Der Essener Weg in der Bekämpfung der Clankriminalität – Eine Betrachtung der bisherigen Maßnahmen
von Frank Richter Polizeipräsident Essen/ Mülheim an der Ruhr
Das Thema Clankriminalität beschäftigt das Ruhrgebiet seit Jahren. Vor allem Essen gilt als eine „Hochburg“. Kriminalität, Gewalt und Provokationen im öffentlichen Raum machen dabei vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, die sich längst nicht mehr sicher fühlen. Um die Kriminalität wirksam zu bekämpfen und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken, haben die Behörden in Essen und Mülheim an der Ruhr einen neuen Weg eingeschlagen. Eine Zwischenbilanz.
1. Die Ausgangssituation
„Ein gefährlicher Disput um verrufene Orte in Essen“[1]
„Gefährliche Zone: Dutzende Orte in NRW gelten als verrufen“[2]
Der Ruf der Stadt Essen hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert, wie solche Schlagzeilen zeigen. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in der nördlichen Essener Innenstadt, einem aus polizeilicher Sicht „Hot-Spot“ der Drogenkriminalität, und Stadtteilen nördlich der Innenstadt, wich zunehmend der Kriminalitätsfurcht. Während statistisch das gesamte Kriminalitätsaufkommen seit Jahren rückläufig ist, blieben Straftaten im Bereich der Straßenkriminalität, der Drogendelikte, der Sachbeschädigungen und der Gewaltkriminalität auf hohem Niveau oder wiesen gravierende Steigerungsraten auf.[3]#
Als Basis polizeilicher Maßnahmen und Konzepte ist die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von grundlegender Bedeutung. Damit ist allerdings lediglich das „Hellfeld“ und damit die offizielle Kriminalitätsbelastung von Bedeutung. Das heißt, dass für die polizeiliche Arbeit nur die Straftaten registriert werden, die von den Bürgern zur Anzeige gebracht oder durch polizeiliche Ermittlungsarbeit statistisch erfasst werden.[4]
Hierzu gehören unter anderem Taten im Bereich der Drogenkriminalität, die als typische polizeiliche Kontrolldelikte in die Kriminalitätsstatistik einfließen und auf die die Polizei durch eigenes Handeln Einfluss nehmen kann. Das „Dunkelfeld“ der Kriminalität ist für die alltägliche und strategische Polizeiarbeit eine schwer zu fassende Größe, da sie trotz engagierter Forschung noch häufig von spekulativen Annahmen getragen wird. Trotz allem war klar, dass die Diskrepanz zwischen polizeilicher Kriminalitätsstatistik und gefühltem Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung nicht größer sein konnte. Vor allen Dingen in den Abendstunden und zur Nachtzeit war die Furcht der Bevölkerung Opfer einer Straftat zu werden besonders hoch. Nach Erhebung im Rahmen des Projekts „Sicherheitsanalysen und -vernetzung für Stadtquartiere im Wandel“ (SiQua) 2019 gaben 77% der Befragten an, sich sehr oder eher unsicher zu fühlen, bestimmte Straßen und Plätze zu meiden, bei Dunkelheit zu Hause zu bleiben oder Pfefferspray, Messer oder Schreckschusspistolen mit sich zu führen.[5] Dies deckte sich mit unseren eigenen Erkenntnissen, wonach die Beantragung von kleinen Waffenscheinen eine Steigerung um 26% innerhalb eines Jahres erfuhr.[6]
In der Gesamtbetrachtung konnte davon ausgegangen werden, dass das Kriminalitätsgeschehen folglich erheblich höher liegt, als die Statistik aussagt. Zudem war das erhöhte Beschwerdeaufkommen ein Indiz für ein sehr viel höheres Kriminalitätsaufkommen. In Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern wurde unter anderem vermehrt von Straftaten im Bereich der Nötigung, Körperverletzung, Raubdelikte oder Diebstahl berichtet, die mehrheitlich nicht zur Anzeige gebracht worden seien.
