Anmerkungen zum Gewaltbegriff aus einer soziologischen Perspektive

von Prof. Dr. Thomas Ley , Frankfurt a. M.

“Anything said is said by an observer.’
(…)
‘Anything said is said to an observer.”

Heinz von Foerster 1979

Wendet man sich der Frage zu, was in der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung unter Gewalt verstanden wird, ist nach einer entsprechenden Literaturrecherche schnell klar, dass das, was „unter dem Stichwort Gewalt erforscht wird, (.) außerordentlich vielfältig und facettenreich“ (Christ/Gudehus 2013, S. 1) ist. Gewalt „erweist sich nicht nur als ein schwer fassbarer, vieldeutiger und mehrdimensionaler Begriff“ (Werkner 2017, S. 3), sondern dieser Begriff ist „auch in hohem Maße ambivalent, und das in doppelter Hinsicht: Gewalt kann (nämlich) einerseits der Zerstörung wie der Herstellung und Begründung sozialer Ordnungen dienen; andererseits kann sie Ausdruck sowohl der Gefährdung und Vernichtung von Leben als auch der Rettung desselben sein“ (ebd.). Weil „Gewalt für verschiedene Phänomene steht und je nach Verwendungsweise unterschiedliche, auch gegensätzliche Funktionen erfüllen kann, ist eine begriffliche Klärung unumgänglich“ (ebd.).

Mit Bezug auf die vorangestellten Propositionen des Kybernetik-Philosophen und Erkenntnistheoretikers Heinz von Foerster folgt daraus für das Gewaltthema, dass man sich als Beobachter (Rezipient) eines Beobachters, der von Gewalt spricht, vergegenwärtigen muss, dass alles, was dieser in Bezug auf Gewalt sagt, auf ihn verweist, und ein angemessenes Verstehen dessen, was er sagt, voraussetzt, dass man in Erfahrung bringt, in welcher Weise er von Gewalt spricht, das heißt „welche Phänomene und Praktiken (von ihm, TL) als Gewalt bezeichnet werden“ (Koloma Beck/Schlichte 2014, S. 36).

Wenn man in Rechnung stellt, dass Gewalt notwendigerweise auf die Perspektive desjenigen verweist, der von Gewalt spricht, muss man bedenken, dass es einen Unterschied macht, ob Gewalt aus der subjektiven Perspektive desjenigen definiert wird, der einen Blick, eine Formulierung oder eine physische Einwirkung auf seinen Körper als Gewalt erlebt, oder ob eine Gewaltdefinition von dieser Perspektive absieht.

Teresa Koloma Beck (2011) hat daher zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantwortung der Frage, was als Gewalt betrachtet wird, auf das Auge des Betrachters bzw. Beobachters verweist („the eye of the beholder“) und in diesem Sinne die Konstruktion eines Beobachters ist. Oder wie man im Anschluss an den Architekten und Kybernetiker Ranulph Glanville formulieren kann: „the observer is built into the system, and the system description depends on this“ (Glanville 1982, S. 8).

Koloma Beck hat auch darauf hingewiesen, dass Gewalt „anders, als es die Alltagsintuition nahelegt, (…) keinesfalls empirisch evident ist, sondern stets an Prozesse der Beobachtung und Deutung gebunden“ (2015, S. 4). Und diese Prozesse sind „historisch und kulturell präkonfiguriert“ (ebd.) und stehen auch hinsichtlich ihrer Bewertung in Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Entwicklung. Dafür steht exemplarisch die Bewertung der Ohrfeige, die zwar Speitkamp (2013) aus heutiger Sicht als einen „Akt physischer Gewalt“ (ebd., S. 147) bezeichnet, die aber im 18. Jahrhundert vom Schweizer Reformpädagogen Johann Heinrich Pestalozzi nicht als Gewalt, sondern als „Ausdruck der Liebe zu den Kindern“ gesehen wurde (ebd., S. 149). In einem „Großteil der pädagogischen Literatur (galten) bis weit in die 1960er Jahre hinein leichte Ohrfeigen , die keine Körperverletzung zur Folge hatten, als Strafmittel für zulässig und erforderlich, um Undiszipliniertheit zu sanktionieren, Heranwachsende an Regeln zu gewöhnen und auf ihre Rolle in der Gesellschaft vorzubereiten“ (ebd.). Und auch in der pädagogischen Fachliteratur der 1970er Jahre wurde „‚die gesunde Ohrfeige‘ nicht grundsätzlich abgelehnt“ (ebd.) und auch von manchen Gerichten bis zur Änderung von § 1631 Abs. 2 BGB im Jahr 2000 als legitime Erziehungsmaßnahme eingeordnet (vgl. ebd.).

