Der Begriff des Erfolgs in der Cold Case-Bearbeitung

POK`in Lena Griesbach, Polizeidirektion Hannover

1 Einleitung: Ein Mord – und jetzt?

Hannover 1986. Am frühen Morgen des 5. Oktober begibt sich ein Künstler nach der Feier seines bestandenen Diplomstudiums auf den Heimweg. Bevor er zu Hause ankommt, wird sein Körper im Hausflur acht Mal von einem Messer getroffen.[2] Das Leben eines jungen Mannes endet, für immer. Angehörige beginnen zu trauern, für immer. Ein*e Mörder*in begibt sich auf die Flucht und die Polizei ermittelt. Für immer?

Dies hängt von der Arbeit der Ermittlungsbehörden ab, die mit dem Vorliegen der Straftat beginnt. Polizei und Staatsanwaltschaft (StA) begeben sich auf Spurensuche, befragen und vernehmen Zeug*innen und versuchen, den/die Täter*in zu überführen. Im geschilderten Fall bisher offensichtlich vergebens, denn die Person ist nach wie vor auf freiem Fuß. Doch waren damit jegliche Ermittlungen erfolglos? Was bedeutet „erfolglos” überhaupt? Unter anderem „für nichts und wieder nichts”, „missglückt” und „nutzlos” schlägt einem der Duden synonymisch vor.[3] Da könnte man sich ja schon fast fragen, warum denn überhaupt nach 35 Jahren noch ermittelt wird, wenn die Arbeit tatsächlich „für nichts” wäre.

Vorangestellt sei: Sie ist es natürlich nicht. Doch die Fragestellung bedarf einer differenzierten Betrachtung. Um zu beurteilen, ob die Ermittlungen erfolglos oder eben erfolgreich sind, muss zunächst betrachtet werden, was denn den Erfolg in der Cold-Case-Bearbeitung überhaupt ausmacht.

Hierfür wurden verschiedene Expert*innen interviewt. Um die Perspektive der Ermittlungsbehörden einfließen zu lassen, wurden zwei niedersächsische Cold-Case-Ermittler (KHK Brenner, KHK Hollmann) sowie eine Kapitaldezernentin (Fr. Dr. Annette Marquardt, StA Verden) befragt. Außerdem liegt ein Interview des Medienvertreters Michael Heuer vor, der sich als Filmregisseur über Jahre mit Cold Cases befasst hat. Um auch die gesellschaftliche und insb. Angehörigenperspektive nicht unberücksichtigt zu lassen, wurden Gespräche mit den Schwestern des Mordopfers im anfangs geschilderten Falls geführt. (Fr. Helberg, Fr. Helberg-Naef) Unterstützt durch Fachliteratur wird so herausgearbeitet, welche Erfolge und Teilerfolge es in der Cold-Case-Bearbeitung geben kann. Schnell wird deutlich, dass es eben nicht ausschließlich um die Täterverurteilung geht.

Im Anschluss kann nicht nur festgestellt werden, ob die Ermittlungen in einem konkreten Fall erfolgreich waren, sondern auch, wovon das Erreichen der Erfolge abhängt. Sind es beeinflussbare Faktoren, lässt sich anhand der Feststellungen letztlich die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden optimieren. Abschließend wird eine Bewertung der Sinnhaftigkeit und des Nutzens von Cold-Case-Arbeit grundsätzlich vorgenommen.

2 Begriffserklärungen: Cold Cases, der Erfolg und die Erfolgsfaktoren

„What is a cold case to one investigator or law enforcement agency, may not be shared by other investigators or agencies.“[4] Eine einheitliche Definition eines Cold Case gibt es demnach nicht, weshalb die des niedersächsischen Landeskriminalamtes herangezogen wird. Demzufolge handelt es sich um ein ungeklärtes Tötungsdelikt oder einen ungeklärten Vermisstenfall mit dringendem Verdacht auf ein Tötungsdelikt, bei denen die Strafverfolgungsbehörden die Akten „geschlossen“ haben.[5]

Ein Erfolg ist ein „positives Ergebnis einer Bemühung“ oder das „Eintreten einer beabsichtigten, erstrebten Wirkung“.[6] In der Cold-Case-Arbeit sind Bemühungen die getroffenen Ermittlungshandlungen. Ob diese zu einem positiven Ergebnis führen, hängt jedoch auch von der Sichtweise des Betrachters ab, da zum Teil unterschiedliche Ziele angestrebt werden. Wichtig ist, dass ein Erfolg immer etwas Positives ist, in welchem Ausmaß bleibt jedoch offen. Deshalb wird nicht nur der maximale Erfolg betrachtet, sondern auch Teilerfolge finden Berücksichtigung.

Erfolgsfaktoren sind die „Umst[ä]nd[e], [die] zum Erfolg maßgeblich beitr[agen]“.[7] Es kann sich um unterschiedlichste, sowohl beeinfluss- als auch unbeeinflussbare Gegebenheiten handeln.