Ein weiteres Phänomen entwickelte sich in einigen Stadtquartieren rasant, was für die alltägliche polizeiliche Einsatzbewältigung zu einem großen Problem wurde und durch eine ausgiebige mediale Berichterstattung auch über die Grenzen der Stadt große Beachtung fand: Sog. „Tumultlagen“.[7] Durch die ausgetragene Gewalt durch Personenmehrheiten im öffentlichen Raum wuchs die Verunsicherung der Bevölkerung weiter. Jegliche polizeilichen Maßnahmen, in denen Mitglieder libanesischer Clanfamilien involviert waren, führten aufgrund kleinster Anlässe regelmäßig zu solchen Tumultdelikten auf offener Straße. Die Bevölkerung nahm wahr, dass die Durchsetzung einfachster polizeilicher Maßnahmen nur mit einem massiven Polizeiaufgebot möglich und jedes behördliche Einschreiten von großer Respektlosigkeit und hoher Aggressivität geprägt war. Begleitet wurden diese Einsätze fast immer von massiven Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die dann in Widerstandshandlungen mündeten. Eine Ablehnung gegenüber jeglichen Grundregeln des Staates war jederzeit erkennbar und wurde offen zur Schau gestellt. Den traurigen Höhepunkt stellte die Ermordung des jungen Mohammed A. dar, der mit nur 21 Jahren 2016 auf offener Straße in Essen erschossen wurde. Sein Mord war das Ergebnis einer Blutfehde, in der er als ältester Sohn zum Opfer gemacht wurde, um eine verletzte Ehre wiederherzustellen.[8] Das Polizeipräsidium Essen (PP Essen) stellt sich mit einem neuen, vor allem direktionsübergreifenden, strategischem Handlungskonzept dieser Situation.[9] Zu Beginn wurden ganze Straßenzüge in Stadtquartieren, die aufgrund interner kriminalistischer Erhebungen zu sicherheitsrelevanten Brennpunkten gehörten, zu gefährlichen Orten gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW erklärt. Durch diese Einstufung sind anlassunabhängige Kontrollen durch die polizeilichen Einsatzkräfte jederzeit möglich.
Unterstützt wurden diese Maßnahmen durch eine neu installierte Videobeobachtung[10], die zu einem weiteren wichtigen Baustein des strategischen Handlungskonzeptes und ebenfalls an kriminogenen Brennpunkten eingesetzt wurde. Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen ergeben sich aus dem Polizeigesetz Nordrhein- Westfalen.[11] Ziel war eine schnelle Einsatzreaktionszeit der operativen Einsatzkräfte. Eine erfolgreiche Videobeobachtung ist somit nur an den Orten möglich, die in einem Radius liegen, der nach Meldung durch die Videobeobachter schnellstmöglich erreicht werden kann. Die bisherigen Präsenzkonzepte wurden grundlegend überarbeitet und durch eine polizeiliche, vor allem sichtbare Präsenz rund um die Uhr massiv verstärkt. Gleichzeitig wurden verstärkt Kontrollen mit Kräften der Bereitschaftspolizei durchgeführt,[12] ganze Straßenzüge abgeriegelt und kontrolliert und die sich immer schneller ausbreitende Drogenkriminalität durch zivile polizeiliche Kräfte bekämpft.
Vor allem die in der Szene besonders beliebten „Poserfahrten“ in den Abendstunden oder zur Nachtzeit, in Fahrzeugen der deutschen Oberklasse regelmäßig jenseits der 100 TSD Euro–Grenze, werden systematisch unterbunden. Schnell wechselnde Geschwindigkeits- und Anhaltestellen führen zu einem engmaschigen Kontrollnetz im Verkehrsbereich. Bei Verdachtsfällen der Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges werden umgehend die Straßenverkehrsbehörden informiert, um weitere Maßnahmen einzuleiten. Ein besonderes Beschwerdemanagement für die Bürger wurde eingeführt, um die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Sachverhalte schnell und unkompliziert persönlich zu erörtern und gegebenenfalls sehr zeitnah auf Problemstellungen reagieren zu können. Zudem wurde eine mobile Polizeiwache eingerichtet, die als feste Anlaufstation für die Bürgerinnen und Bürger unter anderem zu Markttagen oder Stadtteilfesten in den Quartieren steht. Dies eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit der direkten und persönlichen Kontaktaufnahme mit der Polizei. Hieraus ergeben sich häufig nützliche und wichtige Informationen, um weitere polizeiliche Maßnahmen durchzuführen. Alle diese Maßnahmen werden durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit transparent gemacht, um die Menschen über die Aktivitäten und polizeilichen Maßnahmen zu informieren. Bereits im Stadtteil bestehende Netzwerkpartner, Vereine und Institutionen wurden von Beginn an in die Konzeption eingebunden, um eine breite Akzeptanz für die Aktionen zu gewährleisten.
Die Maßnahmen entfalteten ihre Wirkung. Straftaten im öffentlichen Raum gingen bereits 2019 zurück, die Bekämpfung der offenen Drogenszene zeigten im Straßenbild sichtbare Erfolge und das Beschwerdeaufkommen nahm rapide ab. Das offene Präsenzkonzept führt zu einer sichtbaren Entspannung der Lage in der nördlichen Innenstadt und in Altendorf. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hat sich nach unserer Wahrnehmung verbessert. Allerdings sind dies nur die ersten Schritte auf einem langen Weg zur effektiven Bekämpfung der Clankriminalität.
