Die sog. Kinderpornografie – definitiv kein neues Verbrechensphänomen

Von Josefine Barbaric, Salach (Baden-Württemberg)

Vorwort

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es trotz aller Offenheit einige Themen, die tabuisiert werden, die totgeschwiegen werden. Dazu gehört die erschreckende Tatsache, dass bei uns Kinder unter sexueller Gewalt zu leiden haben, dass Kinder von ihren eigenen Eltern prostituiert werden, dass Kinder zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, die dann als Video zu hohen Preisen an finanzkräftige Käufer vertrieben werden. Diese Kinder erleiden dabei mehr als den Verlust ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Ihr seelischer Schaden ist oft nicht zu heilen. Die Folgeschäden sind auf lange Zeit zu erkennen. Die Kinder, die in ihrer Familie derartiges erleben mussten, sind oft unfähig, ein Vertrauensverhältnis zu anderen Menschen aufzubauen oder in einer späteren eigenen Familie diese Geborgenheit zu finden.

Oft wissen sie in ihrer Not keinen Ausweg. Sie trauen sich nicht, ihre Erlebnisse mitzuteilen, sie wissen nicht, wer ihnen helfen könnte.

Kinderschändung bzw. Kinderpornographie ist kein Problem, das uns nichts angeht. Wenn ein Kind in Not gerät, dann geht es uns alle an. Deswegen muss in aller Öffentlichkeit darauf hingewiesen werden. Wenn man eine Gesellschaft bewerten will, muss man darauf sehen, wie geht jetzt die Gesellschaft mit den Schwachen, den Kindern, um. Kinderschändung und Kinderpornographie dürfen deswegen kein Tabuthema bleiben und müssen mit allen hier zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft und geächtet werden.[2]

Vielleicht ist es Ihnen gleich aufgefallen, denn dies ist ein älteres Vorwort von Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth, ehemalige Vorsitzende der Frauen-Union der CDU aus dem Jahr 1990, das ich hätte nicht besser verfassen können.

Einleitung

„Dunkelziffer“, ein Buch zur damaligen STERN-Serie „Kinderschänder“. Mehr als acht Monate hatten die beiden STERN-Reporter damals recherchiert. In der Einführung heißt es, es sei eine der schwierigsten Reportagen gewesen, die sie je gemacht haben. Obgleich beide zum Zeitpunkt dieser Recherche schon seit über zwanzig Jahren in ihrem Beruf waren und schon viel Elend gesehen haben. Die Erkenntnis, dass Kinder mitten unter uns, aus der Mitte unserer Gesellschaft, schlimmste, sexuell-motivierte Gewaltverbrechen erleben müssen und diese Gewaltverbrechen dokumentiert werden, ist an Abscheulichkeit nicht zu übertreffen.

So sprechen wir von Dokumentationen perfidester Gewaltverbrechen, die möglicherweise ein noch sehr junges Kind zeigen, das vor laufender Kamera anal, vaginal und/oder oral durch eine oder mehrere erwachsene Täterpersonen penetriert und missbraucht wird.

Nicht selten sind keine erwachsenen Täterpersonen im Bild zu erkennen und das Kind oder die Kinder werden gezwungen, die abscheuliche sexualisierte Gewalt miteinander oder gegenseitig an sich selbst vorzunehmen. Reicht dies nicht aus an Pervertiertheit, zum Beispiel auch an einem Tier.

Die Aufnahmen zeigen möglicherweise sedierte, mit Medikamenten ruhiggestellte Kinder, die völlig apathisch und teilnahmslos auf einem Bett liegen, während die Täterperson all diese widerlichen und in vollem Maße zu verachtenden Gewalthandlungen an dem wehrlosen Kind vornimmt. So frage ich Sie: Was kann bösartiger und widerwärtiger sein als das?

Und wenn die Gesellschaft das Kind nicht vor dieser perfiden und in allen Maßen destruktiven Gewalt hat schützen können, dann ist es ihre Verantwortung, alles dafür zu tun, dass das Verbrechen an dem Kind sichtbar gemacht wird und die Täterpersonen der vollen Härte des Gesetzes unterworfen werden. Wie selbstverständlich müssen alle Ressourcen und Kapazitäten für ein kindzentriertes Ermittlungs- und Strafverfahren zur Verfügung gestellt werden. Alles andere ist nicht nur verantwortungslos, sondern gleichermaßen beschämend.[3]