3 Erfolg in der Cold-Case Bearbeitung

Bei der Frage nach dem maximalen Erfolg waren sich die Interviewpartner*innen einig. Er ist erreicht, wenn alle Tatverdächtigen ermittelt, deren Personalien zweifelsfrei festgestellt und sie rechtskräftig verurteilt werden können.[8] Letzteres ist nicht immer möglich, bspw. wenn der/die Täter*in bereits verstorben[9] oder die Tat verjährt ist.[10] In diesen Fällen ist der maximale Erfolg erreicht, „wenn die Ermittlungen dazu geführt haben, dass keine vernünftigen Zweifel mehr an der Täterschaft bestehen.”[11]

Können die Zweifel nicht vollständig ausgeräumt werden oder gibt es keine tatverdächtige Person, heißt das aber nicht, dass die Ermittlungen gänzlich gescheitert sind. Vielmehr sind auch Teilerfolge möglich.

3.1 Angehörigenperspektive: Das Bedürfnis nach Gewissheit

Durch einen Mord endet nicht nur das Leben des Opfers, sondern mit der Tat gehen auch Veränderungen der Leben weiterer Menschen einher. Die Angehörigen befinden sich in einem psychischen Chaos.[12] Oft stellt es eine lebenslange Belastung, verbunden mit Schmerz,[13] posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen dar.[14] Die Angehörigen quälen offene Fragen und die Ungewissheit, wenn ein Fall nicht aufgeklärt werden kann.[15] Sie können niemals mit ihm abschließen, wenn sie nicht wissen, was passiert ist.[16] Frau Helberg schildert aus eigener Erfahrung, dass ein Umgang mit dem Geschehenen nur durch den Abgleich mit realistischen Bildern der Realität möglich wird.[17] Aus diesem Grund ist es ein Teilerfolg, den Angehörigen den Wunsch nach Gewissheit und Antworten auf offene Fragen ganz oder teilweise zu erfüllen.[18] Bspw. kann es helfen, den Angehörigen einen Ort der Trauer zu bieten, indem ein Teil der Wahrheit, nämlich der Leichenablageort ermittelt wird.[19]

Hervorgehoben haben die Schwestern außerdem, dass Erfolg für sie bedeutet, dass seitens der Ermittlungsbehörden alles Mögliche versucht wird, um einen Fall aufzuklären.[20] In dem Zusammenhang ist es also wichtig, den Angehörigen das Gefühl vermitteln zu können, dass ein Fall nicht vergessen wurde und man um eine Fallklärung bemüht ist.[21] Nur so kann eine Vertrauensbasis hergestellt und der Blick mehr auf die Opfer und ihre Angehörigen gelenkt werden. Beklagt wird nämlich, dass Deutschland nach wie vor ein “Täter-Land” mit täterorientiertem Rechtssystem ist,[22] auch wenn den Angehörigen 2015 durch das Bundesverfassungsgericht immerhin ein auf dem Grundgesetz basierendes Recht auf eine effektive Strafverfolgung zugesprochen wurde.[23]

Außerdem ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit Cold Cases wichtig, z.B. auf themenbezogenen Fachtagungen oder in Veröffentlichungen.[24] Diese ermöglichen einen fachlichen Austausch, in den auch Angehörige mit einbezogen werden. Für sie ist es wichtig, mit jemandem, insb. auch mit Spezialist*innen, darüber sprechen und sich einbringen zu können.[25] Demnach ist es ein wichtiger Teilerfolg, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Angehörigen zu erreichen und ihnen den Wunsch zu erfüllen, etwas Sinnvolles beizutragen.[26] Dazu gehört es, sie ernst zu nehmen, regelmäßig zu informieren und ihre Einschätzungen einzubeziehen.[27]

3.2 Gesellschaftspolitische Erfolge: Botschaften an Täter*in und Gesellschaft

Es ist auch ein positiver Einfluss der Cold-Case-Arbeit auf die Gesellschaft erkennbar, der regelmäßig durch die mediale Berichterstattung erreicht wird. Im konkreten Fall kann es darum gehen, dem/der Täter*in die Botschaft zu übermitteln, dass er/sie sich nicht in Sicherheit wiegen kann.[28] Denkbar ist auch ein präventiver Charakter in Form einer abschreckenden Wirkung, wenn ein ernstzunehmendes Entdeckungsrisiko vermittelt wird.[29]

Außerdem gilt es, der gesamten Gesellschaft zu zeigen, dass das Rechtsstaatsprinzip und der Schutz der Öffentlichkeit gewahrt werden.[30] Die Tat lässt sich nicht rückgängig machen und das allgemeine Sicherheitsgefühl ist nach einer solchen beeinträchtigt, insb. wenn der/die Verantwortliche auf freiem Fuß ist.[31] Umso aktiver muss eine intensive Cold-Case- und Medienarbeit dem entgegenwirken. Sie muss vermitteln, dass die Polizei auch nach Jahren noch alles Mögliche für die Fallklärung tut.29 So können auch das gesellschaftliche Ansehen und das Vertrauen in die Polizei gesteigert werden.[32] Die Gesellschaft akzeptiert nämlich nicht, dass man mit einem begangenen Mord “davonkommt”.[33]