2. Der Interbehördliche Koordinierungskreis (IBK)[13]
Die Erkenntnisse aus den bisherigen polizeilichen Maßnahmen zeigten rasch auf, dass eine erfolgreiche und vor allen Dingen nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität allein mit denen der Polizei zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen nicht zu lösen ist. Die Aktivitäten und Geschäftsfelder der kriminellen Clan–Strukturen sind tief in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und damit in der Gesellschaft verwurzelt. Kaum ein Lebensbereich ist von dieser Situation ausgenommen. Eine umfassende staatliche und vor allen Dingen koordinierte Strategie, um gegen kriminelle Clan-Strukturen vorzugehen, gibt es bislang nicht. Während es zwischen den klassischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden auf kommunaler Ebene, durch rechtlich enge aber auch sich häufig überschneidende Rahmenbedingungen, Kooperations- und Zusammenarbeitsvereinbarungen eine enge Vernetzung besteht, arbeiten andere staatliche Institutionen in ihren Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen vollkommen voneinander losgelöst. Vor allem die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen zwischen Kommunen, den Ländern und des Bundes mit ihren mannigfaltigen Aufgaben, Handlungsfeldern und rechtlichen Möglichkeiten machen ein gemeinsames Vorgehen nahezu unmöglich, wenn nicht über die eigenen Zuständigkeitsgrenzen hinaus Erkenntnisse zusammengefügt werden, um ein umfassendes Bild der aktuellen Lage zu erhalten. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Situationen erleichterten es kriminellen Strukturen, in ihren unterschiedlichen Geschäftsfeldern erfolgreich zu agieren und sie erfolgreich zu organisieren. Und dies, obwohl sich kriminelle Verhaltensweisen oft genug weniger durch Raffinesse, denn durch Gewalt und Dreistigkeit auszeichnen. Die Bündelung staatlicher Kompetenzen für eine breitgefächerte Bekämpfungsstrategie war erforderlich, um dem Phänomen der Clankriminalität wirksam entgegentreten zu können.
Die ausgezeichneten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Kommunen Essen und Mülheim an der Ruhr hatten gezeigt, dass ein gemeinsames Handeln in unterschiedlichen Situationen sehr erfolgreich sein kann. Die Zusammenführung unterschiedlichen Befugnisse und Kompetenzen waren daher der erste Schritt, um dem bis zu diesem Zeitpunkt noch immer unterschätztem Phänomen der Clankriminalität etwas entgegenzusetzen. Dieses Konzept musste ausgeweitet werden und in ein strategisches Handlungskonzept überführt werden. Alle staatlichen Institutionen werden zunehmend mit komplexen, multifaktoriellen und sicherheitsrelevanten Phänomenen konfrontiert. Der Startschuss für den Interbehördlichen Koordinierungskreis (IBK) fiel im Februar 2017.
Teilnehmer waren neben dem Polizeipräsidium Essen Vertreter folgender Behörden:
- Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen
- Die Finanzämter der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr
- Stadt Essen
- Stadt Mülheim an der Ruhr
- Staatsanwaltschaft Essen
- Staatsanwaltschaft Duisburg und das
- Zollfahndungsamt Essen
Dieser Kreis wurde später durch Vertreter der Bundespolizei und der Bezirksregierung Düsseldorf erweitert.
Behördliche Kooperationen sind nicht prinzipiell neu. Sie werden anlassbezogen und zeitlich begrenzt in einigen Deliktsfeldern bereits zwischen unterschiedlichen Behörden durchgeführt. Sogenannte Verbundkontrollen oder Verbundeinsätze[14] gehören ebenfalls zu einer bereits bestehenden Kooperationsform zwischen Behörden und werden in einigen Bundesländern unter anderem bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Clankriminalität eingesetzt. In der Regel wird dieses behördenübergreifende Handeln innerhalb eines zeitlich eng abgesteckten Rahmens durchgeführt und endet nach Abschluss des Einsatzes oder zu Beginn der Einleitung eines Strafverfahrens. Die Vertreter des IBK waren sich darüber einig, dass eine wirksame und dauerhafte Bekämpfung der Clankriminalität über die bisherigen gemeinschaftlich durchgeführten Aktionen und Einsätze gehen musste. Entsprechend ist die Zusammenarbeit langfristig angelegt. Durch die Netzwerkpartner des IBK werden neben den klassischen Sicherheitsaufgaben der Polizei (Landes- und Bundespolizei) eine Vielzahl von Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern abgedeckt, die für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität unerlässlich sind. Die gemeinsamen Kompetenzen und Befugnisse der Netzwerkpartner sind breit gefächert. Eine beispielhafte Auflistung der Kompetenzen der Netzwerkpartner des IBK zeigt dies:
Kommunen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltsrecht, Passrechtliche Maßnahmen, Rückführungsmaßnahmen, etc. - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Lebensmittelhygiene, Lebensmittelüberwachung, etc. - Ordnungsbehörden
Jugendschutz, Gewerbeaufsicht, Brandschutzbestimmungen, etc. - Straßenverkehrsbehörde
Fahrerlaubnisrecht, Versagen der Fahrerlaubnis, etc. - Sozialämter
Sozialhilfebetrug, Erschleichung von Sozialleistungen, etc. - Bauaufsicht
Überprüfung baurechtlicher Vorschriften, Bauaufsicht, etc.