Kinderschutz ist eine staatliche Aufgabe

Es gibt Dinge, die sind unverzeihlich. So auch, dass der politische Raum ganz offensichtlich seit Ausstrahlung dieser STERN-Serie und seit Veröffentlichung des Buches „Dunkelziffer“, also seit mehr als zweiunddreißig Jahren, nichts Gravierendes zum Schutz für Kinder vor sexualisierter Gewalt und kommerzieller pornografischer Ausbeutung in Deutschland unternommen hat. Es reicht nicht aus, dass lediglich ein Innenminister den sog. sexuellen Kindesmissbrauch zur Chefsache erklärt. Diese stringente Haltung des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) sollte mit einer indiskutablen Selbstverständlichkeit von allen politischen Vertretern*innen dieses Landes gelebt und priorisiert werden. Doch wo bleibt der einheitliche und wichtige Schulterschluss? Im letzten Jahr wurde gesetzlich nachjustiert. Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern in Deutschland. Doch was nutzt eine Gesetzesverschärfung, wenn man an die Tätergruppierungen nicht rankommt?

Einsparung statt Ausstattung

Warum wurde in den ganzen letzten Jahren versäumt, in sinnhafte und nachhaltige, vor allem aber auch digitale Strategien für die Polizeien, die Strafverfolgungsbehörden, in Deutschland zu investieren? Stattdessen hat der große politische Raum nur eine Strategie verfolgt, nämlich die der Einsparung des Systems, wie hier am Beispiel Nordrhein-Westfalen dargestellt:

Der damals zuständige Polizeiabteilungsleiter Wolfgang Düren legte bereits am 04. Oktober 2012 anlässlich der Führungstagung in Selm transparent offen:

Ministerpräsidentin und Koalitionsfraktionen verlangen vom Innenminister strukturelle Einsparungen im Geschäftsbereich und in der Polizei von 100 Millionen spätestens ab 2017, ansteigend und beginnend ab sofort.

  • Das Polizeikapitel umfasst im Jahr 2012 etwa 2,7 Mrd. Euro, davon ca. 2,1 Mrd. Euro Personalkosten.
  • 100 Millionen Euro bedeuten in Beispielen ausgedrückt: den Verlust von 2.000 Polizeivollzugsbeamten oder das Eineinhalbfache unseres jährlichen Budgets für Fahrzeugbeschaffungen.
  • Dieser Betrag ist nicht durch Einsparungen im Sachhaushalt zu erbringen, er erfordert irgendwann Entscheidungen des Landtags, die sich auf die Personal-kosten auswirken.
    Ich weiß heute noch nicht, welche das sein werden.

Er beleuchtete diese politischen Einsparvorgaben aus unterschiedlichen Blickwinkeln und malte ein durchaus düsteres Szenario für die Innere Sicherheit in unserem Bundesland.[4]

Und dass er mit seinem düsteren Szenario Recht behalten sollte, soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Das allerdings sei nur am Rande erwähnt.

Fakt ist: Bundesweit wurden diese Einsparungsmaßnahmen im Hinblick auf die Polizeien aus der Politik vorgegeben und durchgedrückt, ohne Weitsicht und Verstand, wenn Sie mich fragen. Denn das Internet, so wie wir es heute kennen, gibt es bereits seit 1991. Dass sich Straftaten womöglich aus dem analogen in den digitalen Raum verschieben werden, wie bspw. die Verbreitung und der Besitz von sog. Kinderpornografie, war schnell abzusehen.

So legte bereits 1992 Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) einen neuen Gesetzesentwurf vor, der auch den Besitz – und damit den Konsum – von Kinderpornografie unter Strafe stellte. Bei Verstößen, oder sog. Vergehen drohte von nun an eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Hintergrund war das damals „neue Medium Internet“, das eine leichtere Verbreitung von Kinderpornografie ermöglichte.

Die Täter fühlen sich in der Anonymität des Netzes sicher. Die Darstellungen werden immer brutaler: 80.000 entsprechende Web-Seiten sind derzeit weltweit bekannt. 35 Prozent davon zeigen Fesselungen, Folter oder Vergewaltigungen von Kindern vor der Kamera.

Am 23. Juli 1993 beschloss der Bundestag das Gesetz zum oben genannten Gesetzesentwurf.

Als Vorständin des gemeinnützigen Vereins Nein, lass das! e. V. stellt sich mir die Frage, was hat der politische Raum in all den vielen Jahren danach und dazwischen faktisch unternommen, um Täterpersonen und Tätergruppierungen dieses beschriebene Sicherheitsgefühl zu nehmen? Auch hier ist die Antwort so überschaubar, wie die Maßnahmen selbst: Nichts!

Ein neues Verbrechensphänomen?

„Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, verteilt oder sonst verbreitet, wird mit Geldstrafe bis zu einhundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft“, heißt es 1871 im Paragraf 184 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich. Seither ist dieser Paragraf mehrfach verändert worden. Aus „unzüchtige Schriften“ wurde „Pornografie“.[5]

Besonderes im Blick hatte der Gesetzgeber dabei die sog. Kinderpornografie. Bestraft wurden allerdings über 120 Jahre lang ausschließlich die Hersteller und Verbreiter. Wie bereits erwähnt kam es erst in den 1990er Jahre zu einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Besitz und Konsum von sog. Kinderpornografie.

