Musterklausur Verfolgt vom „Ex“

(Strafrecht)

Die Musterklausur zum Download (PDF).

Der kräftige und flinke A mag den schmächtigen B nicht, da dieser ihm seine Freundin ausgespannt hat. Beide wohnen in unmittelbarer Nahe zueinander. Deshalb begegnen sie sich des Öfteren. Aus lauter Wut beschließt A, dem B bei jedem Treffen bei passender Gelegenheit eine Abreibung zu verpassen.  Im Januar nimmt A einen biegsamen Strohhalm aus Plastik und schlagt dem B diesen mit Schwung mit der oberen runden Öffnung auf den Handrucken. B erleidet Schmerzen und einen kleinen runden roten Abdruck von der Strohhalmöffnung, der nach ca. 1 Minute aber wieder verschwindet.  Im Februar nimmt A eine Glasscherbe einer Bierflasche und schneidet ihm hiermit in den Arm, so dass er eine 2 cm lange Fleischwunde davontragt. Im März begegnen sich A und B erneut. Diesmal befinden sich beide im Stadtpark. A ruft B zu: „Jetzt bist Du wieder dran“. Er ballt seine kräftigen Fauste und stürmt auf B zu. Dieser rennt gleich davon, um sich in Sicherheit zu bringen. A holt B schnell ein und ist nur noch wenige Meter von A entfernt.

Zum ersten Mal will B sich aber diesmal verteidigen. Eine Drohung mit einem Steinwurf dauert zu lange. Deshalb wirft er auf A einen Stein, den er vom Boden aufhebt. B ist im Steineschleudern nicht geübt. Er hofft dabei, dass er A nicht konkret lebensgefährlich trifft. Im Übrigen ist es ihm aber alles egal. Er mochte nur nicht selbst wieder verletzt werden. Einem Kampf „Mann zu Mann“ ist er nicht gewachsen. Der Stein verfehlt so gerade den Kopf des A. A ist zunächst starr vor Schreck, fangt sich aber schnell wieder.

B erkennt dies und rennt so schnell wie möglich weiter zu einem nahegelegenen Gebäude des C. Trotz Klopfens an der Haustur öffnet keiner. Schon sieht B, wie A nur noch wenige Meter entfernt angerannt kommt. B schlagt daraufhin die Fensterscheibe ein, klettert in das Gebäude des C und stellt zum Schutz einen Schrank vor das Fenster. Mittlerweile ist der Wachhund W des C aufgewacht und will den Eindringling B beißen. B kann nicht wegrennen oder sich verstecken und tritt deshalb auf den Hund ein, um nicht gebissen zu werden. Hierdurch wird W verletzt.

Aufgabe

Strafbarkeit des A und B? Strafbarkeiten nach dem TierSchG sind nicht zu prüfen. Eventuelle Strafanträge wurden gestellt.