Ausländer in der Kriminalstatistik
PHK Michael Roll, M.A.[1]
LAFP NRW
Sind Ausländer krimineller als Deutsche? Eine kurze Frage, die im öffentlichen Diskurs regelmäßig wahrzunehmen ist. Und wie so oft ist es auch in diesem Fall so, dass eine ebenso kurze Antwort auf die Frage nicht gegeben werden darf. Zu vielschichtig und zugleich unvollständig sind die bisherigen Erkenntnisse zu dieser Thematik. Gleichwohl ist eine Beschäftigung mit der Fragestellung dringend geboten; nicht zuletzt vor dem Hintergrund von Chatgruppen, in denen durch Polizeiangehörige extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Inhalte gepostet worden sein sollen (vgl. IM NRW 2021).[2]
Wer ist im (kriminal-)statistischen Sinne Ausländer?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik differenziert in ihren Daten bundeseinheitlich zwischen nichtdeutschen Tatverdächtigen und Deutschen. Konkret heißt es im Jahrbuch der Polizeilichen Kriminalstatik Nordrhein-Westfalens zum Erhebungsjahr 2019 hierzu:
„Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose sowie Personen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen, die zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden den Deutschen zugerechnet.“ (LKA NRW 2020)[3]
Innerhalb der Gruppe der Ausländer werden Zuwanderer als Teilmenge gesondert betrachtet. Im Verständnis der Kriminalstatistik sind Zuwanderer Personen, die den Status von Asylbewerber*innen aufweisen, schutz- und asylberechtigt oder Kontingentflüchtlinge sind oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Duldung verfügen (ebd.).[4]
Demzufolge ist der große Anteil der deutschen Personen mit eigener Migrationsgeschichte und erfolgter Einbürgerung sowie mit Migrationsgeschichte der Eltern oder Großeltern zumindest über die Kriminalstatistik nicht differenzierbar. Auch die Gruppe der Spätaussiedler ist in der Statistik nicht ausdifferenziert.
Verzerrungsfaktoren in der Kriminalstatistik
Der Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen weist für das Berichtsjahr 2019 aus, dass der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung zum Stichtag 31.12.2019 gerundet 13,6 % betragen hat (vgl. IT.NRW 2020).[5] Eine nennenswerte Veränderung dieses Anteils dürfte für das Berichtsjahr 2020 nicht zu erwarten sein. Der Anteil der Nichtdeutschen an den ermittelten Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen betrug für das Berichtsjahr 2020 gerundet 31,1 % (vgl. IM NRW 2021a).[6] Hier entsteht schnell die Versuchung, daraus eine höhere Kriminalitätsbelastung von Ausländern abzuleiten. Gleichwohl verbietet es sich, eine derart oberflächliche Schlussfolgerung zu ziehen. Insbesondere das Beantworten der eingangs aufgeworfenen Fragestellung, durch bloße Zitation des durch die Kriminalstatistik abgebildeten Hellfeldes, genügt hierbei nicht den Anforderungen an eine wissenschaftliche Betrachtungsweise.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet als sogenannte Ausgangsstatistik bundeseinheitlich lediglich solche Straftaten ab, die der Polizei bekannt geworden und nach Endsachbearbeitung an die Staatsanwaltschaft oder die Gerichtsbarkeit abgegeben worden sind. Eine Straftat gilt hiernach im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik immer dann als aufgeklärt, wenn vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft mindestens ein(e) Tatverdächtige(r) ermittelt und zugeordnet werden konnte (vgl. LKA NRW 2020).[7] Zeitlich nachgelagerte Erkenntnisse, die beispielsweise zu Verfahrenseinstellungen führen, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. Hierzu müssten die Strafverfolgungsstatistiken der Justizbehörden herangezogen werden, die jedoch schon aufgrund von Unterschieden in den Erhebungszeiträumen nur bedingt vergleichbar sind.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass bei 1.215.763 in Nordrhein-Westfalen erfassten Straftaten im Berichtszeitraum 2020 nur 52,8 % mindestens ein(e) Tatverdächtige(r) zugeordnet werden konnte. Demzufolge ist – zumindest nach der Polizeilichen Kriminalstatistik – bei 47,2 % der bekannt gewordenen Straftaten gänzlich unbekannt, ob die Taten durch Deutsche oder Nichtdeutsche begangen worden sind (vgl. IM NRW 2021a).[8]