Steuerbehörden
- Prüfung nach Abgabenordnung
- Realisierung der Gemeindesteuern
- Kassenschau
- Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten
Zollbehörden
- Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
- Mindestlohnregeln
- Beziehen von Sozialleistungen beim Vortäuschen Dienst- und Werkleistungen
- Durchführung von Steueraufsichtsmaßnahmen
- Bekämpfung der Betäubungsmittel- und Tabakwarenkriminalität
Bezirksregierung
- Geldwäscheprävention
- Sportwettvermittlungsstellen
Sicherlich überwog bei dem einen oder anderen Kooperationspartner zu Beginn eine große Skepsis, was den Erfolg der Vereinbarung und dem damit verbundene Aufwand anging. Zu häufig gab es gemeinsame Absichtserklärungen zwischen Behörden, die gute Ziele und Vorhaben erhielten, aber für den Erfolg der eigenen Arbeit wenig hilfreich waren und am Ende nur noch als wohlfeile Überschriften übrigblieben.
Dennoch nahm der IBK seine Arbeit auf. Die Polizei Essen übernahm nach Abstimmung aller Netzwerkpartner des IBK die Geschäftsführung. Man vereinbarte sich auf festgelegte, periodische Sitzungen, um einen regelmäßigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Sondersitzungen finden anlassbezogen oder nach erfolgten Einsätzen statt, um eine Nachbereitung durchzuführen. Gleichzeitig werden in den Sitzungen gemeinsame Interventionen und deren Unterstützung in personeller und logistischer Form abgestimmt. Die Planung von Maßnahmen zu einzelnen Anforderungen findet immer unter der Federführung der fachlich zuständigen Behörde und unter Beteiligung ein oder mehrerer Partner statt. Die Beteiligung an der Planung und Mitwirkung an der späteren Umsetzung von Einsätzen in Form von Razzien oder anderen Kontrollmaßnahmen bestimmt sich nach dem fachlichen Bedarf und den jeweiligen Aufgabenzuweisungen und Zuständigkeiten. Somit wird die Polizei häufig im Zuge der Amtshilfe gem. § 4 Abs. 1 VwVfG NRW oder Vollzugshilfe gem. §§ 47,48 PolG NRW tätig. Das heißt, dass nicht zwangsläufig alle Behörden an jedem geplanten Einsatzanlass beteiligt sind. Vorrangiges Ziel für alle Netzwerkpartner des IBK ist es, die vielfältigen Kompetenzen und rechtlichen Befugnisse von Sicherheits-, Finanz- und Ordnungsbehörden zu bündeln, um dem jeweiligen Gegenüber möglichst ganzheitlich und mit der größtmöglichen Wirkung frühzeitig und erfolgversprechend begegnen zu können. Die gemeinsame Arbeit, ohne die Kompetenzen und Befugnisse eines anderen Netzwerkpartners zu beschneiden, sorgt für einen einheitlichen Bekämpfungsansatz gegen kriminelle Clan-Strukturen. Der durchgeführte temporäre Austausch von Mitarbeitern schaffte einen Einblick in die Arbeit der anderen Netzwerkpartner und trägt damit zu einem breiten Erkenntnis- und Wissenstransfer bei, der auch in der alltäglichen Arbeit von unschätzbarem Wert ist. Desweiteren werden durch die Kooperation Mehrfachbearbeitungen häufig vermieden und Synergien erzeugt. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit behördlichen Handelns durch die vernetzte Zusammenarbeit werden weiter gesteigert. Durch die Kooperation werden daher nicht nur die Strukturen einschlägig auffälliger Akteure aus Großfamilien, sondern auch die Schwerpunkte wie z.B. Schrottimmobilien, Problemhäuser, Angsträume (sog. „No-Go-Areas“[15]), Rocker etc. durchleuchtet. Durch Anklagen und Strafen, sowie dem Einzug von Einnahmen aus illegalen Geschäften und dem Entzug illegaler erworbener sozialer Transferleistungen, werden die Betätigungsfelder dieser Straftäter erheblich gestört. Insgesamt wird der Fahndungs- und Kontrolldruck erhöht, was nicht nur die Straftaten, sondern auch die Ordnungswidrigkeiten betrifft.
Durch die Beteiligung unterschiedlicher staatlicher Kooperationspartner unter dem Dach des IBK wird eine nachhaltige Problemlösung im Kampf gegen kriminelle Clans langfristig erfolgreich gewährleistet. Dieses Modell zeigt auf, dass der Staat durchaus handlungsfähig ist.
