Musterklausur Einbrüche im Gewerbegebiet

(Eingriffsrecht)

Musterklausur zum Download (PDF).

Im Industriegebiet von A-Stadt waren in den letzten Wochen vermehrt Firmeneinbrüche und insbesondere zahlreiche Pkw-Aufbrüche zu verzeichnen. Tatrelevante Zeit war meistens zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr. Erst vor einer Woche konnte ein Täter von einem Zeugen bei einem Pkw-Aufbruch beobachtet werden. Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen verliefen allerdings erfolglos. Der Zeuge (Z) wurde von einem Beamten des zuständigen Kriminalkommissariats (KK E) zu seinen Beobachtungen vernommen.

Heute, gegen 23.00 Uhr, befinden sich POK A und PK C auf Streifenfahrt in dem Industriegebiet. Gegen 23.05 Uhr bemerken die Beamten einen Pkw, der mit einer männlichen Person besetzt (B) ist.  Als die Person vor dem Firmengelände der Fa. XYZ aus dem Fahrzeug aussteigt und auf dem nicht bewachten Parkplatz dieser Firma – offensichtlich planlos – hin und her geht und hierbei auch („interessiert“) ins Fahrzeuginnere verschiedener Pkw schaut, wird sie von den Beamten (verdeckt) gezielt beobachtet. Nach 20 Minuten entschließen sich die Beamten, die Person zu überprüfen. Die Personalien des Mannes werden festgestellt. Es handelt sich hierbei um den 30jährigen B. Auf Befragen gibt B an, dass er auf seine Ehefrau warte, die bei der Fa. XYZ beschäftigt ist und um 23.30 Uhr Feierabend hat. Die Ehefrau des B, die etwa 10 Minuten später erscheint, bestätigt diese Angaben.

Im Zuge der Ermittlungen ergibt sich ein Tatverdacht gegen den 25-jährigen M. M, der vor seiner verantwortlichen Vernehmung nicht belehrt wird, streitet die Taten ab, verwickelt sich aber auch in Widersprüche. Im Rahmen einer Gegenüberstellung kann M durch Z allerdings nicht als Tatverdächtiger identifiziert werden.

Aufgaben:

Beurteilen Sie rechtsgutachtlich folgende polizeiliche Maßnahmen:

  1. Identitätsfeststellung (B)
  2. Vernehmung des M
  3. Gegenüberstellung

Hinweis:

Von der örtlichen Zuständigkeit ist auszugehen. Bei Prüfung der Identitätsfeststellung wird ein Schemata zugrunde gelegt, welches (typischerweise) auch an der FHöV NRW im Fach Eingriffsrecht zugrunde gelegt wird. Bei den anderen beiden zu prüfenden Maßnahmen erfolgt die Lösung (nur) problemorientiert.