakt mit der Rechtsmedizin und Polizei aufnehmen.

Rechtsmedizin

Der Rechtmediziner kann mit seinem Spezialwissen wesentlich zur Klärung eines speziellen medizinischen Sachverhalts im einem bereits bekannt gewordenen konkreten Einzelfall beitragen (Beweise für Strafverfolgung oder Entlastung des Beschuldigten). Er bedient sich dabei zusätzlich spezieller Untersuchungsmethoden, kann Verletzungsgeschehen rekonstruieren und damit den geschilderten Verletzungsvorgang untermauern oder widerlegen.

Kinderschutzambulanzen/-Gruppen

sind an Kinderkliniken angebunden. Hier werden zur Klärung eines speziellen medizinischen  Sachverhalts mit Kindeswohlgefährdung neben klinisch tätigen Kinder- und Jugendärzten, weitere Fachärzte wie z.B. Kindergynäkologen, Kinderchirurgen, Kinder- und Jugendlichen Psychiater, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten etc. in einem Team gemeinsam tätig.

Kinderschutzhotlines

beraten Laien, aber auch Berufsgruppen die mit Kindeswohlgefährdung in ihrem beruflichen Kontext konfrontiert sind (Erzieherinnen, Pädagogen, Beratungsstellen, Medizinbereich) zum weiteren Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung.

Rechtssituation

Im 2012 verabschiedeten Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wird im KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) in § 4 die Meldung von sog. Geheimnisträgern an die Jugendhilfe geregelt. Sie können sich bei der Jugendhilfe beraten lassen und eine Meldung machen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Eine nach der ärztlichen Berufsordnung zuvor ausreichend abgesicherte Diagnose ist dafür nicht vorgesehen. Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht und des im Grundgesetz verankerten Elternrechts ist dies für Ärzte bis heute nicht ohne weiteres möglich. Diese absurde Regelung gefährdet Eltern durch nicht gerechtfertigte Meldungen an die Jugendhilfe bei ungeklärtem Sachverhalt und gefährdet betroffene Kinder wegen zu spät gestellter Diagnosen. Ärzte sind nach ihrer Berufsordnung (MBO) verpflichtet, bei der Behandlung ihrer Patienten zusammenzuarbeiten und sich auszutauschen. Die bestehende Rechtslage verhindert dies bei Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung/-Missbrauch. Bei diesen Verdachtsfällen muss dafür erst das Einverständnis der Sorgeberechtigten bzw. potentiellen Misshandler eingeholt werden. Das ist absurd. Deshalb kämpft RISKID seit Jahren für eine entsprechende gesetzliche Änderung:

„Ärzte müssen ohne spezielles Einverständnis der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf Kindesmissbrauch miteinander kommunizieren dürfen, um sich über Befunde und Diagnosen entsprechend ihrer Berufsordnung auszutauschen.“
(Dr. Ralf Kownatzki, Bundespressekonferenz, Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer – Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019)

Beispiel 1

K.H. ist ein 4 jähriger Junge. Es wird nach Wohnungswechsel zum neuen Lebenspartner von der Mutter erstmalig in der Praxis vorgestellt, um eine Impfung zu bekommen. Auf Grund eines RISKID Eintrags wird er vollständig entkleidet. Es finden sich Striemen und Hämatome im unteren Rücken und Gesäßbereich. Der zunächst flüchtige Lebenspartner wird später  inhaftiert.

Misshandlung durch neuen Lebenspartner, Aufgefallen nach Vorwarnung durch RISKID bei Arztwechsel und Neuvorstellung zum Impfen.
Misshandlung durch neuen Lebenspartner, Aufgefallen nach Vorwarnung durch RISKID bei Arztwechsel und Neuvorstellung zum Impfen.