3. Die Besondere Aufbauorganisation: BAO Aktionsplan Clan[16]
Nach der erfolgreichen Installierung des Interbehördlichen Koordinierungskreises (IBK) und der damit einhergehenden neuen Strategie der Bündelung staatlichen Handelns unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten der Kooperationspartner, stellte sich aus polizeilicher Sicht die Frage, ob die vorhandene Organisationstruktur des Polizeipräsidiums für eine effektive und erfolgreiche Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens bestmöglich aufgestellt war. Die Erkenntnisse der bereits durchgeführten Einsätze zeigten, dass neue Wege beschritten werden mussten, um eine wirksame und vor allen Dingen nachhaltige Bekämpfungsstrategie seitens der Polizei sicherzustellen. So wurden alle bisherigen polizeilichen Maßnahmen und deren Ergebnisse gemeinsam einer kritischen Betrachtung unterzogen. Hierzu wurde eine behördeninterne Veranstaltungsreihe gestartet, um alle Erkenntnisse der unterschiedlichen Organisationseinheiten direktionsübergreifend zu sammeln. Nicht nur organisatorische und einsatztaktische Fragen wurden behandelt, sondern es wurde gleichzeitig der Versuch unternommen, eine Beschreibung des Phänomens Clankriminalität zu erarbeiten. Bis heute gibt es keine einheitliche Definition für diese Kriminalitätsform. Daher wird, vor allen Dingen auch für die Außendarstellung im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, für den Bereich des Polizeipräsidium Essen folgende Arbeitsdefinition verwendet: „Clankriminalität“ stellt eine Form von Kriminalität dar, „bei der die Straftäter bzw. die Tatverdächtigen aus Familienstrukturen heraus agieren, die durch einen hohen Zusammenhalt und maßgeblich durch den arabischen Kulturkreis geprägt sind. Die Straftäter agieren als krimineller Teil einer Familienstruktur gut organisiert und fallen durch mangelnden Respekt vor dem deutschen Rechtstaat auf.“[17] Unbenommen der Unwägbarkeiten des „Clan“-Begriffes[18] verbirgt sich hinter dieser Definition für die operativen Einsatzkräfte ein polizeiliches Gegenüber, dem jegliche Akzeptanz für staatliche Maßnahmen fehlt. Bei jedem polizeilichen Einsatz muss nicht nur mit einem aggressiven und respektlosen Verhalten gerechnet werden, sondern auch mit einem gewaltbereiten Auftreten, dass sich durch einen hohen Mobilisierungsgrad der Gruppen sehr schnell zu einer Tumultlage und damit offen ausgetragener Gewalt im öffentlichen Raum entwickeln kann.
Diese Erfahrungen der Einsatzkräfte, ob bei koordinierten Sondereinsätzen oder im alltäglichen Streifendienst, machten es notwendig, eine noch größere und vor allen Dingen veränderte Form der Eigensicherung zu praktizieren. Die Sensibilisierung gegenüber aggressiven Personengruppen musste erhöht werden und in die behördeninterne Fortbildung einfließen. Die gemachten Erfahrungen aus den polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Clankriminalität führten im Ergebnis zu einer vollständigen Neuausrichtung der Polizeibehörde Essen. Eine „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO)[19] mit der Bezeichnung „Aktionsplan Clan“ wurde eingerichtet. Diese direktionsübergreifende Aufbauorganisation[20] bündelt seit Dezember 2018 alle polizeilichen Kompetenzen in einer Hand. Hierdurch wird ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz möglich, der nicht nur operative Maßnahmen effektiver koordiniert, sondern auch eine gezieltere polizeiliche Sachbearbeitung gewährleistet. Weiterhin ist eine Bündelung gemeinsamer Maßnahmen mit den Kooperationspartnern des IBK effektiver zu planen. Zudem werden aktuelle Lagebilder erstellt. Diese Konzeption der Arbeit in einer BAO–Struktur ist auf mehrere Jahre und damit mittelfristig angelegt.[21] Sie ist zu einem festen Bestandteil der Behördenorganisation des Polizeipräsidiums Essen geworden. Durch diese Organisationsveränderung wird ein deutliches Zeichen in der Bekämpfung der Clankriminalität und deren Auswirkungen gesetzt.
Das Organigramm der BAO – Aktionsplan Clan zeigt den schematischen Aufbau und die Struktur der neuen Herangehensweise des Polizeipräsidiums Essen mit einer direktionsübergreifenden Systematik bei der Bekämpfung der Clankriminalität.