Eine sehr wichtige Auseinandersetzung, wenn Sie mich fragen. Denn Konsumenten erhöhen durch ihren Konsum nicht nur die Nachfrage dieser widerlichen Gewaltdokumentationen, sie sorgen vielmehr mit ihrem Konsum dafür, dass der Missbrauch für die hiervon Betroffenen niemals endet. Außerdem muss jedem klar gemacht werden, auch Kindern und Jugendlichen selbst, dass hinter jeder sog. kinderpornografischen Abbildung/Schrift ein reales und schweres Gewaltverbrechen an einem Kind steht. Auch wenn es manches Mal nicht danach aussieht. Denn die abgebildeten und betroffenen Kinder werden auf gewisse Verhaltensweisen konditioniert und programmiert, es entsteht der Anschein, als würden sie aus freien Stücken mitwirken.

Ich halte an dieser Stelle fest: Die Kommerzialisierung des sog. sexuellen Missbrauchs von Kindern in Form von sog. Kinderpornografie ist, auch wenn der Besitz und die Verbreitung dieser Schriften erst seit letztem Jahr als Verbrechen deklariert werden, definitiv kein neues Verbrechensphänomen. Vielmehr handelt es sich um ein chronisches Krebsgeschwür, von dem Deutschland seit sehr langer Zeit weiß.

Und obwohl dieser Deliktbereich seit Jahren sprunghaft anteigt, scheint es, als hätte die Politik in Deutschland keinen Plan, diesem Deliktbereich sinnhaft und mit aller Konsequenz entgegenzutreten.

Deutschland – Die Profis im Kinderpornogeschäft

Die letzte Folge der, in der Einleitung genannten, STERN-Serie über die Drahtzieher des professionellen Kinderpornografiemarktes war gerade erst frisch gedruckt, da wurden Beamte der Kölner Kripo im benachbarten Bergisch Gladbach fündig: In einer unauffälligen Garage fanden die Ermittler tonnenweise kinderpornografisches Material der übelsten Sorte in Form von Videos und Magazinen.

Als Besitzer war schnell ein Mann ausgemacht, der strafrechtlich seit zehn Jahren mit steter Regelmäßigkeit in Erscheinung getreten war.[6]

Das war in den 1990er Jahren. Doch lassen Sie uns gemeinsam 29 Jahre später erneut nach Bergisch Gladbach schauen.

Der Missbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“, der im Verlauf der medialen Berichterstattung als das „bisher größte bekannte Missbrauchsnetzwerk“ in Deutschland beschrieben wurde. 26 Monate nach ihrer Gründung zog die „Ermittlungsgruppe Berg“ im Kölner Polizeipräsidium Bilanz. Sie war gegründet worden, nachdem im Oktober 2019 ein 43-jähriger Koch in Bergisch Gladbach wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter festgenommen wurde. Die Ermittler stießen dabei auf ein gigantisches Netzwerk von überwiegend Männern, die Kindern schwere sexualisierte Gewalt angetan haben.[7]

Und erneut stellt sich mir die Frage, was hat sich in rund 30 Jahren zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung evident verbessert?

Die Voraussetzungen für Tätergruppierungen sind gut in Deutschland

Um sog. Kinderpornografie herzustellen, braucht es keine teuren Videoausrüstungen mehr. Lediglich ein Mobile Device mit Kamera und ein gefügiges Kind reichen hierzu vollkommen aus.

Gerade im familiären Nahraum ist der Zugang für Täterpersonen / Tätergruppierungen einfach, sich die (eigenen) Kinder entsprechend gefügig und gehorsam zu machen.

Je jünger das Kind, desto schwerer die Aufdeckung. Denn genau dieses Kind wächst mit der sexuellen Ausbeutung auf und nimmt es als seine eigene Lebenswirklichkeit an. Genau dieses Kind wird von den Täterpersonen von der Außenwelt weitestgehend isoliert. Es kann gar nicht wissen, dass das, was mit ihm passiert, schreckliche Verbrechen sind, wenngleich es mit unaussprechlichen Schmerzen verbunden sein muss. Eine enge Bindung an die Täterpersonen zum Zweck der sexuellen und pornografischen Ausbeutung ist hierzu unabdingbar. Die einzige Chance, die dieses Kind noch hat, ist, auf aufmerksame Menschen im Außen zu treffen. Menschen, denen auffällt, dass mit diesem Kind etwas nicht stimmt. Doch zu wenig Wissen und daraus resultierend kaum bis gar keine Handlungssicherheit, nicht vorhandene Schutzprozesse in institutionellen Einrichtungen sowie die Angst, etwas falsch zu machen, sorgen häufig dafür, dass dieses Gefühl schnell wieder verdrängt bzw. verworfen wird.