Wenn das Thema Cold Cases oder ein konkreter Fall durch die Ermittlungs- und Medienarbeit an Aufmerksamkeit gewinnt, wird natürlich das öffentliche Interesse geweckt.[34] Dadurch können Solidarität, Mitgefühl und Verständnis in der Gesellschaft hervorgerufen werden.[35] Dies wiederum kann sich positiv auf die Angehörigen, den Zusammenhalt und die Ermittlungsarbeit auswirken.[36]

Ebenfalls wichtig ist die Entlastung falscher Tatverdächtiger.[37] Diese werden einerseits von der Polizei mit sämtlichen strafprozessualen Maßnahmen überzogen. Häufig kommt es aber auch zu Beschuldigungen im eigenen sozialen Umfeld, denen sie sich nicht erwehren und die zum Zerbrechen der jeweiligen Gruppe führen können.[38] Dem Umstand kann erst durch Fallklärung und Ermittlung des/der wahren Täter*in oder aber wenigstens dem Ausschluss der Täterschaft des/der Betroffenen entgegengewirkt werden.

3.3 Sichtweise der Ermittlungsbehörden: Der Weg ist das Ziel

Zunächst wird auf den unter Punkt 3.2 genannten Aspekt des gesteigerten gesellschaftlichen Ansehens und Vertrauens verwiesen, da dieser sich natürlich auch aus Sicht der Polizei als förderlich darstellt.

Für die StA und die Polizei ist es ein Teilerfolg, bei der Suche nach dem/der Tatverdächtigen ein Stück voranzukommen. Dazu gehört es, Ermittlungsspuren zu finden, die noch nicht ausermittelt worden sind und ernstzunehmende Ermittlungsansätze darstellen.[39] Dies kann z.B. mit effizienter Medienarbeit, dem dadurch möglichen Zugewinn neuer Zeug*innen[40] oder durch DNA-Untersuchungen gelingen, deren Ergebnisse dann wiederum weitere Maßnahmen wie z.B. Vergleichsuntersuchungen stützen können.[41] Diesbezüglich ist auch rechtlicherseits ein Fortschritt gelungen. Während vor kurzem noch bemängelt wurde, dass DNA-Spuren nur hinsichtlich weniger Merkmale untersucht werden durften,[42] bestehen seit Ende 2019 erweiterte Auswertemöglichkeiten im Rahmen der molekulargenetischen Untersuchung nach §81e StPO.[43] Sowohl das Anwenden und Ausschöpfen dieser Untersuchungsmöglichkeiten als auch das Generieren von Ermittlungsansätzen, die zum/zur wahren Täter*in führen,[44] und der Ausschluss von Ermittlungsrichtungen und Verdächtigen (s. Punkt 3.2) stellen Teilerfolge dar. Gleiches gilt für die Beantwortung einzelner Fragen, bspw. „Warum ist es passiert?“ oder „Warum dieses Opfer?“,[45] die Ermittlung des Leichenablageortes (s. Punkt 3.1) und das Erkennen von Tatzusammenhängen.[46]

Ein zunächst ambivalent erscheinender Aspekt des Erfolgs ist es, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten festzustellen, dass keine Chance auf Fallklärung besteht.[47] Dann geht es darum, die Gründe hierfür festzustellen und die begangenen Fehler zu evaluieren. So soll nicht die Arbeit der Kolleg*innen kritisiert, sondern die künftige Vorgehensweise angepasst und verbessert werden.[48] Dies gelingt bspw., wenn man bei der Arbeit mit den alten Akten auf Herausforderungen und Fehler stößt. Um trotzdem bestmöglich mit ihnen arbeiten zu können, ist es ein Erfolg, sie zu digitalisieren und so die Arbeit deutlich zu vereinfachen.[49]

Bezüglich der Aktenführung können noch weitere kleine Erfolge gelingen. Z.B. kann anhand von Cold-Case-Ermittlungen erkannt werden, wie wichtig das Vier-Augen-Prinzip beim Abschluss einer Ermittlungsspur[50] oder das regelmäßige Anlegen eines neuen Bandes für die Nachvollziehbarkeit der Ermittlungen sind.[51]