Drei Organisationsbereiche waren von Beginn von besonderer Bedeutung:
- Um den Blickwinkel der polizeilichen Arbeit zu erweitern, wurde die BAO durch eine Wissenschaftliche Begleitung ergänzt. Der Ansatz basiert auf einer kriminologischen Regional- sowie Strukturanalyse. Mit dieser sollen Entwicklungen krimineller Verhaltensweisen im Kontext von Kultur, Lebensgestaltung und dem sozialen Raum dargestellt und sich daraus ableitende Möglichkeiten für behördliche Interventionen, sowie in der Präventions- und Integrationsarbeit herausgestellt werden. Weiterhin werden Schulungsbedarfe für Polizeivollzugsbeamte und Polizeibeamtinnen identifiziert und entsprechende Fortbildungen konzipiert.[22]
- Um Clan-Strukturen aufzubrechen, kommt dem Bereich Prävention/Opferschutz eine besondere Bedeutung zu. Möglichkeiten zu identifizieren, damit Mitgliedern einer Großfamilie die Chance geboten wird, aus kriminellen Gruppen auszusteigen, ist Aufgabe des EA Prävention/Opferschutz. Die Erfahrungen aus dem KEEAS-Projekt[23] machen jedoch deutlich, dass dies ein komplexer Auftrag ist. Daher ist ein städte- und länderübergreifender Austausch mit anderen Polizeibehörden in diesem Zusammenhang notwendig, um mögliche Ausstiegskonzepte entwickeln zu können. Besonders der Schutz der Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeiter der Sicherheitspartner steht in diesem EA im Fokus. Die verschärfte Vorgehensweise der Behörden hat zu einer verstärkten Gegenreaktion geführt. Neben Drohungen und Gewalt kam es zum Teil zu unberechtigten Beschwerdevorgängen und Strafverfahren, die ganz offensichtlich das Ziel verfolgen, das polizeiliche Handeln zumindest im Sinne der kriminellen Gruppen zu beeinflussen. Ein bestehender Rechtschutz und feste Ansprechpartner bei derartigen Einsatzlagen soll den einschreitenden Kräften Handlungssicherheit geben.
- Die Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Akzeptanz und Unterstützung für die polizeiliche Arbeit bei polizeilichen Einsätzen aus besonderen Anlässen erhöhen und unterstützen. Die öffentliche Bewertung eines Einsatzes wird maßgeblich von der journalistischen Berichterstattung und der Resonanz in den elektronischen Informationsmedien geprägt. Eine objektive Berichterstattung für die Bevölkerung und für die Mitarbeiter ist daher von großer Bedeutung. Zudem gewährleistet eine offensive Öffentlichkeitsarbeit die gewünschte Transparenz der zukünftig, über Jahre andauernden Maßnahmen, auch beim Adressaten.
Insgesamt wurden 187 Ermittlungsverfahren, darunter 50 Verfahren gegen 18 Intensivtäter, eingeleitet Diese Aufstellung stellt nur einen Teil aller getroffenen Maßnahmen dar. Die Polizei leistet in ca. 50 % der Einsätze Amtshilfe. Die Verfahren, die von den Kooperationspartner wie Steuerfahndung oder Zoll geführt wurden, fließen aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. Wahrung des Steuergeheimnisses) nicht in eine jährliche Gesamtbilanz mit ein.
4. (Zwischen)Fazit und Ausblick
Clankriminalität gehört unbestritten zu den gravierendsten Problemen in der Kriminalitätsbekämpfung in diesem Land und stellt nicht nur die Sicherheits- und Ordnungsbehörden, sondern den Staat in seiner Gesamtheit vor große Aufgaben. Lange Zeit wurde dieses Kriminalitätsphänomen nicht nur ignoriert, sondern zuweilen und bis heute geleugnet. Allerdings erwarten die Menschen, die in ihren Stadtquartieren besonders von den alltäglichen Auswirkungen der Clankriminalität betroffen sind, von Staat und Politik entschiedenes Handeln. Das Problem ist in der nordrhein-westfälischen Politik angekommen:
- Die „Ruhr-Konferenz“, eine Initiative der Landesregierung, mit dem Ziel, neue Impulse für den Strukturwandel zu geben, hat für den Bereich der Inneren Sicherheit die Bekämpfung der Clankriminalität zu einem politischen Schwerpunkt erklärt. Ergebnis waren unter anderem, neben Symposien unter dem Titel „360 Grad – Maßnahmen gegen die Clankriminalität“.[24] an denen hunderte Teilnehmer aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen teilnahmen und die jährliche Erstellung eines Lagebildes Clankriminalität durch das LKA NRW.[25]
- Die Einrichtung der „Sicherheitskooperation Ruhr“ (SiKo Ruhr) mit einer festen Dienststelle in Essen, die sich aus Mitarbeitern der unterschiedlichsten Behörden zusammensetzt, ist Koordinierungsstelle für Aktivitäten über die Stadt- und Behördengrenzen.
- Die im Jahre 2017 einberufene Regierungskommission „Mehr Sicherheit in Nordrhein- Westfalen“ („Bosbach-Kommission“), hat bereits in seinem zweiten Zwischenbericht vom 20.9.2019 unter dem Titel „Bekämpfung der Clankriminalität durch Prävention und Strafverfolgung“ 21 Empfehlungen zu diesem Problemfeld gegeben, die in den Abschlussbericht der Kommission am 6.8.2020 einflossen.[26]
All diese Initiativen zeigen die Priorität auf, die die Bekämpfung der Clankriminalität vor allem im Ruhrgebiet besitzt.