Das betroffene Kind wird zur Verschwiegenheit abgerichtet, denn der einzige sichtbare Beweis, dass dieses Verbrechen stattgefunden hat, liefert die Aufzeichnung dieses Verbrechens, die sog. kinderpornografische Schrift. Denn mit dieser Dokumentation bleiben keine Zweifel mehr offen.

Darum ist mein Schwerpunkt die Prävention im Hinblick auf den sog. sexuellen Kindesmissbrauch. Weshalb ich in regelmäßigen Abständen Politik und Gesellschaft auffordere, alle benötigten Ressourcen und Kapazitäten bereitzustellen Doch ich möchte ehrlich zu Ihnen sein, es passiert viel zu wenig bis gar nichts. Die verantwortlichen Akteure sind nicht nur träge, sie verfügen häufig auch über ein zu geringes Wissen. Eine moralische Haltung scheint flächendeckend in Gänze zu fehlen. Erst unlängst habe ich diesbezüglich mit einem Pressesprecher eines Sozialministeriums irgendwo in Deutschland genau hierüber diskutiert. Was am Ende immer bleibt: Es gibt kein Geld für Prävention. Denn Präventionsmaßnahmen sind freiwillige Leistungen der Kommunen. Herzlich Willkommen in Deutschland – Die Profis im Kinderschutz. Wohl kaum.

In den Hochzeiten arbeiteten bis zu 350 Ermittlerinnen und Ermittler an der Aufklärung schwerster sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Der 43-jährige Koch aus Bergisch Gladbach hatte unzählige Chatnachrichten und Terabyte WhatsApp-Nachrichten mit Videos und Fotos auf seinem Handy – auf seinem Haupthandy allein 130.000 Fotos und 12.000 Videodateien.[8]

Früher mussten die Tätergruppierungen viel Mühe in die Verbreitung und Vermarktung dieser schmutzigen pornografischen Schriften aufwenden. Was früher unter den Theken einschlägiger Pornoläden, unter vorgehaltener Hand, getauscht und verkauft wurde, wird heute über digitale Kommunikationsplattformen im Internet, so gut wie ohne Risiko, angeboten. Und nein, schon damals war die Ware das Kind. Je jünger das Kind, umso härter die Ware. Je enger die Täter-Opfer-Beziehung, umso besser. Auch hier hat sich zum gegenwärtigen Zustand nichts verändert. Hat man die Kinder vor über 30 Jahren noch über harmlos wirkende Kontaktanzeigen in Tageszeitungen angeboten, bspw. über vermeintlich unauffällig-wirkende Chiffreanzeigen, so treten Tätergruppierungen heute über das Internet sehr viel schneller und anonymisierter in Kontakt. National und international, wohlbemerkt. Die Vernetzung der Tätergruppierungen läuft besser denn je, denn sie profitieren auch 30 Jahre später noch von der Anonymität des Netzes. Zudem von einer chronischen Ideenlosigkeit und Ignoranz des politischen Raums und von einem falschen Verständnis im Hinblick auf den Datenschutz in Deutschland.

Wo liegt das Problem?

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), mahnt bereits seit vielen Jahren, dass nur etwa jeder 10. Hinweis ausländischer Provider in Deutschland ausermittelt werden kann.

Der Austausch von kinder- und jugendpornografischem Material, von entsprechenden Bildern und Videos, findet inzwischen weitgehend über das Internet statt. Die Bilder und Videos werden zum Teil in versteckten Foren, zum Teil aber auch öffentlich gehandelt und getauscht. Die Strafverfolgungsbehörden erfahren von dem inkriminierten Material auf verschiedenen Wegen:

Manchmal melden Bürger die Webseiten, häufiger erfahren die deutschen Behörden von solchen Seiten aber von ausländischen Sicherheitsbehörden, wenn diese Server sicherstellen oder die Informationen anderweitig im Zuge eigener Ermittlungen erhalten. In den allermeisten Fällen ist der einzige Hinweis auf den Täter die IP-Adresse. Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist es dann, die Personen hinter den IP-Adressen zu ermitteln und aufzuklären, wer sich kinderpornografisches Material bestellt oder dieses verbreitet hat. Allein im Jahr 2014 wurden über 6000 Fälle des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Ohne die Möglichkeit die genutzten IP-Adressen Personen zuzuordnen, können die Sicherheitsbehörden diese Täter nur schwer und häufig nicht identifizieren. Deutlich wird die Bedeutung der Mindestspeicherfristen für den Phänomenbereich Kinderpornografie an einem Beispiel aus der Zeit, als Verkehrsdaten in Deutschland noch retrograd gespeichert wurden. Die deutsche Polizei erhielt von einer ausländischen Sicherheitsbehörde Protokolldateien, die von einem Server mit kinderpornografischem Material sichergestellt wurden.

