Musterklausur „Ungebetene Gäste in der Innenstadt“

(Eingriffsrecht)

Die Musterklausur zum Download (PDF).

A-Stadt hat einen gepflegten und sorgsam renovierten Ortskern. In der Innenstadt gibt es eine Fußgängerzone mit einem großen Platz, der mit Bäumen, Blumen und einer ganzen Reihe von Stühlen und Bänken umgeben ist. Hierher kommen auch viele Touristen. Regelmäßig sind die Cafes im Innenstadtbereich von A-Stadt gut besucht. Seit einigen Wochen wird die Idylle allerdings durch einige Bettler gestört, die Passanten um Geld anbetteln.

An einem Samstagmittag verständigt der Geschäftsmann Ulli P die Polizei. Vor seinem Geschäft sitzt der Bettler B und bettelt Passanten an. B spricht die vorbeigehenden Leute in zunächst ruhigem Ton an und fragt nach Geld („Haste mal ’nen Euro“). Bei Ablehnung reagiert er allerdings äußerst aggressiv und schimpft lautstark vor sich hin. Einigen Passanten läuft er einige Meter hinterher, wohl um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Schwelle zur strafrechtlich relevanten Beleidigung oder Nötigung überschreitet B indes nicht. Den Beamten ist B aus vorherigen (ähnlichen) Einsätzen bereits bekannt. PK C und PK D sprechen einen Platzverweis aus, worauf B sich entfernt. Als B ca. 30 Minuten später wieder vor dem Geschäft des P erscheint und wiederum Passanten aggressiv anbettelt, wird er von den Polizeibeamten in den Streifenwagen gesetzt und nach einer 20-minütigen Fahrt an einem weniger exponierten Ort am Stadtrand in 12 km Entfernung abgesetzt.

Aufgaben:

Beurteilen Sie rechtsgutachtlich folgende polizeiliche Maßnahmen aus den Sachverhalten:

  • Platzverweis an Bettler B
  • Verbringen des B an den Stadtrand

Hinweis:

Die örtliche Zuständigkeit als formelles Erfordernis wird unterstellt.