3.4 Perspektive eines Cold-Case-Ermittlers: Persönlicher Lerneffekt und Genugtuung

Neben der unter Punkt 3.3 dargestellten Möglichkeit zur Verbesserung der Ermittlungsführung insgesamt kann auch jede*r Cold-Case-Ermittler*in für sich persönlich Lehren aus den Fällen ziehen. Z.B. kommt es zur Entwicklung eines Verständnisses für die Wichtigkeit der grundlegenden Regeln der Strafprozessordnung,[52] beginnend schon im ersten Angriff und bei der Tatortaufnahme. Schließlich arbeitet man mit den Grundlagen, die die damaligen Kolleg*innen vor Ort geschaffen haben. Es wird erkennbar, wie wichtig die sorgfältige Sicherung, Asservierung und Dokumentation von Spuren sind,[53] insb. da man nie weiß, was es künftig für Untersuchungsmöglichkeiten geben wird.[54] Außerdem werden wichtige Aspekte der späteren Ermittlungsführung deutlich, z.B. die Bedeutung einer sorgfältigen Belehrung und Vernehmungsführung, zeitnaher Alibiüberprüfungen[55] und der ausreichenden Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen.[56] Weiter kann an Cold-Case-Akten gelernt werden, was für einen verständlichen Bericht und einen plausiblen, vollständigen Aktenaufbau wichtig ist.[57] Auch kann man die Wichtigkeit eines schriftlich nachvollziehbaren Abschlusses von Ermittlungsspuren mit einem Ermittlungsergebnis[58] und die Wichtigkeit jeder einzelnen Spur inklusive ihrer abschließenden Bearbeitung erkennen.[59] Werden zuletzt noch die Bedeutung des Heranziehens lediglich objektiver Tatsachen sowie des Ausblendens subjektiver Eindrücke und Bauchgefühle verinnerlicht[60] und alle genannten Kenntnisse angewandt, kann die eigene Ermittlungs- und Arbeitsweise optimiert werden.

Da ein*e Ermittler*in einen Cold Case und die Angehörigen meist über Jahre hinweg begleitet, entsteht häufig eine emotionale Bindung zu dem Fall. Aus diesem Grund sind auch die persönliche Genugtuung, Freude und Erleichterung im Falle eines Fortschritts oder der Aufklärung besonders groß und als Teilerfolg zu werten.[61]

4 Erfolgsfaktoren

Ob die erläuterten Erfolge und Teilerfolge erreicht werden können, hängt von den Erfolgsfaktoren ab, die sich nur in Teilen von den Ermittlungsbehörden beeinflussen lassen.

4.1 Vorbestimmte Faktoren

Vorgegeben und unveränderlich ist natürlich der Fall selbst. Der Delikttyp, die Phänomenologie,[62] die personelle und materielle Spurenlage[63], Tatort/ -zeit[64] und die Anzahl der Beteiligten[65] bedingen die Aufklärungswahrscheinlichkeit. Gibt es z.B. viele Beteiligte und ist die Tat tagsüber und in der Öffentlichkeit passiert, wirkt sich das i.d.R. positiv auf die Fallklärung aus. Die Umstände einer Tat mit nur zwei Beteiligten und ohne Zeug*innen, die sich an einem nicht öffentlichen Ort abgespielt hat, erschweren hingegen die Ermittlungen.

Auch die damalige Arbeit der Ermittler*innen und die vorliegenden Akten und Asservate beeinflussen den Cold-Case-Erfolg. So wirken sich der Aktenzustand,[66] die Spurensicherungsmethoden, die Behandlung der Asservate[67] und die damalige Dokumentation und Protokollierung[68] auf die Aufklärungswahrscheinlichkeit aus. Oft ist letzteres unzureichend geschehen, da die technischen Gegebenheiten die Arbeit erschwerten.[69] Teilweise wurden statt förmlicher Vernehmungen lediglich Vermerke über Aussagen gefertigt, sodass sie heute in einer Hauptverhandlung unverwertbar sind.[70]

Die vergangene Zeit kann sich sowohl positiv als auch negativ auswirken.[71] Erfolgsfördernd ist sie, wenn sich ein soziales Gefüge und damit die Aussagebereitschaft von Zeug*innen verändert[72] oder es entwicklungsbedingte Fortschritte in Wissenschaft und Technik gegeben hat. Auch wenn die verbesserte DNA-Analyse kein Allheilmittel darstellt,[73] ist sie einer der größten Erfolgsfaktoren. Gleiches gilt für DNA-, Fingerabdruck-, Waffen-, Autolack- oder Schuh-Datenbanken[74] und die mit der Zeit verbesserte Kommunikation und der vereinfachte Wissensaustausch.[75]

Nachteilig ist es, wenn aufgrund vergangener Zeit Ermittler*innen und Zeug*innen unerreichbar, ggf. bereits verstorben, sind oder sich nicht mehr erinnern können.[76]

Einen zumeist erfolgsbeeinträchtigenden Charakter haben rechtliche Bestimmungen, so z.B. die Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung, datenschutzbedingte Lösch-[77] sowie Verjährungsfristen.[78] Gleiches gilt für die Neuerung der Beschuldigtenrechte im Dezember 2019, da nun bei Vernehmungen ein*e Pflichtverteidiger*in zugegen sein muss, wodurch Aussagen Geständnisse unwahrscheinlicher werden.[79] Andererseits ein Beispiel für einen rechtlich bedingten, positiven Erfolgsfaktor ist die unter Punkt 3.3 dargestellte Ausweitung der Rechtsgrundlage für die DNA-Auswertung.