Man kann an dieser Bewertung der Ohrfeige sehen: Auch und gerade, wenn es darum geht, Gewalt empirisch zu erforschen, ist es erforderlich, Gewalt für diese Zwecke zu definieren. Wichtig ist dabei, sich von der Vorstellung zu lösen, dass Gewalt etwas für alle Beobachter Identisches bedeute oder bedeuten müsse (vgl. Imbusch 2000, S. 24). Denn diese Vorstellung würde implizieren, ein ontologisches Konzept von Gewalt zu haben. Wenn man sich von dieser Vorstellung löst, wird es leichter zu begreifen, dass es unterschiedliche Fassungen von Gewalt gibt, dass Gewalt sehr Unterschiedliches bedeuten kann und dass man sich dies genau vor Augen führen muss, wenn man mit Aussagen über Gewalt in der Gesellschaft konfrontiert wird. Dieses genaue Schauen auf den Gewaltbegriff ist auch deswegen notwendig, weil es sich bei Gewalt (um es paradox zu formulieren) um einen gewaltigen Begriff handelt, der nach dem Code der Massenmedien (hierzu Luhmann 1996, S. 36 ff.) Informationswert hat und als Nachricht unter Umständen erhebliche gesellschaftliche Resonanz erzeugen kann.

Betrachtet man die Verwendung des Gewaltbegriffs in der sozialwissenschaftlichen Literatur, dann wird deutlich, wie unterschiedlich von Gewalt gesprochen wird. So gibt es Gewaltbegriffe, die explizit auf physische Gewalt abzielen und damit die intendierte Verletzung oder Tötung eines Menschen oder die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung einer Sache bezeichnen (vgl. Popitz 1992, Koloma Beck 2011 und 2015, Koloma Beck/Schlichte 2014). Davon zu unterscheiden sind Gewaltdefinitionen, die Gewalt im Sinne einer psychosomatischen Verletzung oder Traumatisierung eines Menschen als Folge intendierter sprachlicher, mimisch-gestischer oder körperlicher Gewalt verstehen (vgl. Nunner-Winkler 2004, S. 21). Und dann gibt es Gewaltkonzeptionen, die von Gewalt im Sinne einer überindividuellen epistemischen, normativen, symbolischen oder strukturellen Gewalt sprechen. Für letztere Konzeption steht der Begriff der strukturellen Gewalt, der von Johan Galtung in expliziter Ablehnung eines zu eng gefassten Gewaltbegriffs geprägt wurde, um darauf hinzuweisen, dass nach ihm Gewalt nicht „eine bloße physische Beschädigung oder ein Angriff auf Leib und Leben ist (mit dem Töten als extremster Form) – ein subjektiver Akt, der ebendies intendiert“ (Galtung, 1975, S. 9) –, sondern all das umfasst, „was den Abstand zwischen dem Potentiellen und dem Aktuellen“ (ebd.), das heißt „zwischen dem, was hätte sein können, und dem, was ist“ (ebd.), vergrößert oder die Verringerung dieses Abstandes erschwert“ (ebd.). Als ein Beispiel führt Galtung an, dass der Tod infolge einer Erkrankung wie Tuberkulose im 18. Jahrhundert „wohl kaum zu vermeiden gewesen “ (ebd.) und daher „schwerlich als Gewalt auszulegen sein“ (ebd.) dürfte, eine Erkrankung aber in der heutigen Zeit aufgrund des medizinischen Fortschritts nicht zum Tod führen müsse und man es mit Gewalt zu tun habe, wenn Menschen an dieser an sich medizinisch heilbaren Krankheit sterben müssten, weil sie die notwendigen Medikamente und eine angemessene ärztliche Behandlung nicht erhalten hätten.

Wenngleich hier nicht bestritten werden soll, dass diese sehr weite Fassung des Gewaltbegriffs unzweifelhaft geeignet ist, um als Friedensforscher auf die Ungerechtigkeiten in der Welt hinzuweisen und anzumahnen, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu ändern, dass es zu einer gerechteren Verteilung von Ressourcen kommt, auch und gerade um Kriege um knappe Ressourcen zu verhindern , liegt es auf der Hand, dass man mit diesem Begriff nicht weiterkommt, wenn man beispielsweise über Gewalt im Alltag von Einsatzkräften von Feuerwehren empirisch forscht und im Rahmen der Forschung in Erfahrung bringen will, ob die Gewalt gegen sie in den letzten Jahren zugenommen hat, wie in den Medien zu lesen ist.

