Rechtsextremismus bei den Polizeien
Ein Phänomen zwischen Beschwichtigungsritual und Generalverdachtsrhetorik
von Bernd Walter, Präsident eines Grenzschutzpräsidiums a.D., Berlin
Die deutschen Polizeien belegen von jeher im Ranking vertrauenswürdiger Berufsgruppen neben Verfassungsrichtern, Feuerwehrleuten und Ärzten einen Spitzenplatz. Selbst Polizeiskandale, die in einer ständig mit Konflikten konfrontierten Berufsgruppe nicht ausbleiben können, vermochten keine nachhaltigen Kratzspuren an ihrem Image zu hinterlassen. Der Wind hat sich gedreht. Die nunmehrigen Kritiken der Politik, von gesellschaftlicher Gruppierungen, der Wissenschaft und der Medien an rechtsextremistische Umtrieben in den Polizeien übersteigen nämlich die Dimensionen bisheriger Reaktionen deutlich. Der bereits vorhandene Imageschaden scheint sich ohne das Zutun einzelner Beschäftigter zu einem Flächenbrand auszuweiten, denn eine kritische Öffentlichkeit beurteilt jeden Extremismusfall bei den Ordnungshütern als einen Fall zu viel. Besonders virulent wird die Entwicklung durch den Umstand, dass ohnehin polizeikritische Kreise sich in ihren Vorurteilen bestätigt sehen, wobei unreflektiert Extremismusanfälligkeit, Diskriminierung, Rassismus, Racial Profiling und Gewalt durch Polizeibeamte zu einem giftigen Gebräu vermengt werden, das argumentativ nur schwer zu entflechten ist.
Es zeigt sich aber auch, wie unsicher das Terrain effizienter Extremismusbekämpfung ist, auf dem noch in vielen Fällen Probleme von heute mit Methoden von gestern bekämpft werden und gern übersehen wird, dass Extremismusaffinität nicht ein Problem bestimmter gesellschaftlicher Gruppierung, sondern ein generelles Problem in der Bevölkerung darstellt.
Die Zeichen an der Wand
Lange wollten es die Verantwortlichen nicht wahrhaben, dass sich in den Polizeien des Bundes und der Länder offensichtlich zunehmend Fehlentwicklungen breit machten. Die Medien und die investigative TV-Formate überboten sich mit Meldungen über Drohmails an exponierte Politiker unter dem Pseudonym NSU 2.0. , deren Spur zu Polizeicomputern in mehreren Bundesländern führten und über die Umtriebe rechter Chatgruppen, wobei ein Gruppierung von 30 Polizisten im Polizeipräsidium Essen besonders hervorstach. Diese hatte jahrelang und offensichtlich unentdeckt rechtsextremistische Propaganda viral verbreitete, wobei der erste Chat bis ins Jahr 2012 zurückreichte. Dabei flog die Gruppe nur deswegen auf, weil das Smartphone eines Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren sichergestellt und ausgewertet wurde. Der zuständige NRW-Innenministers Herbert Reul (CDU) Innenminister äußerte sich fassungslos und musste in einer aktuellen Landtagserklärung bekannt geben, dass die Zahl der Verdächtigen auf 151 gestiegen ist. Gegen 131 seien dienst- oder arbeitsrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Und selbst drei Mitglieder einer Observationsgruppe des Landesamtes für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gerieten zwischenzeitlich in den Verdacht, rechtsextremes Gedankengut verbreitet zu haben
Während sich die Medien noch auf Nordrhein-Westfalen konzentrierten, wurde durch Recherchen der ARD ein mutmaßlich interner Chat einer Berliner Dienstgruppe von 25 Beamten bekannt, in dem sich sieben Beamten wiederholt rassistisch oder in menschenverachtenden oder sonst verächtlichmachenden Art über bestimmte Bevölkerungsgruppen äußerten. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen die sieben Hauptverdächtigten wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe. Der entscheidende Hinweis kam aus der Polizei selbst. Diese Hauptereignisse überstrahlten die Vielzahl von Einzelereignissen in mehreren Bundesländern, die von rechtsextremen Äußerungen einzelner Beamter über Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Bundeswehr-Angehörigen bis zu Kontakten zur Reichsbürgerbewegung und zu Preppergruppierungen reichten. Dass es sich bei rechtsgerichteten Bekundungen bei den Polizeien um keine Petitessen handelt, belegt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur für das erste Halbjahr 2020. Die meisten Verdachtsfälle registrierte das hessische Innenministerium mit nunmehr 17 eingeleiteten Strafverfahren gegen Polizeibeamte
Von Einzelfällen konnte schon lange nicht mehr die Rede sein und mehr und mehr setzte sich die Anerkennung eines grundsätzliches Problems durch. Die Folgediskussionen schwankten zwischen den entschuldigenden Hinweisen auf bedauerliche Einzelfälle und der Annahme eines grundlegenden strukturellen Problems. Sie waren aber auch zum Teil überzogen. So gipfelten die Vorkommnisse bei den us-amerikanischen Sicherheitsbehörden und bei den Protestwellen unter dem Schlachtruf „Black lives matter“ in einer Äußerung der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken, die den deutschen Polizeien „latenten Rassismus“ unterstellte.