4.2 Bedingt beeinflussbare Faktoren

Einige, insb. organisatorische Erfolgsfaktoren lassen sich zwar verändern, jedoch i.d.R. nicht von dem/der ermittelnden Cold-Case-Bearbeiter*in selbst. Dazu gehört die oft als förderlich erachtete Bildung von Cold-Case-Einheiten[80] und das Befreien der Ermittler*innen von anderen Aufgaben.[81] Hinzu kommt, dass eine am Ermittlungsspuren- und Aktenumfang orientierte Anzahl an Sachbearbeiter*innen an einem Cold-Case arbeiten sollte, um zum einen Überlastung und zum anderen eine erfolgshemmende Verantwortungsverschiebung zu vermeiden.[82]

Ein erfolgsfördernder Faktor ist der Einsatz lediglich erfahrener Staatsanwält*innen und Ermittler*innen, insb. da im Bereich der Verwertbarkeit von Beweisen wie Beschuldigten- und Zeugenaussagen häufig Schwierigkeiten auftreten.[83] Förderlich sind auch Schulungen und Fortbildungen, insb. in den Bereichen Belehrung, Vernehmung[84] und im Umgang mit traumatisierten Menschen in Ausnahmesituationen.[85]

4.3 Einflussmöglichkeiten

Zuletzt gibt es auch Erfolgsfaktoren, auf die der/die Ermittler*in selbst Einfluss nehmen kann. Bspw. sollte besonderer Wert auf die enge Zusammenarbeit mit der StA, der Rechtsmedizin und anderen Untersuchungsstellen gelegt werden, um mehr Freiräume und Möglichkeiten zu schaffen.[86] Ebenfalls positive Erfolgsfaktoren sind eine taktische Öffentlichkeitsarbeit und mediale Präsenz. Häufig können mithilfe der Medien Hinweise aus der Bevölkerung erlangt oder ein*e mögliche*r Täter*in unter Druck gesetzt werden.[87] Hilfreich ist auch die gründliche und strukturierte Aufarbeitung eines Falles durch die Operative Fallanalyse[88] oder externe Personen wie z.B. Studierende.[89]

Ebenfalls positiven Einfluss hat eine proaktive Ermittlungstätigkeit.[90] Z.B. sollte die Wiederaufnahme der Ermittlungen regelmäßig geprüft werden, da sich immer neue Ansätze ergeben können.[91] Von großem Nutzen sind zudem die digitale, recherchierbare Ablage der Akte,[92] die Erfassung des Cold Case in überregionalen Datenbänken sowie ein Abgleich mit bundesweiten Datenbeständen.[93] Gleiches gilt für die Nutzung sozialer Medien als Ermittlungshilfe, mit denen sich z.B. Hinweise auf das soziale Umfeld und mögliche Zeug*innen generieren lassen.[94] Diese nach langer Zeit mithilfe professioneller Vernehmungsmethoden (erneut) zu vernehmen kann oft zielführend sein.[95]

Außerdem sollte Objektivität gewahrt und ein sich augenscheinlich aufdrängender Zusammenhang nicht als gegeben hingenommen werden, da dann eine Verschwendung von Ermittlungsressourcen möglich ist.[96] Es gilt natürlich grundsätzlich, alle unter Punkt 3.3 und 3.4 genannten kollektiv und individuell erworbenen Kenntnisse anzuwenden.

Für den Umgang mit Betroffenen und das Erreichen der unter 3.1 erläuterten Erfolge gilt es, auf die Angehörigen zuzugehen, sie regelmäßig zu informieren und in die Arbeit einzubeziehen.[97] Dies kann durch die Kooperation mit eingesetzten Angehörigenbetreuer*innen unterstützt werden.[98]

5 Fazit: Worauf es ankommt

Deutlich wird, dass der Erfolgsbegriff in der Cold-Case-Arbeit ein weiter ist. Es muss ein Bewusstsein darüber herrschen, was eine erfolgreiche Cold-Case-Bearbeitung aus den verschiedenen Perspektiven bedeuten kann und dass diese sich auch ohne Verurteilung oder Ermittlung eines/einer Täter*in nicht immer als erfolglos und schon gar nicht als nutzlos erweist.

Bspw. sind die Tatrekonstruktion, ein neuer Hinweis, neue Zeug*innen, das Feststellen eines Tatzusammenhangs, der Ausschluss von Tatverdächtigen oder das Schaffen von Vertrauen in der Bevölkerung und bei den Angehörigen erfolgreiche Schritte in die richtige Richtung. Diese Erfolge können gelingen, indem die Arbeit an den Erfolgsfaktoren orientiert wird, die sich in Teilen beeinflussen lassen. Mit proaktiven und effizienten Ermittlungen, viel Erfahrung, Personal und Zeit, der wiederkehrenden Prüfung verfügbarer Analyse- und Recherchemöglichkeiten und einer engen Zusammenarbeit mit den Medien und Angehörigen können auch Jahre nach der Tat noch entscheidende Ermittlungsfortschritte gelingen. Sie sind es, die die Cold-Case-Arbeit lohnenswert und wichtig machen.