Um diese Frage zu beantworten, muss man zu Beginn zwingend festlegen, was unter Gewalt zu verstehen ist. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil sonst alles als Gewalt bezeichnet wird, was auf eine Kritik am Einsatzhandeln hinausläuft. Es macht mithin einen Unterschied, ob Einsatzkräften hinsichtlich der von ihnen ergriffenen Einsatzmaßnahmen widersprochen wird oder ob diese beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden – und/oder ob ihre Einsatzmittel beschädigt oder zerstört werden, damit sie nicht mehr arbeiten können.

Um mithin in genauer Weise von Gewalt sprechen zu können, ist es notwendig, Begriffe für das zu haben, was nicht als Gewalt bezeichnet werden soll. So benötigt man neben einer Gewaltdefinition auch eine semantische Bezeichnung für die Kommunikation eines Widerspruchs oder einer kommunikativen Beleidigung oder Bedrohung. Eine solche findet man in der Soziologie in der Konflikttheorie von Niklas Luhmann. Ein Konflikt ist hier die sprachliche Äußerung eines Widerspruchs und „dient der Fortsetzung der Kommunikation durch Benutzung einer der Möglichkeiten, die sie offen hält: durch Benutzung des Nein“ (Luhmann 1984, S. 530). Solange folglich den Rettungskräften in wie auch immer emotionaler Form widersprochen wird, solange sie folglich nur kommunikativ und nicht physisch traktiert werden, so lange liegt nach dieser Begriffsfassung noch keine Gewalt vor, sondern handelt es sich um Konfliktinteraktionen (hierzu auch Ley/Meyhöfer 2016 und Ley 2021).

Der Vorteil der Hinzuziehung des Konfliktbegriffes liegt auf der Hand. Er ermöglicht ein differenzierteres Sprechen über Gewalt. Auf diese Weise kann man in der Folge auch zwischen einem Autoritätskonflikt und Gewalt unterscheiden. So hat jemand nach Popitz Autorität, wenn ein anderer dessen Überlegenheit anerkennt und zu ihm als Unterlegener aufschaut. Wer Autorität ausübt, so Popitz, „hat es nicht nötig, ‚grobe Mittel‘ einzusetzen“ (Popitz 1992, S. 109), und „kann auf die Drohung mit physischen und materiellen Strafen verzichten“ (ebd.). In diesem Sinne „ist – oder erscheint – (Autorität) gleichsam waffenlos, ein Erfolg der leisen Mittel“ (ebd.). Autorität ist mithin „eine Wirkungskraft ohne Zwangsgewalt “ (ebd.). Hingegen liegt ein Autoritätskonflikt vor, wenn „Urteile, Meinungen, Wertmaßstäbe der Autoritätsperson“ (ebd., S. 108) nicht übernommen werden, das heißt: wenn man die Überlegenheit eines anderen nicht anerkennt, weil man sich selbst in geistiger, sittlicher, politischer, fachlicher oder anderer Hinsicht für nicht unterlegen hält. Wenngleich je nach situativer Dynamik (vgl. Collins 2011) ein Autoritätskonflikt eskalieren kann und die Wahrscheinlichkeit von Gewaltanwendung steigt, wenn die Autorität von Einsatzkräften in einer bestimmten Situation in Gefahr ist (vgl. vom Hau 2017, S. 42), ist meines Erachtens für eine empirische Gewaltforschung viel gewonnen, wenn man solche Konflikte von Gewalt unterscheidet. Erfolgt diese Unterscheidung nicht, wird mithin der Gewaltbegriff inflationär und undifferenziert gebraucht, kann dies zum gestaltverzerrten Eindruck führen, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren in deren Alltag normal sei, das heißt zur täglichen Routine gehöre. Ein Eindruck, der von empirischen Studien nicht gedeckt ist.

Im Unterschied zu dem Bild des Einsatzalltags, das durch einen zu inflationär verwendeten und undifferenzierten Gewaltbegriff konstruiert wird, kann man das Problem eines zu deflationären Gebrauchs des Gewaltbegriffs an Fällen der sexualisierten oder sexuellen Gewalt gegen Kinder sehen, bei denen auffällt, dass Kinder in vielen Fällen das, was ihnen widerfährt, nicht als Gewalt bezeichnen, weil ihnen der Begriff zur Bezeichnung des Erlebten bzw. Erlittenen fehlt. Hier kommt es in der Praxis der mit Kindern befassten Institutionen und für die Eltern darauf an, über eine Kompetenz zur Dechiffrierung von Gewalt zu verfügen, sprich wahrnehmungsbereit zu sein für die Kindern angetane Gewalt und das, was Kindern angetan wurde, als Gewalt zu benennen, damit diese strafrechtlich verfolgt und geahndet werden kann.