 

Beispiel 2

S.F ist ein 5 jähriger Junge. Der Leiterin des Kindergartens waren gehäufte Verletzungen wie blaue Flecken, Kratzspuren  an  nicht sturztypischen Stellen an Armen und Beinen aufgefallen. Es wurde der Verdacht auf Misshandlung im familiären Bereich geäußert. Die Mutter suchte ärztliche Hilfe, um von diesem Vorwurf befreit zu werden. Der weitere Verlauf zeigte, dass die Verletzungen tatsächlich im Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens entstanden waren: es ließ sich feststellen, dass ein kurz vor der Einschulung stehendes sehr aggressives Kindergartenkind diese ausgeprägten Verletzungen verursacht hatte. Die Mutter konnte von dem Vorwurf, ihr Kind zu misshandeln, entlastet werden.

Ärztliche Schweigepflicht

Verletzung durch ein aggressives Kindergartenkind (5 Jahre)
Verletzung durch ein aggressives Kindergartenkind (5 Jahre)

RISKID ist eine elektronische Informationsplattform nur für Ärzte.
Wegen der problematischen Rechtssituation lassen sich bis auf weiteres alle RISKID-Ärzte von allen Eltern ihrer kleinen Patienten durch eine Einverständniserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Diese wurde freundlicherweise von der AEKNO (Ärztekammer Nordrhein) entworfen und RISKID zur Verfügung gestellt.

Bis auf wenige Ausnahmen stößt dieses Vorgehen bei den meisten Eltern auf eine sehr große Akzeptanz und Unterstützung, können sie doch auf diesem Weg anderen von Misshandlung bedrohten Kindern helfen und gleichzeitig sich und andere Eltern vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen. Die unbefriedigende rechtliche Situation führt allerdings bei einigen Ärzten dazu, sich vorerst nicht mit RISKID zu vernetzen, weil sie befürchten sich dennoch angreifbar zu machen und deshalb lieber die entsprechende gesetzliche Normierung abwarten möchten.

Chronischer Missbrauch, sei es körperliche oder seelische Misshandlung bleibt bei den betroffenen Kindern nicht ohne Spuren. Allerdings sind sie manchmal schwer zu entdecken, Insbesondere wenn sich die Opfer zu ihren Bezugspersonen in einem ambivalenten Abhängigkeitsverhältnis befinden.
Bei ca. 50% der misshandelten und missbrauchten Kinder verläuft die Misshandlung wie eine chronische Erkrankung über einen längeren Zeitraum.
Haben in dieser Zeit die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen stattgefunden, kann die dabei erhobene Dokumentation auch bei Ermittlungen aufschlussreiche Hinweise geben.
Für ermittlungsrelevante Recherche lohnt sich deshalb auch ein Blick in Vorsorgehefte (Gelbes U-Heft) u. Impfausweise zu werfen.
Neben bedeutsamen medizinischen Hinweisen auf Vernachlässigung, Misshandlung u. Missbrauch erhält man aus den dokumentierten Praxisstempeln Kenntnis, welche Ärzte die Kinder in der Vergangenheit behandelt haben.
Oft sind bei diesen auch noch weitere Dokumente, wie Arztbriefe von Klinikaufenthalten etc. vorhanden, die die Gesamtschau ergänzen können. Sind Ärzte überdies mit RISKID vernetzt, kann man die Kontaktdaten weiterer behandelnde Ärzte des betroffenen Kindes bekommen und die Gründe für den RISKID Eintrag erfahren. Im Handbuch des BKA für den Qualifizierungslehrgang „Cyberkriminalist“ gehört RISKID als Prävention und Frühwarnsystem zum Lehrinhalt im Rahmen der Lehrveranstaltung „4.2 Ermittlungen bei Gewaltdelikten im sozialen Nahraum sowie bei Tötungsdelikten und Sexualstraftaten. Besondere Präventionsinstrumente, Umgang mit besonderen Personengruppen“.

Das RISKID-Projekt in der Übersicht

Rechtsstatus: ehrenamtliche Betreuung durch den gemeinnützigen Verein RISKID e.V.

RISKID- Ziel: Vernetzung von Ärzten zum interkollegialen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung – Instrument gegen „doctor hopping“

Teilnehmer: Jeder Arzt in Deutschland kann sich bei RISKID vernetzen

Datenschutz: Die Vorgaben des Landesdatenschutzes NRW wurden ins RISKID Konzept übernommen. Ärztliches Handeln erfolgt auf der Basis der ärztlichen Berufsordnung (MBO). Wegen Rechtsunsicherheiten wird mit einer von der AEKNO entworfenen Einwilligungserklärung aller zur Behandlung kommenden Sorgeberechtigten gearbeitet.