Die Herausgeber der Polizeilichen Kriminalstatistik verfolgen grundsätzlich das Ziel einer größtmöglichen Vergleichbarkeit. Dahingehend werden im entsprechenden Kapitel der Jahrbücher zumeist ausschließlich Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße betrachtet, die nach tatbestandsmäßiger Gestaltung ausschließlich durch Ausländer begangen werden können. Gleichwohl werden weitere Verzerrungsfaktoren, wie z.B. tatverdächtige Touristen und reisende Täter, die insbesondere in Grenzregionen und Städten mit hoher touristischen Anziehungskraft relevant sind, ebenso wenig berücksichtigt, wie die zum Teil erheblichen soziokulturellen und demografischen Unterschiede der Lebensumstände von Ausländern. Zu letzterem weist Fischer (2020) deshalb zurecht darauf hin, dass gerade bei Zuwanderern die im Herkunftsland gemachten Erfahrungen in Kombination mit den Bedingungen und Gefährdungen der Flucht sowie aktuelle Problemlagen und situative und räumliche Konstellationen mit einem erhöhten Risiko von Delinquenz einhergehen.[9] Ferner ist eine anerkannte Erkenntnis der wissenschaftlichen Betrachtung der Jugendkriminalität, dass im Zuge der Adoleszenz normative Krisen entstehen, die sich im Regelfall durch Ubiquität und Episodenhaftigkeit auszeichnen (vgl. Boers et al. 2020).[10] Dabei ist bei jungen Männern eine weitaus höhere Kriminalitätsbelastung festzustellen (vgl. Boers 2019).[11] Bei Ausländern, insbesondere bei der Teilmenge der Zuwanderer, ist der Anteil an jungen Männern im Vergleich zur deutschen Bevölkerung ungleich größer (vgl. Walburg 2020).[12]
Einen weiteren Verzerrungsfaktor in den Kriminalstatistiken stellt traditionell das Anzeigeverhalten der Bevölkerung dar. Während polizei- und deliktsspezifische Einflussfaktoren, wie etwa der mit einer Anzeigenerstattung verbundene Aufwand oder die Höhe des verursachten Schadens vor dem Hintergrund von Versicherungsleistungen, in der Regel logisch nachvollziehbar und damit bis zu einem gewissen Maße steuerbar erscheinen, ist die Beurteilung von personenspezifischen Einflussfaktoren oft von Ungewissheiten geprägt. Hinsichtlich der Beurteilung von Ausländern in der Kriminalstatistik ist dieser Umstand von erheblicher Bedeutung. So konnten Pfeiffer et al. (2018)[13] anhand einer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführten Repräsentativbefragung von über 10.000 Jugendlichen in Niedersachsen (vgl. Bergmann et al. 2017)[14] feststellen, dass die ethnische Zugehörigkeit des Täters eine Rolle bei der Entscheidung zur Anzeigenerstattung darstellt. Während Straftaten der Gewaltkriminalität zum Nachteil von deutschen Opfern in 13,0 % der Fälle angezeigt wurden, wenn die Täter ebenfalls Deutsche waren, wurde in 27,2 % der Fälle eine Anzeige erstattet, wenn es sich um einen nichtdeutschen Täter gehandelt hat.
Ein Diskurs über die geschilderten Erklärungsansätze darf dabei natürlich nicht dazu führen, dass eine deutlich höhere Auffälligkeit von Nichtdeutschen bei der Erfassung bekanntgewordener Straftaten hingenommen wird, ohne dass über damit einhergehende Probleme und kriminalpräventive Steuerungsaktivitäten nachgedacht wird. Relativieren ist in diesem Sinne ausdrücklich nicht so zu verstehen, dass dadurch in ebenso großer Unkenntnis das Gegenteil behauptet wird. Führt doch die höhere Auffälligkeit wiederum zu gesellschafts- und sicherheitspolitischen Problemstellungen. Gleichwohl wäre ein größtmögliches Maß an Versachlichung ein wünschenswertes Ziel.
