Musterklausur Betteln verboten

(Eingriffsrecht)

Die Musterklausur zum Download (PDF).

von Prof. Dr. Frank Braun und KA’in Anna Hummels, beide FHöV NRW, Abteilung Münster

Der Obdachlose Oswald (O) sitzt an einem verkaufsoffenen Sonntag still in der viel frequentierten Fußgängerzone der nordrhein-westfälischen Kleinstadt G. Vor sich hat er ein Schildchen aufgestellt; darauf steht: „Verarmter Ex-Hipster bittet nach Fehlinvestition in Bitcoins um eine milde Gabe“.

Ab und zu bleiben Passanten stehen und werfen ein paar Münzen in den obligatorischen Hut. Die hinzukommenden Polizeibeamten PK Kella (K) und PK Baum (B) teilen daraufhin dem O mit, dass es nicht anginge, die Leute anzubetteln. Es hätten sich schon viele Bürger – insbesondere Inhaber anliegender Geschäfte – darüber beschwert. Das Betteln stelle eine erhebliche Belästigung des vorwiegend touristischen Publikums der Stadt dar. Die Beamten verbieten deswegen dem O das Betteln und nehmen dessen Schildchen sowie Hut samt darin befindlichen Münzen mit der Bemerkung mit, die Sachen seien sichergestellt.

Teil 1: Eingriffsrecht (70%)

1. Durften die Polizeibeamten dem O das Betteln verbieten? (35%)

2. Waren die Mitnahme von Schild, Hut und darin befindlichem Geld rechtmäßig? (35%)

Teil 2: Staatsrecht (30%)

1. Wird durch das Filmen des Polizeieinsatzes das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Polizeibeamten beeinträchtigt? (15%)

2. Darf auf Grundlage der Regelungen in der PDV 100 in Grundrechte des Bürgers eingegriffen werden? Erläutern Sie bei Beantwortung der Frage auch die Unterschiede von Verwaltungsvorschriften, formellen und materiellen Gesetzen! (15%)