 


Literatur

Christ, Michaela/Gudehus, Christian (2013): Gewalt – Begriffe und Forschungsprogramme. In: Dies. (Hg.): Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch. Stuttgart: J.B. Metzler, S. 1–15.
Collins, Randall (2011): Dynamik der Gewalt. Eine mikrosoziologische Theorie. Hamburg: Hamburger Edition, HIS.
Feltes, Thomas/Weigert, Marvin (2018): Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen. https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/PDF_2018/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf [05.02.2020].
Foerster, Heinz von (1979): Cybernetics of Cybernetics. In: Krippendorff, Klaus (ed.): Communication and Control. New York: Gordon and Breach, pp. 5–8.
Galtung, Johann (1975): Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag.
Glanville, Ranulph (1982): Inside Every White Box there are two Black Boxes trying to get out. Presented at Conference of the Cybernetics Society, London, 1979. In: Behavioral Science, 12, 1, pp. 1–11.
Hau, Susanne vom (2017): Autorität reloaded. Wiesbaden: Springer VS.
Hoebel, Thomas/Knöbl, Wolfgang (2019): Gewalt erklären! Plädoyer für eine entdeckende Prozesssoziologie. Hamburg: Hamburger Edition.
Imbusch, Peter (2000): Gewalt – Stochern in unübersichtlichem Gelände. In: Mittelweg 36, 2, S. 24–40.
Jung, Mattias (2018): Einführung: Objektive Hermeneutik und Gewaltforschung. Eröffnungsvortrag anlässlich der 28. Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft Objektive Hermeneutik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Objektiven Hermeneutik in der Erforschung von Gewalt“.
Koloma Beck, Teresa (2011): The Eye of the Beholder: Violence as a Social Process. In: International Journal of Conflict and Violence 5, 2, pp. 346–356.
Koloma Beck, Teresa/Schlichte, Klaus (2014): Theorien der Gewalt zur Einführung. Hamburg: Junius Verlag.
Koloma Beck, Teresa (2015): Sozialwissenschaftliche Gewalttheorie heute. In: https://www.soziopolis.de/beobachten/gesellschaft/artikel/sozialwissenschaftliche-gewalttheorie-heute/
Ley, Thomas (2021): Die Rolle des Widerspruchs – Konflikt in der Perspektive der Theorie sozialer Systeme von Niklas Luhmann. Erscheint demnächst in der Zeitschrift Konfliktdynamik.
Ley, Thomas/Meyhöfer, Frank (2016): Soziologie des Konflikts. Eine Einführung. Hamburg: Verlag Dr. Kovač.
Luhmann, Niklas (1984) Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Luhmann, Niklas (1988, 2. Aufl.) Macht. Stuttgart: Enke Verlag.
Luhmann, Niklas (1996, 2. Aufl.): Die Realität der Massenmedien. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Nunner-Winkler, Gertrud (2004): Überlegungen zum Gewaltbegriff. In: Heitmeyer, Wilhelm/ Soeffner, Hans-Georg (Hg.): Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch. Stuttgart: J.B. Metzler, S. 21-61.
Popitz, Heinrich (1992, 2. Aufl.): Phänomene der Macht. Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck).
Rau, Matthias/Leuschner, Fredericke (2018): Gewalterfahrungen von Rettungskräften im Einsatz – Eine Bestandsaufnahme der empirischen Erkenntnisse in Deutschland. In: Neue Kriminalpolitik 30, 3, S. 316–335.
Speitkamp, Winfried (2013): Ohrfeige. In: Christ, Michaela/Gudehus, Christian (Hg.): Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch. Stuttgart: J.B. Metzler, S. 147–152.
Sutterlüty, Ferdinand (2003, 2. Aufl.): Gewaltkarrieren. Jugendliche im Kreislauf von Gewalt und Missachtung. Frankfurt/New York: Campus Verlag.
Werkner, Ines-Jaqueline (2017): Militärische versus polizeiliche Gewalt. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Würstl, Heike (2020): Befragung Thüringer Einsatzkräfte zu Gewalterfahrungen. Auswertung Fragebogen „Gewalt gegen Einsatzkräfte“. Für die im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales angesiedelte Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Thüringen. In: https://www.lpr-thueringen.de/fileadmin/user_upload/Auswertung_Befragung.pdf