Warum sollten wir darüber reden?
Im gesellschaftlichen Diskurs wird die eingangs dargestellte differenzierte Betrachtungsweise regelmäßig vernachlässigt. Geschieht dies mangels kriminologischen Hintergrundwissens, ist dies – wenngleich kaum entschuldbar – zumindest nachzuvollziehen. Hier sind die mit der Thematik vertrauten Professionen gefordert, sich aktiv in den Diskurs einzubringen. Im Rahmen parteipolitischer Agitation wiegen undifferenzierte Aussagen hingegen ungleich schwerer. Hier werden durch gezielt lancierte Informationslücken Stimmungen geschürt, die bei differenzierter Betrachtungsweise ausgeblieben wären. Zudem kann das auch dazu führen, dass sich die eingangs genannten Verzerrungsfaktoren, wie das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Umstände in den Lebenssituationen, weiter verstärken. Dass dies kriminovalentes Potential entfaltet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
Während eine verstärkte Wahrnehmbarkeit einer differenzierten Betrachtung im gesellschaftlichen Diskurs wünschenswert wäre, so ist sie im polizeiinternen Diskurs unverzichtbar. Denn ungeachtet der bekannten Erklärungsansätze wirkt die normative Kraft des Faktischen alltäglich auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des operativen Dienstes ein. Im Rahmen der Bewältigung von Einsätzen, von Anzeigenaufnahmen und von kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung generieren diese nämlich eben das besagte Hellfeld, das sich im Folgejahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik abbildet. Und was sich in der Statistik als relativer Wert wiederfindet, wirkt auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der Alltagspraxis in der Form ein, dass sie in einem knappen Drittel aller Fälle nichtdeutsche Tatverdächtige bekanntgewordenen Straftaten zuordnen.
Die Beamtinnen und Beamten des operativen Polizeidienstes sind also tagtäglich mit der eingangs geschilderten höheren Kriminalitätsauffälligkeit von Nichtdeutschen konfrontiert. Hier ist es die große Herausforderung der Führungskräfte der aktuellen Polizeigeneration, deren Kolleginnen und Kollegen nicht in rechtes Gedankengut abgleiten zu lassen. Die zurückliegenden Berichterstattungen über die Chatgruppen mit extremistischen, rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Inhalten dürften diese Sorge eindrucksvoll bestätigt haben. Ausweislich des Lagebildes der Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW wurden im Zeitraum 2017 bis 2020 immerhin 212 Hinweise auf Verdachtsfälle aufgeführt, zu denen in 186 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.[15] Besonders auffällig war dabei ein hoher Anteil von vergleichsweise jungen, männlichen Beamten im Wachdienst[16] und damit ein Teilbereich der Polizeiangehörigen, der für die Übernahme undifferenzierter Betrachtungen weitaus empfänglicher sein dürfte. Deshalb ist es gerade in diesem Zusammenhang unerlässlich, Darstellungen der Kriminalitätsentwicklung neutral und aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten und dadurch die in der Regel einseitig geprägten Einsatzerfahrungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu relativieren.
Eine wichtige Aufgabe ist es also, das Wissen um relativierende Erklärungsansätze insbesondere im polizeiinternen Diskurs aktiv zu verbreiten, um die Resilienz in Bezug auf fremdenfeindliche Einstellungen zu stärken. Im Rahmen der Ausbildung der Polizei Nordrhein-Westfalens ist die Vermittlung dieses Wissens bereits etabliert verankert. So sind etwa in den Kriminologie-Modulen des Hauptstudiums des Studiengangs Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen die Themeninhalte zur Erklärung der Entstehung von Kriminalität durch Kriminalitätstheorien sowie zu Migration und Kriminalität fest verankert (vgl. HSPV NRW 2021).[17] Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie eine Analyse von Stärken und Schwächen des Zahlenwerks sind ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieser Module.[18] Auch im Bereich des überörtlichen Fortbildungsangebotes des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen haben sich Seminare zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz etabliert. Außerhalb dieser Aus- und Fortbildungsphasen wird das Thema jedoch noch zu oft lediglich durch intrinsisch motivierte Beamtinnen und Beamte bewegt. Eine stärkere Präsenz, etwa in Form von wiederkehrenden Veröffentlichungen neuer Erkenntnisse in schnell erfassbarem Format, wäre hier ebenso ein Ansatz, wie eine verbindliche Integration in örtliche Fortbildungsangebote.
