Musterklausur Fahrezugzulassungsverordnung

EPHK Jochen Schramm, HSPV NRW, Abteilung Gelsenkirchen

Musterklausur zum Download (PDF).

Zum 01.09.2023 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in vollständig überarbeiteter Form in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund setzt diese Beispielklausur mit Musterlösung ihren Schwerpunkt bei der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. In Anlehnung an den Studiengang PVD B. A. an der HSPV NRW werden die Aufgaben teilweise um Fragen des Fahrerlaubnisrechts ergänzt.

Sachverhalt 1

Am Sa., 21.10.2023 um 13.40 Uhr fällt Ihnen auf der Wanner Str. in Gelsenkirchen ein in Richtung stadtauswärts fahrender Lkw der freiwilligen Feuerwehr Gummersbach auf, der einen Anhänger zum Pferdetransport zieht. Bei der Kontrolle weist der Fahrer (K) eine Zulassungsbescheinigung (Abb. 1) für den Anhänger vor. Nach erfolgter Belehrung räumt (K) ein, die Dokumente für den Lkw auf der Feuerwache vergessen zu haben.
Sie stellen fest, dass der Lkw mit mehreren Bierfässern, einer Zapfanlage, einem Grill und mehreren Kühltaschen mit Grillfleisch und -würstchen beladen ist. Der Anhänger ist mit 6 Bierzeltgarnituren (jeweils ein Tisch und zwei Bänke) beladen.
(K) gibt an, er habe die Bierzeltgarnituren, den Grill und die Zapfanlage bei der befreundeten Gelsenkirchener Feuerwehr geliehen und darüber hinaus für das am Abend in Gummersbach stattfindende Feuerwehrfest eingekauft.

Am Anhänger ist das ordnungsgemäß gestempelte Kennzeichen GM PF 456 (Abb. 2), am Lkw vorne und hinten die ordnungsgemäß gestempelten Kennzeichen GM FW 112 (ohne Abbildung) angeschraubt.

Aufgabe 1:

Prüfen Sie den Sachverhalt aus zulassungsrechtlicher Sicht im Gutachtenstil.

Hinweise:

  • Die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen wurden für die Aufgabe verändert bzw. erstellt – beide sind als echt zu unterstellen.
  • Auf etwaige Verstöße gegen die StVO oder die StVZO ist nicht einzugehen.
  • Eine fahrerlaubnisrechtliche Prüfung ist nicht gefordert.

Sachverhalt 2

Am Do., 17.11.2023 um 16:40 Uhr fällt Ihnen auf der Florastr. in Gelsenkirchen ein Pkw mit anhängendem Wohnwagen auf, der vor einer Rotlicht zeigenden LZA hält. Am Pkw sind ungestempelte Kennzeichenschilder „BOR JJ5“ (Abb. 3) montiert. Der gezogene Wohnwagen weist hinten das in Abb. 4 gezeigte Kennzeichen auf. Bei der Kontrolle stellen Sie fest, dass das in Abb. 5 gezeigte Dokument von außen deutlich sichtbar auf dem Armaturenbrett abgelegt und befestigt ist. Auf Nachfrage händigt Ihnen der Fahrer (M) einen Zulassungsbescheid (ohne Abbildung), seinen Führerschein (Abb. 6 u. 7) und einen Fahrzeugschein (Abb. 8) aus. Weitere Dokumente führt (M) nicht mit. Die technischen Werte des Pkw ergeben sich aus Abb. 9. Auf Befragen gibt (M) nach erfolgter Belehrung an, dass er den Pkw vor einigen Tagen gebraucht gekauft und über das Internet zugelassen habe. Seinen Wohnwagen müsse örtlich verlagern, nachdem sein bisher genutzter Campingplatz den Betrieb eingestellt habe.

Aufgabe 2a:

Begründen Sie problemorientiert in jeweils 3 – 5 Sätzen, ob der Pkw und der Anhänger betrieben werden durften. Dabei ist auf die grundlegende zulassungsrechtliche Prüfung (§§ 16 Abs. 1 StVZO, 1 Abs. 1 StVG, 1 FZV) sowie auf versicherungsrechtliche und steuerrechtliche Problemstellungen nicht einzugehen.

Aufgabe 2b:

Prüfen Sie den Sachverhalt gutachterlich aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht.

Aufgabe 2c:

Erläutern Sie problemorientiert in 3 – 5 Sätzen Umfang, ob ein fiktiver Beifahrer, der einen Führerschein vom 13.09.1994 über die Klassen 1, 3 und 4 vorlegt, die Fahrt mit der Fahrzeugkombination fortsetzen dürfte.