Drei abschließende Thesen:
- Die gemachten Erfahrungen bei der Bekämpfung der Clankriminalität in den letzten Jahren haben gezeigt, dass ein nachhaltiges und wirksames Vorgehen gegen dieses Kriminalitätsphänomen in der Zukunft nur erfolgreich sein kann, wenn ein Zusammenspiel unterschiedlichster Behörden und Ministerien enger verzahnt wird. Diese Formen der Kooperationen müssen vor allen Dingen für die operative Arbeit vor Ort spürbar sein.
- Der im Zusammenhang mit der Clankriminalität geforderte Präventionsansatz ist richtig und notwendig. Vor allen Dingen bei Jugendlichen und Heranwachsenden müssen langfristig angelegte Programme entwickelt werden, um Lebensperspektiven außerhalb der Kriminalität zu geben. Diese gesellschaftliche Aufgabe kann allerdings nicht durch die Polizei oder andere Sicherheitsbehörden übernommen werden. Hierzu bedarf es eines gesellschaftlichen Ansatzes, der sowohl das strittige Thema Integration, aber auch die Bildungs- und Sozialarbeit mehr in den Blick nimmt.
- Der Kampf gegen die Clankriminalität und die dadurch entstandenen Parallelgesellschaften gehören zu den herausforderndsten zukünftigen Aufgaben nicht nur in der Sicherheitspolitik. Die verfestigten Strukturen von Clankriminalität in Schweden mit den auf offener Straße ausgetragenen gewalttätigen Eskalationen, die längst Menschenleben kosten,[27] zeigen, welche Entwicklung diese Form der Kriminalität auch in Deutschland nehmen kann. Um dieser Gewaltspirale zu begegnen, bedarf es des entschlossenen Vorgehens aller Akteure.
Nun ist die gesellschaftliche Diskussion über das Phänomen Clankriminalität eine schwierige Debatte, die im Spannungsfeld zwischen Generalverdacht, Pauschalurteil und Integration geführt wird. Auch dem müssen wir uns stellen – ohne Populismus und ohne Verharmlosung, sondern stets mit einem lösungsorientierten Fokus.
[1] Maibaum, J.: Ein gefährlicher Disput um verrufene Orte in Essen, Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 21.7.2017.
[2] Korfmann, M.: Gefährliche Zone: Dutzende Orte in NRW gelten als verrufen, (WAZ) vom 19.4.2017.
[3] Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein – Westfalen 2018 – Intrapolauswertung des PP Essen (n.ö.).
[4] Zur Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft der PKS vgl. BKA (Hrsg.): PKS: Bedeutung, Inhalt, Aussagekraft (o.J.), https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/bedeutungInhaltAussagekraft.html (14.7.2021).
[5] Für die Auswertung konnten 1.171 Fragebögen berücksichtigt werden; Universität Potsdam/ Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol): Sicherheitsanalysen und -vernetzung für Stadtquartiere im Wandel (SiQua), Präsentation vom 4.12.2019 in Essen.
[6] PP Essen Direktion ZA SG ZA 12, Abfrage vom 7.7.2021.
[7] „Eine Tumultlage aus polizeifachlicher Sicht ist eine polizeiliche Einsatzlage, die durch oder aus einer aggressiv auftretenden Personengruppe hervorgerufen wird, bei der die Anzahl der Personen, ihre Rollen bzw. der Status einzelner Personen, beim ersten Einschreiten nicht sofort zu bestimmen ist. Dabei kann strafrechtlich relevantes Verhalten untereinander auftreten, sich gegen andere Gruppen bzw. Personen oder gegen die einschreitenden Beamtinnen/Beamten richten. Hierzu gehören in der Regel zumindest Landfriedensbruchdelikte, Beleidigungs-, Körperverletzungs-,Sachbeschädigungs- und /oder Widerstanddelikte.“ Landtag Nordrhein–Westfalen – Drucks. 17/11261, Kleine Anfrage 4493, Seite 1; Vorlage 17/3507 A09, Seite 5.
[8] Bei Tötungsdelikten dieser Art ist von Ehrendmorden die Rede. Der Begriff ist umstritten, da sich die Täter aufgrund der Ehrwiederherstellung im Recht sehen. Um die Wertung der Taten soll es hierbei jedoch nicht gehen, lediglich um das Motiv für einen Mord, dass von anderen (z.B. Rache) unterschieden werden soll.
[9] Siehe Sicherheitsprogramm 2019 des Polizeipräsidiums Essen – Gezielte Polizeiliche Präsenz an Brennpunkten und Angsträumen, Präsenzkonzeption „BAO Aktionsplan Clan“, Seite 15 (behördeninterne Veröffentlichung).