Zusammenfassung
Nichtdeutsche sind in der Kriminalstatistik im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil überrepräsentiert. Diese Feststellung kann zur Beantwortung der Frage, ob Ausländer krimineller als Deutsche sind, nicht herangezogen werden, ohne dass im gleichen Atemzug über Verzerrungsfaktoren und Erklärungsansätze informiert wird. Das gilt insbesondere für den Bereich des polizeiinternen Diskurses, da dort die Überrepräsentanz von Nichtdeutschen im Zusammenhang mit Kriminalität im besonderen Maße wahrgenommen wird. Denn dies könnte ein Abgleiten in rechtes Gedankengut begünstigen.
[1] Der Autor hat in verschiedenen Funktionen von 2007 bis 2019 Dienst beim Polizeipräsidium Duisburg versehen. An der Ruhr-Universität Bochum hat er nebenberuflich den akademischen Grad Master of Art in Kriminologie und Polizeiwissenschaft erworben. Seit 2013 lehrt er an der HSPV NRW (vormals FHöV NRW) in den Kriminologie-Modulen des Hauptstudiums. Bis 2023 befindet er sich in der Förderphase zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2.
[2] Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2021). Sonderinspektion zu Chatgruppen: Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus. Pressemitteilung. Düsseldorf.
[3] Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (2020). Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2019. Düsseldorf. S.3.
[4] Vgl. ebd. S 4.
[5] Landesbetrieb IT.NRW (2020). Gebiet und Bevölkerung [online]. https://www.it.nrw/statistik/gesellschaft-und-staat/gebiet-und-bevoelkerung [12.3.2021].
[6] Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2021a). Erfolgreicher Trend setzt sich fort: Kriminalität in NRW weiter auf Tiefstand. Pressemitteilung. Düsseldorf.
[7] Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (2020). Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2019. Düsseldorf. S.1.
[8] Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2021a). Erfolgreicher Trend setzt sich fort: Kriminalität in NRW weiter auf Tiefstand. Pressemitteilung. Düsseldorf.
[9] Fischer (2020). Delinquenz junger Geflüchteter – Erkenntnisse aus Hell- und Dunkelfeld. München: Deutsches Jugendinstitut Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalprävention. S. 16f..
[10] Boers et al. (2020). Jugenddelinquenz und Präventionsprogramme in Nordrhein-Westfalen. In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ), 1/2020, S. 6f..
[11] Boers (2019). Delinquenz im Altersverlauf – Befunde einer kriminologischen Verlaufsforschung. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (MschKrim), 1/2019. S.7f..
[12] Walburg (2020). Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen [online] https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/301624/migration-und-kriminalitaet [12.3.2021].
[13] Pfeiffer et al. (2018). Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland – Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer. Zürich: Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. S. 75.
[14] Bergmann et al. (2017). Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2013 und 2015. Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V..
[15] Vgl. Westdeutscher Rundfunk (2021). Rechtsextremismus bei der Polizei: Jung, männlich, aber ohne Netzwerk [online]. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/lagebild-rechtsextremistische-tendenzen-polizei-100.html [12.3.2021].
[16] Vgl. ebd..
[17] Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (2021). Modulbeschreibung Bachelorstudiengang PVD [online]. https://www.hspv.nrw.de/dateien_studium/studium-und-lehre/BA/pvd/modulbeschreibung/10_Modulhandbuch_PVD_ab_EJ_2020__idF_24.2.2021_gltg_26.2.2021_.pdf [12.03.2021].
[18] Vgl. ebd..