Diese Protokolldateien dokumentierten die Zugriffe auf die Bilder. Es wurde festgestellt, dass mehr als 3500 Browser-Zugriffe mit deutschen IP-Adressen erfolgt waren. Mit Hilfe von Anfragen bei den Zugangsprovidern zu den IP-Adressen konnten fast alle Anschlussinhaber identifiziert werden. Ein Erfolg, der ohne Mindestspeicherfristen nicht möglich gewesen wäre.[9]

Während die Polizeiliche Kriminalstatistik Anfang der 1990er Jahre rund 500 Fälle von Kinderpornografie verzeichnet, sind es 2021 bereits mehr als 39.000 Fälle. Die Dunkelziffer liegt vermutlich um ein Vielfaches höher. Nicht unerwähnt sollte an dieser Stelle auch bleiben, dass dieser Deliktbereich im Vergleich zum Vorjahr einen erneuten Zuwachs von + 108,8 Prozent aufweist.

Die Causa Verkehrsdatenspeicherung

In der Tat ein hoch-komplexes Thema, weshalb ich mich hierzu ausführlich mit Herrn Steffen Mayer, Landesvorsitzender Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Baden-Württemberg und stellv. Bezirksverbandsvorsitzender Landeskriminalamt Baden-Württemberg, ausgetauscht habe.

Die Verkehrsdatenspeicherung und ihre gesetzlichen Grundlagen gibt es bereits seit vielen Jahren. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 22.06.2017, Az. 13 B 238/17) hatte die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht ausgesetzt. Grund war die Auffassung der Verwaltungsrichter*innen, dass die deutsche Rechtslage gegen die europäischen Datenschutzrichtlinien verstoße. Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) schloss sich dieser Entscheidung an. Das Argument: Die Gesetze seien unverhältnismäßig. Denn es werden sehr viele Daten – auch Orts- und Kommunikationsdaten – anlasslos von uns allen gespeichert. Eine Art Generalverdacht – mit hohem Risiko, dass die Daten Begehrlichkeiten wecken und missbräuchlich verwendet werden. Doch genau hier scheint es, meiner Meinung nach, ein Verständigungsproblem zu geben, und es wirkt geradezu so, als würde der große politische Raum bewusst mit Desinformationen an die Wähler*innen herantreten. So wie ich Herrn Mayer verstanden habe, geht es den Strafverfolgungsbehörden nur um die flächendeckende Speicherung und Freigabe von Informationen im Hinblick auf die IP-Adressnutzung. Es geht eben nicht darum, per oder mit einem Generalverdacht die Bürger*innen dieses Landes auszuspionieren. Vielmehr geht um effiziente Strafverfolgung. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Daten- oder Kinderschutz? Man wird sich entscheiden müssen, Datenschutz jedenfalls darf kein Täterschutz sein.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will schon seit längerem die Verkehrsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz streichen lassen und sieht in Quick-Freeze die bessere Alternative. Doch die Kritik aus unterschiedlichen Reihen ist massiv, vor allem von Ermittlungs- und Vollzugsbeamt*innen. Menschen, die jeden Tag mit den hohen Hürden des Datenschutzes, die unter anderem von der FDP seit langem schon forciert werden, zu tun haben.

Wunschvorstellung vs. Realität

Wer im Netz unterwegs ist, hinterlässt immer Spuren. Vor allem seine IP-Adresse. „IP“ steht für „Internet Protokoll“: Das ist die technische Voraussetzung, mit der man im Internet Daten austauschen kann. Eine IP-Adresse besteht aus vier Zahlen zwischen 0 und 255, wie bspw. 192.168.10.935.

Zusammengefasst bedeutet das: Egal welches Mobile Device genutzt wird, es werden immerzu unterschiedliche IP-Adressen vergeben. Sie ist mal Absender-, mal Empfängeradresse – für alle Daten, die permanent hin und her gesendet werden.

Jetzt könnte angenommen werden, es wäre ziemlich einfach eine Täterperson zu ermitteln oder bestenfalls zu identifizieren. Es müsste nur nachgeschaut und überprüft werden, welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt von welchem Gerät an welchem Ort genutzt wurde. Doch so einfach ist es bedauerlicherweise nicht. Denn auch wenn jedes Mobile Device eine IP-Adresse nutzt, es ist, wie bereits oben erwähnt, nie die gleiche. Denn die IP-Adresse ist kein Nummernschild. Es ist keineswegs so, dass jeder User im Netz oder jedes Gerät, das sich mit dem Internet verbindet, eine stets identische IP-Adresse und damit Kennzeichnung hat. Und genau hier liegt das Kernproblem.