Sicherlich kann nicht jeder Fall gelöst werden, aber es wird deutlich, dass die Aufklärung und Fortschritte keineswegs vom Zufall abhängen. Ein höherer Stellenwert und eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik, die Arbeit an wissenschaftlichen Erkenntnissen und grundsätzlich Bemühungen in dem Bereich können die Cold-Case-Arbeit langfristig optimieren. Kombiniert mit der bestmöglichen Ermittlungstätigkeit im konkreten Fall können so unterschiedlich geartete, aber definitiv wichtige Erfolge erzielt werden.

Es lässt sich nicht vorhersagen, ob das empfohlene Vorgehen im eingangs geschilderten Fall tatsächlich zu dessen Aufklärung führen kann. In einem Cold Case sollte jedoch stets jede Ermittlungsmöglichkeit überprüft und ausgeschöpft werden, auch nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten. Denn Cold-Case-Arbeit ist erfolgreich, wenn nicht nur der Tod eines Ermordeten und das Leiden seiner Angehörigen, sondern auch die Bemühungen der Ermittlungsbehörden und die Furcht des Täters, gefasst zu werden, für immer währen.


[2] Vgl.Wenig,Peter(2018):Zwei Schwestern fragen:Wer hat unseren Bruder erstochen?.Hamburger Abendblatt.S.1.

[3] Vgl.www.duden.de(2020-03-31).https://www.duden.de/rechtschreibung/erfolglos

[4] Walton,Richard H.(2017):Cold Case Homicides.Practical Investigative Techniques.2. Aufl.,Boca Raton:Taylor&Francis Group.S.5(Übers.d.Verf.)

[5] LKA Niedersachsen(2018):Gesamtkonzept zur einheitlichen Erfassung u.strukturierten Bearbeitung von Cold Cases in Niedersachsen.S.5.

[6] www.duden.de(2020-03-20).https://www.duden.de/rechtschreibung/Erfolg

[7] www.duden.de(2020-03-20).https://www.duden.de/rechtschreibung/Erfolgsfaktor

[8] Vgl.Adcock,James M.;Stein,Sarah L.(2014):Cold CaseS.Evaluation Models with Follow-Up Strategies for Investigators.2. Aufl.,Palm Bay (Florida):Apple Academic Press Inc.S.27(Übers.d.Verf.);vgl.Brenner,Rainer(2020):Interview zur Bachelorarbeit ‘Erfolg in der Cold-Case-Bearbeitung'(BA).S.A1;vgl.Helberg,Elke(2020): Interview zur BA.S.A12f.;vgl.Heuer,Michael(2020):Interview zur BA.S.A31;vgl.Hollmann,Uwe(2020):Interview zur BA.S.A40.;vgl.Marquardt,Annette 2020:Interview zur BA.S.A49.

[9] Vgl.Marquardt 2020:S.A49.

[10] Vgl.Heuer 2020:S.A31.;vgl.Hollmann 2020:S.A41f.

[11] Marquardt 2020:S.A49;vgl.Hollmann 2020:S.A41f.

[12] Vgl.Friedmann,Jan;Großbongardt,Annette(2018):Den Mördern auf der Spur.Heft 22/2018.S.14f.

[13] Vgl.Walton 2017:S.112(Übers.d.Verf.)

[14] Vgl.Helberg-Naef 2020:S.A25;vgl.Wenig 2019:S.2.

[15] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.14f.

[16] Vgl.Brenner 2020:S.A1.;vgl.Helberg 2020:S.A9f.;vgl.HelbergNaef 2020:S.A27f.;vgl.Heuer 2020: A31;vgl.Hollmann 2020:S.A37.

[17] Vgl.Helberg 2020:S.A9f.

[18] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.18;vgl.Helberg 2020: A13;vgl.Hollmann 2020:S.A40;vgl.LKA Niedersachsen 2018:S.3;vgl.Walton 2017:S.112(Übers.d.Verf.)

[19] Vgl.Marquardt 2020:S.A49.

[20] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.5(Übers.d.Verf.);vgl.Helberg 2020:S.A12f.;vgl.HelbergNaef 2020: Interview zur BA. S.A28f.

[21] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.36(Übers.d.Verf.);vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.18;vgl.HelbergNaef 2020:S.A26;vgl.Marquardt 2020:S.A49;vgl.Walton 2017:S.112(Übers.d.Verf.)

[22] Vgl.HelbergNaef 2020:S.29;vgl.Helberg 2020:S.A16.

[23] Vgl.BVerfG NJW 2015, 3501;vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.15;vgl.Helberg 2020:S.A10;vgl.HelbergNaef S.A27.

[24] Vgl.HelbergNaef 2020:S.A29.

[25]Vgl.HelbergNaef 2020:S.A25-A28

[26] Vgl.Bettels,Karsten(2010):SoKo Levke.Erfahrungen einer Sonderkommission.In: Berthel,Ralph(Hrsg.):Sonderkommissionen.Beiträge zur Arbeit in kriminalpolizeilichen Sonderkommissionen Teil I.Rothenburg/Oberlausitz:Eigenverlag der Hochschule der Sächsischen Polizei(FH),S.122f.

