Musterklausur Festnahme und ED-Behandlung nach Wohnungseinbruch

(Eingriffsrecht)

Musterklausur zum Download (PDF).

In A-Stadt haben in den letzten Wochen die Wohnungseinbruchdiebstähle enorm zugenommen. Die Polizei setzt nun Zivilstreifen ein, die auf „verdächtige Personen“ und Fahrzeuge achten sollen. Anonym wird der Polizei mitgeteilt, dass der 25-jährige X wieder ins „Einbruchsgeschäft einsteigen will. X ist in den letzten vier Jahren bereits mehrfach wegen verschiedener Eigentumsdelikte in Erscheinung getreten, u.a. wurde auch bereits wegen Einbruchsdiebstähle verurteilt. Er ist arbeitslos und bewohnt – seit er von seiner Frau geschieden ist – derzeit in A-Stadt übergangsweise nach Zuweisung durch das Sozialamt von A-Stadt ein möbliertes Zimmer in einem Hotel. Seinen Beruf als Bäcker hat er aufgegeben, weil er immer so früh aufstehen musste. Verschiedene Umschulungsmaßnahmen hat er abgebrochen. Insgesamt führt er ein unstetes Leben. Beamte des Einsatztrupps entschließen sich, sich um den „Fall zu kümmern“. An einem Samstag, gegen 03.00, Uhr bemerken PK A und PK B den X, der sich aus Sicht der Beamten merkwürdig verhält. Die Beamten beobachten den X über einen Zeitraum von etwa 30 Minuten gezielt, verlieren ihn dann aber aus den Augen. Gegen 04.00 Uhr erhalten die Beamten von der Leitstelle den Auftrag zum Holtenweg zu fahren. Dort sei eingebrochen worden. Der Unternehmer (U) habe eine männliche Person überrascht. Es handelt sich um X, der von U auf frischer Tat angetroffen wurde. X wird den Beamten übergeben. Er wird vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.

Ein Haftbefehl gegen X wird später nicht erlassen.

In der darauffolgenden Woche entschließt sich der zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei (KHK D), den X erkennungsdienstlich zu behandeln. KHK D hat die Sorge, dass X auch zukünftig Einbrüche begehen werde. Seine Fingerabdrücke könnten dann zu seiner Überführung beitragen. D überlegt, ob er den X zum Zweck der ED-Behandlung zur Dienststelle verbringen darf oder ob es dafür eines richterlichen Beschlusses bedarf.

Aufgaben:

  1. Beurteilen Sie rechtsgutachtlich folgende Maßnahmen:
    – Beobachtung des X
    – Festnahme des X
  2. Darf X zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung
    vorgeführt werden?

Hinweis: Die örtliche Zuständigkeit ist nicht zu prüfen.