Wunschvorstellung: Durch eine „Quick-Freeze“-Regelung wäre es den Behörden erlaubt, die Löschung aufzuhalten und die Daten „einzufrieren“. Durch den späteren richterlichen Beschluss können diese dann wieder „aufgetaut“ und genutzt werden. Diese Quick-Freeze-Lösung kann laut dem Gerichtshof auch auf andere als die unter Verdacht stehenden Personen erstreckt werden, wenn das nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien geschieht.[10]

Realität: Wenn Ermittler*innen eine IP-Adresse finden, die in der Vergangenheit entsprechend missbräuchlich verwendet wurde, weiß sie bestenfalls, welchem Provider sie gehört. Die Ermittlungsbeamt*innen müssen dann anfragen: Wer hat bspw. am 6. Juni 2021 um 14:36 Uhr und 12 Sekunden genau diese benannte IP-Adresse benutzt? Da Provider zur Speicherung der Verkehrsdaten rechtlich nicht mehr verpflichtet sind, werden diese Daten in der Regel gar nicht oder nur wenige Tage bis, mit ein wenig Glück, Wochen vorgehalten, danach werden sie aus Datenschutzgründen gelöscht. Und genau hier enden für die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen.

IP-Adressen sind flüchtig – Quick-Freeze wird nicht helfen

Es braucht umgehend eine konsequente und einheitliche politische Entscheidung in Deutschland: Provider müssen rechtlich umgehend dazu verpflichtet werden, Verbindungsdaten über einen einheitlichen und angemessenen Zeitraum zu speichern, um den Ermittlungsbeamt*innen der deutschen Strafverfolgungsbehörden ein schnelles und sicheres Identifizierungsverfahren zu ermöglichen. Alles andere ist Augenwischerei. Der politische Raum, insbesondere der Bundesjustizminister, tun gut daran, diejenigen an Entscheidungen maßgeblich zu beteiligen, die jeden Tag mit sog. Cybercrime-Bereich arbeiten. Wer weiß besser, was benötigt wird, wenn nicht diejenigen, die jeden Tag damit zu tun haben. Diese Menschen nicht an Entscheidungen zu beteiligen, sie allenfalls zu übergehen, wirkt nicht nur überheblich, sondern ebenso arrogant und lässt die Frage aufkommen: Um was geht’s hier eigentlich wirklich?

Es braucht umgehend sehr viel mehr politisches Engagement

Es gibt diese wenigen engagierten politischen Vertreter*innen, weshalb ich an dieser Stelle Christina Schulze Föcking, parlamentarische Sprecherin der nordrhein-westfälischen Kinderschutz-Kommission, aus ihrer am 03. Juni veröffentlichten Pressemitteilung zum Positionspapier der CDU/CSU-Kinderschutzpolitiker*innen vorstellen und zitieren möchte:

„Alle Chancen eröffnen, um Täter zu finden und im Blick zu halten“, zitieren: Wenn die Polizei Hinweise auf eine IP-Adresse eines Missbrauchstäters erhält, so muss diese auch zum Täter führen können – ansonsten macht sich unser Rechtsstaat selbst blind und der Daten- wird zum Täterschutz.“

Es wird mit Nachdruck darauf gedrängt, so schnell wie möglich eine rechtssichere Anwendung der Verkehrsdatenspeicherung im Internet zu gewährleisten. Zudem sollen die Polizeien mit neuen technischen und rechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Zudem wird der Staat aufgefordert, Täterpersonen im Blick zu behalten. Auch nach Verbüßen ihrer Strafen mit Auflagen wie Melde- und Therapiepflichten bis hin zum Tragen einer Fußfessel. Dem schließen wir uns von Nein, lass das! e. V. vollumfänglich an. Doch die personelle Ausstattung der Polizeien in Deutschland darf hier keinesfalls vergessen werden. Überall fehlt es an (qualifiziertem) Personal, auch bei den Polizeien, weshalb sich die Gewerkschaften in regelmäßigen Abständen immer wieder an die Öffentlichkeit wenden.

Wo sind niederschwellige Angebote für die Bevölkerung?