[10] Die Videoüberwachung bezeichnet die Beobachtung öffentlicher Räume durch Kommunen und Polizei mittels optisch elektronischer Einrichtungen, die häufig auch eine Aufzeichnung der Bilder erlauben. Unter „öffentlichem Raum“ werden frei zugängliche Straßen und Plätze verstanden, nicht jedoch der gesamte öffentlich zugängliche Raum, zu dem z.B. auch das Innere von Behörden oder privaten der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäftsräumen wie Kaufhäuser oder Banken gehören, vgl. Kohl, A.: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit, Wiesbaden: 2006, S. 356. Bei einer polizeilichen Videobeobachtung muss nach § 15 a PolG NRW ein unverzügliches Eingreifen der Polizei möglich sein.
[11] Polizeigesetz des Landes Nordrhein – Westfalen – § 15 a – Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch – technischer Mittel.
[12] Einsatz der Bereitschaftspolizei (BP) – Unterstützung im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen – VS-NfD.
[13] Polizeipräsidiums Essen (Hrsg.): Der Interbehördliche Koordinierungskreis (IBK), Essen: 2017.
[14] Dogan, H./ Lehnert, J.: Anlasslose Verbundeinsätze gegen kriminelle Clans, Kriminalistik 12/2019, S.732-738.
[15] Der Begriff No-Go-Area (NGA) wird inflationär gebraucht. Ursprünglich bezeichnet er ein Sperrgebiet, aus dem sich staatliche Kräfte bereits zurückgezogen haben. Solche Orte gibt es in Deutschland de facto nicht. Jedoch bezeichnen die Menschen eine Gegen als NGA, wenn sie dieses Gebiet meiden. Die Polizei Essen nutzt daher den Begriff „Angsträume“.
[16] Polizeipräsidiums Essen (Hrsg.): BAO Aktionsplan Clan – Neue Wege beim Kampf gegen kriminelle Gruppen innerhalb von Großfamilien, Essen: 2019, S. 3 – 5.
[17] Arbeitsergebnis vom 20.12.2018 – Polizeipräsidium Essen – Zur öffentlichen Sprachregelung der Behörde Essen zum Phänomen Clankriminalität.
[18] Zu Definition des Landes NRW, vgl. LKA NRW (Hrsg.): Lagebild Clankriminalität 2019, S. 7, https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-08/200814_Final%20Lagebild%20Clankriminalität%202019.pdf; ausführliche Diskussion zum Begriff, vgl. Dienstbühl, D.: Clankriminalität. Phänomen – Ausmaß – Bekämpfung, Heidelberg 2021, S. 20 ff.
[19] Ausführliche Vorstellung der BAO AC vgl. Polizeipräsidiums Essen (Hrsg.): BAO Aktionsplan Clan – Neue Wege beim Kampf gegen kriminelle Gruppen innerhalb von Großfamilien, Essen: 2019, S. 10 ff.
[20] Die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen unterteilen sich in vier Direktionsbereiche: Zentrale Aufgaben (ZA), Gefahrenabwehr und Einsatz (GE), Kriminalität (K) und Verkehr (V).
[21] Generell werden BAO kurzfristig zur Bewältigung einer aktuellen Lage aufgebaut, vgl. Dienstbühl, D.: Die Übertragung temporärer BAO zur mittelfristigen Kriminalitätsbekämpfung, Sicherheitsmelder vom 15.9.2019, http://www.sicherheitsmelder.de/xhtml/articleview.jsf?id=1557904936_34 (14.7.2021).
[22] Die wissenschaftliche Begleitung wird von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW durchgeführt, gemeinsam mit dieser ist das Polizeipräsidium Essen zudem assoziierter Partner der Polizei im Forschungsprojekt OK 3.0 der Universität Osnabrück.
[23] Das Projekt KEAAS = Kriminalitäts- und Einsatzbrennpunkten geprägt durch ethnisch abgeschottete Subkulturen“ ist eine Strukturanalyse des LKA NRW, die zwischen 2016 und 2018 durchgeführt wurde, vgl. Landeskriminalamt NRW (Hrsg.) 2018, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2270.pdf (11.7.2021).
[24] Ergebnisse des „360 Grad“-Symposiums sind abrufbar unter: https://www.ruhr-konferenz.nrw/zuhoeren/themenforum-03 (14.7.2021).
[25] Die Lagebilder des LKA NRW sind verfügbar unter: https://www.im.nrw/neues-lagebild-phaenomen-clankriminalitaet-groesser-und-gefaehrlicher-als-bislang-bekannt (14.7.2021).
[26] Vorgestellter Abschlussbericht (6.8.2020) der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein–Westfalen“ Anhang B – Zwischenbericht II zum Thema „Bekämpfung der Clan – Kriminalität“ durch Prävention und Strafverfolgung, S. 121 – 134, https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/zwischenbericht_clan-kriminalitat.pdf (14.7.2021).
[27] Kaufmann, B.: Kriminelle Clans in Schweden. Alltag in Vororten von Göteborg: Streit um Motorrad endet tödlich, SRF vom 5.7.2021, https://www.srf.ch/news/international/kriminelle-clans-in-schweden-alltag-in-vorort-von-goeteborg-streit-um-motorrad-endet-toedlich (14.7.2021).