[27] Vgl.Helberg 2020:S.A13f.;vgl.HelbergNaef 2020:S.A28f.

[28] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.14f.,17;vgl.LKA 2018:S.3;vgl.Marquardt 2020:S.A49;vgl.Walton 2017:S.4,291f.(Übers.d.Verf.)

[29] Vgl.Hollmann 2020:S.A39ff.

[30] Vgl.LKA 2018:S.3;vgl.Walton 2017:S.33,290ff.(Übers.d.Verf.)

[31] Vgl.Brenner 2020:S.A1;vgl.Helberg 2020,S.A8.

[32] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.29(Übers.d.Verf.);vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.15;vgl.Hollmann 2020:S.A40;vgl.LKA 2018(Anhang 06):S.3;vgl.Walton 2017:S.290ff.(Übers.d.Verf.)

[33] Vgl.Walton 2017:S.5(Übers.d.Verf.)

[34] Vgl.Walton 2017:S.4(Übers.d.Verf.)

[35] Vgl.HelbergNaef 2020:S.28.;vgl.Heuer 2020:S.A32.

[36] Vgl.Walton 2017:S.4(Übers.d.Verf.)

[37] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.15.

[38] Vgl.Hollmann 2020:S.A38f.

[39] Vgl.Marquardt,Annette;Bettels,Karsten(2018):Cold-Case-Bearbeitung.Beschreiten neuer Wege in der Polizeiakademie Nienburg-Struktur des Nienburger Modells.der kriminalist,Heft 10/2018,S.25,28.

[40] Vgl.Brenner 2020:S.A2;vgl.Walton 2017:S.17, 290(Übers.d.Verf.)

[41] Vgl.Brenner 2020:S.A2.

[42] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.20.

[43] Vgl.Strafprozessordnung §81e.

[44] Vgl.Bettels,Karsten;Stupperich,Alexandra;Marquardt,Annette(2016):Cold Cases als Wahlpflichtfach?.Erste Erfahrungen aus dem Bachelorstudium an der Polizeiakademie Niedersachsen.Kriminalistik,70,S.273f.

[45] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.6(Übers.d.Verf.)

[46] Vgl.Brenner 2020:S.A2;vgl.Marquardt, Bettels 2018:S.28.

[47] Vgl.Marquardt 2020:S.A50.

[48] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.232(Übers.d.Verf.);vgl.Bettels 2010:S.118f.;vgl.Hollmann 2020:S.A43.;vgl.Marquardt 2020:S.A50.

[49] Vgl.Brenner 2020:S.A2f.

[50] Vgl.Hollmann 2020:S.A43f.

[51] Vgl.Brenner 2020:S.A3.

[52] Vgl.Marquardt,Bettels 2018:S.26f.

[53] Vgl.Brenner 2020:S.A3;vgl.Marquardt 2020:S.A51.

[54] Vgl.Hollmann 2020:S.A43;vgl.Marquardt 2020:S.A51;vgl.Stupperich,Alexandra(2018):Cold Cases in Wissenschaft und PraxiS.Frankfurt am Main:Verlag für Polizeiwissenschaft.S.83.

[55] Vgl.Marquardt 2020:S.A51.;vgl.Marquardt,Bettels 2018:S.26f.

[56] Vgl.Brenner 2020:S.A3, Hollmann 2020:S.A42.

[57] Vgl.Fahlbusch, Simon(2018): Erfahrungsbericht zum Wahlpflichtkurs ,,Cold-Case-Bearbeitung“ und Auswirkungen auf die Berufspraxis.der kriminalist,Heft 10/2018,S.31.;vgl.Marquardt,Bettels 2018:S.25.

[58] Vgl.Marquardt,Bettels 2018:S.25.

[59] Vgl.Hollmann 2020:S.A42f.

[60] Vgl.Marquardt,Bettels 2018:S.27.

[61] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.20.;vgl.Hollmann 2020:S.A37.

[62] Vgl.Stupperich 2018:S.49.

[63] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.20f.(Übers.d.Verf.);vgl.Stupperich 2018:S.61ff.;vgl.Walton 2017:S.21(Übers.d.Verf.)

[64] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.20(Übers.d.Verf.);vgl.Stupperich 2018:S.73-77.

[65] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.20f.(Übers.d.Verf.);vgl.Horten,Barbara;Guzy,Nathalie;Birkel,Christoph(2015): Aufklärungsquoten in der Polizeilichen Kriminalstatistik.Eine Untersuchung relevanter Einflussfaktoren u.Aufbereitung des Forschungsstandes.Monatsschrift für Kriminologie u.Strafrechtsreform,98,S.100.;vgl.Stupperich 2018:S.51-55,58.

[66] Vgl.Brenner 2020:S.A2;vgl.Hollmann 2020:S.A36;vgl.Marquardt 2020:S.A50;vgl.Marquardt,Bettels 2018:S.27;vgl.Walton 2017:S.35ff.(Übers.d.Verf.)