Das Hinweistelefon, des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, das im vergangenen November installiert wurde, ist ein gutes, wichtiges und niederschwelliges Angebot für die zivile Bevölkerung, um Hinweise eines möglichen sexuellen Kindesmissbrauchs melden zu können. Wir haben dieses Angebot in Baden-Württemberg vorgestellt. Doch die Begeisterung lässt auf sich warten, ebenso die Umsetzung. Zu wenig Personal! Es kann nicht sein, und das ist ein offenes Geheimnis, dass bspw. im Cybercrimbebereich des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg nur etwa 3-5 Polizeibeamt*innen für den Cybercrime-Bereich „Kipo“ zuständig sind. Für den Bereich des sog. sexuellen Kindesmissbrauchs wären die zuständigen Fachkommissariate der baden-württembergischen Polizeiwachen zuständig, heißt es weiter von einem anonymen Hinweisgeber. Doch wie gut sind die mitarbeitenden Polizeibeamt*innen ausgestattet? Wie gut werden sie in ihrem Studium auf den Bereich spezialisiert? Welche Fortbildungen werden ihnen im Nachgang angeboten und vor allem, wie gut sind diese Fachkommissariate personell ausgestattet?

Das Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich das traurige Schlusslicht in Sachen „Ausstattung der Polizeien“ abbildet, sollte als Beantwortung für die hier aufgeführten Fragen vorerst ausreichen. Große Ausbildungsoffensiven, nach großen Einsparungsmaßnahmen sind, vorsichtig ausgedrückt, ein netter erster Schritt. Doch es dauert viele Jahre bis aus Polizeianwärter*innen hochspezialisierte Ermittlungsbeamt*innen werden. Das wurde offenbar bei der jahrelangen Einsparungsoffensive des politischen Raumes nicht ausreichend bedacht. Zudem braucht es externe IT-Spezialist*innen, die mit ihrem technischen Knowhow die Polizeien unterstützen. An dieser Stelle möchte ich einen jungen baden-württembergischen Polizeibeamten zitieren: „Wissen Sie Frau Barbaric, wenn ich an einer Fortbildung zum Thema Cybercrime an der Hochschule teilnehme und feststellen muss, dass meine Kumpels mehr vom Hacken verstehen als der Dozent da vorne, dann zeigt mir das doch deutlich, wie gut unsere Lehrinhalte zum Thema sind.“

Wenn Sie mich fragen, eine sehr ehrliche und aufschlussreiche Äußerung. Es braucht Studieninhalte, die zeitgemäß, spannend und nachhaltig vermittelt werden. Es braucht endlich ein klares und geschlossenes Signal in Deutschland, den Kampf gegen Tätergruppierungen im Netz, eben auch im Hinblick auf den sog. sexuellen Kindesmissbrauch und den hieraus resultierenden Verbrechensbereichen der sog. Kinderpornografie vollumfänglich aufnehmen zu wollen. Was nutzt es also Ermittlungsbeamt*innen in NRW, wenn sie hochspezialisierte IT-Software zur Verfügung gestellt bekommen, aber nicht vollumfänglich auf die Programmierung einlernt bzw. geschult werden? Die Polizeien müssen unbedingt besser ausgestattet werden und das nicht erst in einem Jahr, sondern bestenfalls schon gestern, und zwar bundesweit. Denn Tätergruppierungen operieren ebenso schnell und bundesweit und häufig erfolgreich an den Polizeien vorbei.

Kinderpornografie, eine gute Bezeichnung?

Wird das Unrecht der Taten tatsächlich klar als Verbrechenstatbestand beschrieben, wenn wir in der Gesellschaft von sog. Kinderpornografie sprechen?

Sprache kann sehr wohl das Geschehene bagatellisieren. Wenn Sie mich als betroffene Dozentin fragen, kann es keine Kinderpornografie geben. Jegliche sexuellen Handlungen mit Personen im Alter von 0 bis 14 Jahren sind verboten und damit, zu Recht, unter Strafe gestellt. Eine Strafverschärfung wurde im letzten Sommer 2021 durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durchgesetzt. Über vieles waren sich die sog. Expert*innen bedauerlicherweise einig, doch in einer Sache offensichtlich nicht. Am Ende entschied man darüber, dass die Begrifflichkeiten „Sexueller Kindesmissbrauch“ und „Kinderpornografie“ aufgrund der nationalen und internationalen Nomenklatur nicht so einfach abgeändert werden können.

Fakt ist: Kinder sind eine der vulnerabelsten Personengruppen unserer Gesellschaft und deshalb auch besonders schutzbedürftig. Sie können das Ausmaß sexueller Handlungen nicht erfassen, weshalb sie weder einwilligen noch ablehnen können, weshalb diese Taten auch als Verbrechen zu formulieren und zu ahnden sind.

Kinderpornografie ist daher nichts, was von Kindern gewollt ist. So sollten wir gesellschaftlich sehr darauf bedacht sein, die Dinge so zu benennen, dass sie das Geschehene auch treffend beschreiben. Wir müssen demnach von widerlichen Dokumentationen sexuell-motivierter Gewaltverbrechen sprechen, die von Erwachsenen, zur Befriedigung ausschließlich Erwachsener, an Kindern verübt werden.

