Musterklausur Polizeieinsatz mit „fesselndem Ende“

Prof. Dr. Frank Braun und Prof. Dr. Stefanie Haumer, HSPV NRW, Münster | Eingriffsrecht

Die Übungsklausur für fortgeschrittene Studierende hat einen mittleren Schwierigkeitsgrad. Der Sachverhalt hat sich tatsächlich so zugetragen und basiert auf einem polizeilichen Einsatzbericht.

Musterklausur zum Download (PDF).

Sachverhalt

Am Samstagmittag, den 22.10., um 12.25 Uhr ging in der Leitstelle des Polizeipräsidiums in M-Stadt ein Notruf wegen eines lautstarken Streites ein. Eine Streife mit PK’in B und PK A besetzt wurde zu dem Haus an einer Adresse Im Moorhock geschickt. Die betreffende Wohnung liegt im vierten Stock eines Mehrparteienhauses und ist vom Treppenhaus nur über einen Laubengang zu erreichen.

Als die Beamten vor der Wohnung im vierten Stock eintrafen, dauerten die Schreie noch an. Durch die geschlossene Tür sprachen die Beamten die Personen an. Eine Frau (F) schrie daraufhin aus der Wohnung: „Verpisst euch! Ihr scheiß Drecksbullen! Ihr dürft gar nichts!“

Danach kam plötzlich ein Mann (M) von der anderen Seite aus dem Hausflur in den Laubengang und beschimpfte die Beamten. Auch die F öffnete die Wohnungstür und stürzte mit erhobenen Fäusten auf PK A zu. Dieser wehrte den Angriff ab und brachte F zu Boden. PK’in B unterstützte ihn bei der Fixierung der Angreiferin. Als M dies sah, rannte er in Richtung der Einsatzkräfte und drückte PK’in B gegen das Geländer des Laubenganges, sodass sie mit ihrem Oberkörper bereits darüber lehnte und drohte herunterzustürzen. Es sah danach aus, dass M letzteres zumindest billigend in Kauf nahm. Der Polizistin gelang es eigenständig, sich aus der Situation zu befreien.

Sodann versuchten die Beamten den M zu fixieren. Dieser wehrte sich heftig mit Schlägen und Tritten und bespuckte die Beamten; Pfefferspray kam zum Einsatz. Schließlich gelang es M zu Boden zu bringen und ihm Handfesseln anzulegen. PK’in B wurde bei dem Einsatz leicht verletzt.

Bei der anschließenden Durchsuchung von M zu dessen vorläufiger Festnahme wurde bei diesem ein sog. Butterflymesser aufgefunden und von den Beamten gegen seinen Willen in Verwahrung genommen. M gab an, das Butterflymesser kürzlich auf ebay gekauft zu haben.

Aufgaben

  1. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Fesselung von M
    Bearbeitungsvermerk: Gehen Sie davon aus, dass M Straftaten nach § § 212, 22, 23, § 114 § 223 StGB begangen hat.
  2. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung des M
  3. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Inverwahrungnahme des Butterflymessers
    Bearbeitungsvermerk: Auf eine Inverwahrungnahme des Messers zu Beweiszwecken ist nicht einzugehen.