Kompatibilität: RISKID ist mit jeder Praxis/Kliniksoftware kompatibel – keine Beeinflussung

Kosten: Die Vernetzung mit RISKID und weitere Teilnahme sind kostenlos

Sicherheit: Hoher Sicherheitsstandard durch Zertifizierung und Anschluss an ein Rechenzentrum mit Spezialisierung auf den Betrieb medizinischer Systeme

Datenhoheit: jeder mit RISKID vernetzte Arzt bleibt bis zum Informationsaustausch Herr über seine medizinischen Daten und bestimmt Art und Umfang der Informationen an einen ärztlichen Kollegen

Wertigkeit: 2009 wurde den Initiatoren von RISKID für ihr Kinderschutzprojekt der Ehrenpreis „Bul le mérite“ des Bundes der Kriminalbeamten verliehen.

Ausblick

„Zwei tote Kinder pro Woche in Deutschland durch Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung -und das seit Jahren – sind für mich als Arzt Aufforderung, daran zu erinnern, endlich den Gesundheitsbereich effektiver einzubinden, um diese Kinder besser zu schützen,“

*(Dr. Ralf Kownatzki, Vorsitzender von RISKID e.V., 11. Mai 2020, Bundespressekonferenz Berlin)

Die aktuelle vom BKA veröffentlichte Kriminalstatistik über Gewalt gegen Kinder und die monströsen Missbrauchsfälle in Lügde, Münster, Bergisch-Gladbach sowie die Corona-Situation mit häuslicher Isolierung und ihren Folgen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, dass praktizierende Ärzte, die Kinder behandeln untereinander kommunizieren dürfen.
Als außenstehende Dritte, können Ärzte bei Vorsorgen, Impfungen, Erkrankungen, auf professioneller Basis rechtzeitiger Kindesmissbrauch/-Misshandlung aufdecken oder ausschließen. Elektronische Plattformen wie RISKID helfen dabei.

Ergänzend sei kurz erwähnt, das dies nicht nur bei direktem Verdacht auf Kindesmisshandlung/-Missbrauch von Bedeutung ist, sondern auch beim Problembereich „häuslicher Gewalt“, da auch in diesem Zusammenhang häufig zusätzlich  ein Kindesmissbrauch beobachtet werden kann.

Die Landespolitik von NRW hatte nach den Fällen von Lügde bereits 2019  parteiübergreifend zielführende Vorschläge für RISKID und die „interkollegiale Information“ zwischen Ärzten erarbeitet. Wegen der Gesetzgebungskompetenz müsste dafür die Umsetzung und die rechtlichen Anpassungen allerdings auf der Bundesebene erfolgen.

Die Tatsache, dass nach PKS seit Jahren unverändert 2-3 Kinder pro Woche durch Gewalt und Misshandlung getötet werden und die zahlreichen Fälle missbrauchter Kinder in der letzten Zeit sollten auch für die Bundespolitik Anlass sein, zeitnah die gesetzlichen Voraussetzungen für die  „interkollegiale Information“ zwischen Ärzten zu schaffen.

Das Leben von Kindern sollte wichtiger sein als Bedenken wegen Datenschutz oder der informationellen Selbstbestimmung ihrer Sorgeberechtigten

Weitere Information finden Sie auf www.riskid.de/aktuelles/

Sie möchten persönlich etwas gegen Kindesmisshandlung /Missbrauch tun?
Sprechen Sie mit ihrem Arzt, wenn er Kinder behandelt und machen ihn auf RISKID aufmerksam – denn je dichter das RISKID-Netz gewebt ist, umso größer wird der Schutz für die betroffenen Kinder.

Dr. med. Ralf Kownatzki
FA Kinder- und Jugendmedizin
Vorsitzender RISKID e.V.
Hinter dem Rathaus 4
47166 Duisburg
Fon 0203 548211
Fax 0203 548212
www.riskid.de