DoSGaK – Dokumentationen Sexueller Gewalt an Kindern – denn genau das ist es!

Zum Schluss

Ich schließe nun, wie Prof. Dr. Rita Süßmuth 1990 mit ihrem Vorwort für das Buch Dunkelziffer begonnen hatte: Wenn man eine Gesellschaft bewerten will, muss man darauf sehen, wie geht jetzt die Gesellschaft mit den Schwachen, den Kindern, um.

Die deutsche Gesellschaft geht seit vielen Jahren nicht gut mit den Schwachen, mit den Kindern, um. Und an dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass der Schutz für Kinder vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, dem Grunde nach eine staatliche Aufgabe ist. Doch was ist zu tun, wenn der Staat versagt? Dann ist die Gesellschaft gefragt, dieses Versagen zu rügen und den Staat an seine Verantwortung und an seine Aufgaben zu erinnern. Versäumt sie dies, dann ist die Kontrolle vollständig verloren und der sog. sexuelle Kindesmissbrauch ist zu einem Grundrisiko für Kinder in Deutschland geworden. Leere Worthülsen, und betroffene Gesichter schützen junge Menschen nicht. Der Schutz für Kinder vor sexueller und pornografischer Ausbeutung beginnt im besten Fall mit einer guten moralischen Haltung gepaart mit einem klaren Bekenntnis für das Kind und gegen das Verbrechen. Ich bin es leid, immer wieder auf einzelne politische Akteure hinweisen zu müssen, die sich beherzt und engagiert für den Kinderschutz in Deutschland einsetzen. Sollte das nicht selbstverständlich sein? Sollte der Schutz der schwächsten Mitglieder einer Gesellschaft nicht auf jeder politischen Agenda weit oben stehen? Vielleicht liegt hier auch das eigentliche Problem: Eine grundsätzlich überhebliche Haltung, die von vielen politischen Vertreter*innen ausgeht, wenn es um den Kinderschutz in Deutschland geht. Wenig, bis gar keine Bereitschaft, Bündnisse, Verbände und Vereine in weitreichende Entscheidungen mit einzubeziehen. Dabei ist es die Aufgabe von politischem Personal, Entscheidungen nicht im Alleingang, sondern vielmehr im Interesse aller Bürger*innen/Wähler*innen zu treffen. Auch Kinder haben viele Interessen und klare Forderungen an diese Gesellschaft, vor allem an die Politik. Eine der wichtigsten Forderungen ist: Schützt uns vor Gewalt! Lasst nicht zu, dass uns Erwachsene weh tun! Bedauerlicherweise können Kinder ihre Forderungen nicht kundtun, da sie keine Stimme, keine Lobby haben. Doch sie brauchen eine. Und genau deshalb gehört meine Stimme den Kindern.

So möchte ich trotz aller Verbitterung zuversichtlich mit Ihnen nach vorne schauen und drauf hoffen, dass mein Beitrag von Ihnen, den Leser*innen dieser Zeitschrift nicht als stumpfsinniges Fingerpointing abgetan wird, sondern vielmehr als Ansporn und Motivation wahrgenommen wird, die eigene moralische Haltung und Arbeitsweise zu hinterfragen und möglicherweise zu korrigieren, um damit einen wichtigen Beitrag für eine flächendeckende Verbesserung zum Schutz für Kinder vor sexualisierter Gewalt und pornografischer Ausbeutung in Deutschland, zu leisten. Kinderschutz jedenfalls sollte längst Standard sein und nicht nur ein Ziel bleiben. Vielen Dank!

Josefine Barbaric, geb. 1975, ist Trainerin für Gewaltprävention, Buchautorin und Referentin


[2] Vorwort Prof. Dr. Rita Süßmuth aus dem Buch „Dunkelziffer“ – Das geheime Geschäft mit der schmutzigen Pornographie, Ann Thönnissen u. Klaus Meyer-Andersen, GOLDMANN Verlag

[3] Josefine Barbaric, Lehrkraft und Dozentin für Gewaltprävention, Autorin & Kinderschutzaktivistin, Vorständin des gemeinnützigen Vereins Nein, lass das! e. V. in Salach

[4] https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/100-millionen-einsparung

[5] 15. Mai 1871: Das deutsche Strafgesetzbuch wird verkündet

[6] Dunkelziffer – Das geheime Geschäft mit der schmutzigen Pornographie, Seite 73

[7] https://www.tagesschau.de/inland/missbrauchskomplex-bergisch-gladbach-103.html

[8] https://www.tagesschau.de/inland/missbrauchskomplex-bergisch-gladbach-103.html

[9] Praktische Nutzung der Vorratsdatenspeicherung, Artikel von Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, in der Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 5, 2015

[10] https://www.brak.de/newsroom/news/eugh-erlaubt-quick-freeze-loesung/