[67] Vgl.Brenner 2020:S.A2;vgl.Hollmann 2020:S.A44;vgl.Marquardt 2020:S.A50;vgl.Stupperich 2018:S.59.

[68] Vgl.Stupperich 2018:S.63.

[69] Vgl.Hollmann 2020:S.A42.

[70] Vgl.Marquardt 2020:S.A50.

[71] Vgl.Friedmann,Großbongardt 2018,S.16;vgl.Stupperich 2018:S.64.

[72] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.28(Übers.d.Verf.);vgl.Baack,Steven(2018):Cold Cases–Management in Hamburg.In:Stupperich,Alexandra(Hrsg.):Cold Cases in Wissenschaft u.Praxis.Frankfurt am Main:Verlag für Polizeiwissenschaft.S.38.;vgl.Horn,Alexander(2010):Die Operative Fallanalyse als Ermittlungsunterstützung bei der Aufarbeitung von Cold Cases.Die Polizei,101,S.246;vgl.Stupperich 2018:S.64;vgl.Walton 2017:S.31f.(Übers.d.Verf.)

[73] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.9,45(Übers.d.Verf.)

[74] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.133-149(Übers.d.Verf.);vgl.Horn 2010:S.246;vgl.Walton 2017:S.31f.(Übers.d.Verf.)

[75] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.28(Übers.d.Verf.);vgl.Walton 2017:S.32(Übers.d.Verf.)

[76] Vgl.Hollmann 2020:S.A46;vgl.Stupperich 2018:S.17, 64;vgl.Walton 2017:S.21f.,29(Übers.d.Verf.)

[77] Vgl.Brenner 2020:S.A2f.;vgl.Horten,Guzy,Birkel 2015:S.99.

[78] Vgl.Brenner 2020:S.A2;vgl.Hollmann 2020:S.A41f.

[79] Vgl.Hollmann 2020:S.A41f.;vgl.Strafprozessordnung §§140f.

[80] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.22(Übers.d.Verf.);vgl.LKA Niedersachsen 2018:S.8.

[81] Vgl.Horn 2010:S.248;vgl.LKA Niedersachsen 2018:S.15;vgl.Walton 2017:S.22,34(Übers.d.Verf.)

[82] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.21(Übers.d.Verf.);vgl.Brenner 2020:S.A2;vgl.Stupperich 2018:S.80ff.;vgl.Walton 2017:S.22(Übers.d.Verf.)

[83] Vgl.Marquardt 2020:S.A50.

[84] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.30f.(Übers.d.Verf.);vgl.Horn 2010:S.248;vgl.Horten,Guzy,Birkel 2015:S.99;vgl.Marquardt 2020:S.A51;vgl.Stupperich 2018:S.84.

[85] Vgl.Helberg 2020:S.A18ff.

[86] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.31(Übers.d.Verf.);vgl.Bettels 2010:S.128;vgl.Walton 2017:S.29(Übers.d.Verf.)

[87] Vgl.Baack 2018:S.38-41;vgl.Bettels 2010:S.128;vgl.Hollmann 2020:S.A45;vgl.Horn 2010:S.247;vgl.Walton 2017:S.4(Übers.d.Verf.)

[88] Vgl.Ackermann,Rolf(2018):Kriminalistik-Wissenschaft u.Praxis.In:Christe-Zeyse,Jochen(Hrsg.):Kriminalistik u.forensische Wissenschaften.Festschrift für Ingo Wirth.Berlin:Verlag Dr. Köster,S.52f.;vgl.Beuster,Anja;Schaser,Christiane(2019):“Criminal Profiling-However,it seems to work“.Kriminalistik,73,S.80.;vgl.Brenner 2020:S.A2.;vgl.Witt,Rainer;Dern,Harald(2002): Operative Fallanalyse bei Tötungsdelikten.In:Egg,Rudolf(Hrsg.):Tötungsdelikte.Mediale Wahrnehmung,kriminologische Erkenntnisse, juristische Aufarbeitung.Wiesbaden:Kriminologische Zentralstelle,S.125.

[89] Vgl.Bettels,Stupperich,Marquardt 2016:S.273f.;vgl.Hollmann 2020:S.A47.

[90] Vgl.Bettels 2010:S.116.

[91] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.10(Übers.d.Verf.);vgl.Friedmann,Großbongardt 2018:S.19f.;vgl.Helberg 2020:S.A10.

[92] Vgl.Brenner 2020:S.A3.

[93] Vgl.Horn 2010:S.248.

[94] Vgl.Walton 2017:S.116f.(Übers.d.Verf.)

[95] Vgl.Stupperich 2018:S.64f.;vgl.Walton 2017:S.112f.(Übers.d.Verf.)

[96] Vgl.Bettels 2010:S.116,124;vgl.Marquardt, Bettels 2018:S.27.

[97] Vgl.Adcock,Stein 2014:S.36(Übers.d.Verf.);vgl.Helberg 2020: A13-A17;vgl.HelbergNaef 2020:S.A26-A29.

[98] Vgl.Bettels 2010:S.122f.,129.