Gleichzeitig wurden die Unsicherheiten deutlich, wie derartige Einstellungsprobleme bei den Polizeien nachhaltig zu lösen sind, denn bereits in anderen Zusammenhängen warfen Extremismusuntersuchungen mehr Fragen auf als Lösungen. Zudem können gesellschaftliche Probleme der Polizeien nicht isoliert und abgekoppelt vom gesamtgesellschaftlichen Panorama untersucht werden. Im Übrigen muss bei Gesamtproblematik berücksichtigt werden, dass es sich bei den Diskussionen um deviantes Verhalten bei den Polizeien um 16 unterschiedliche Landespolizeien mit diversen Untergruppierungen und zwei Bundespolizeien mit je unterschiedlichen Berufsphilosophien handelt. Ferner muss bedacht werden, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Gemengelage unterschiedlicher Erscheinungsformen wie Extremismus, Fremdenfeindlich, Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung, Volksverhetzung und Racial Profiling handelt, wobei sich lediglich das Racial Profiling ansatzweise als Einzelproblem isolieren lässt. Gleichwohl bleibt den Verantwortlichen nicht viel Zeit, denn die Entwicklung scheint so virulent zu sein, dass der Präsident des BKA Münch bereits vor der Gefahr eines generellen Vertrauensverlustes in die Integrität der Polizei warnt.
Extremismus – ein Phänomen hat Hochkonjunktur
Die Besonderheiten der Extremisdiskussion können aus Platzgründen nicht ausgebreitet werden, denn die Fachliteratur über Ursachen des Extremismus, seine Erscheinungsformen und mögliche Bekämpfungsstrategien füllt zwischenzeitlich ganze Lesesäle und wird überdies kontrovers diskutiert. Mit der worterklärenden Ableitung von Lateinisch extremus gleich „der äußerste“ als Superlativ von exter „außen befindlich“ gewinnt man auch keine neue Erkenntnisse. Mit den Institutionen, Verhaltensweisen, Einstellungen und Zielen von Extremisten und den Problemen der empirischen Überprüfbarkeit beschäftigen sich Legionen von Wissenschaftlern und Institutionen mit unterschiedlichen Erfolgen. Und die Hochkonjunktur ebbt nicht ab, da Extremismus bedauerlicherweise ein steigendes Wachstumspotenzial aufweist. Dies manifestiert sich in der steigenden Zahl politischer Gewalttaten, in der Zunahme einer unkontrollierten hassbetonten und rassistischen Hetze in den sozialen Medien und im Aufkommen politischer Bewegungen, die die Grundwerte der Verfassung zu Disposition stellen.
Der Begriff des Extremismus ist legaliter nicht definiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz versteht Extremismus als fundamentale Ablehnung der Grundwerte des Verfassungsstaates sowie alle Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Prinzipien. Extremisten lehnen den Verfassungsstaat ab, wollen ihn beschränken und letztlich beseitigen. Gemeinhin wird zwischen Rechts- und Linksextremismus, Ausländerterrorismus und religiösen Extremismus unterschieden, wobei allen Erscheinungsformen sich als Gegensatz zum demokratischen Verfassungsstaat verstehen. Kennzeichen für eine extremistische Einstellung sind die ausgeprägten Vorurteile gegen andere als angebliche Verursacher von Negativentwicklungen, die Kultivierung von Feindbildern und Hassobjekten, die vergröbernde Reduktion von komplexen Phänomenen auf einseitige Schwarz-Weiß-Erklärungsmuster und die Selbstvergewisserung, im Besitz der eigentlichen Wahrheit zu sein. Beim Rechtsextremismus ist seit geraumer Zeit eine besondere Dynamik zu entdecken, die durch die permanente Wiederholung von Feindbildern und die Intensivierung rassistisch motivierter Volksverhetzung gekennzeichnet ist.
Wenn es um extremistische Umtriebe in der Polizei geht, handelt es sich fast ausnahmslos um rechtsextremistische Umtriebe, da der Linksextremismus mit seinem Feindbild Polizei ohnehin als Bezugspunk ausscheidet, da er dem Berufsbild des Polizeibeamten diametral entgegensteht. Dagegen steht zu befürchten, dass die Relativierung linksextremistischer Umtriebe und Gewalttaten in Teilen der Politik und in den Medien bei Polizeibeamten mit dauerhaften Negativerfahren aus Einsätzen gegen linksextremistische Gruppierungen Auslösungsreize für die Kultivierung rechtsextremen Gedankenguts sein könnten.
Die Rassismusstudie – der umstrittene Königsweg
Es gibt zurzeit kaum ein Medium, das nicht immer wieder die allgegenwärtige Forderung nach einer Studie über Rassismus in der Polizei aufgreift. Warum diese Forderung aber nun ausgerechnet an den Bundesinnenminister geht, zeugt allenfalls von der Oberflächlichkeit, mit der das Thema behandelt wird, denn Polizei ist zuvörderst Ländersache und die Innenministerkonferenz wäre allenfalls die zuständige Ansprechpartnerin. Die einzig einleuchtende Begründung für eine Initiative des Bundes wäre allenfalls der Umstand, dass es im rechtsextremen Spektrum Phänomene gibt, die an Ländergrenzen nicht haltmachen. Und dass eine Studie Geld kosten wird.
Allerdings deuten alle Anzeichen darauf hin, dass das Problem des Rechtsextremismus in der Polizei nicht auf einem Premiumplatz der politischen Agenda des Bundes steht. Bei einer Anfrage der Grünen über rechtswidrige Polizeigewalt (BT-Drs. 19/23066) war der Bundesregierung lediglich nur das Forschungsprojekt „Köperverletzung im Amt durch Polizei beamte“ der Ruhr-Universität bekannt. Auch wurde bedeutet, dass keine eigenen Initiativen in diesem Bereich beabsichtigt sind.
So kann es nicht wunder nehmen, dass zurzeit keine das polizeiliche Extremismusproblem betreffende verbindliche Aussagen auf Bundesebene gibt. Der aktuelle „ Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ vom 14. Juni 2017 geht auf das Problem des Extremismus bei den Polizeien nur unter dem Aspekt des Rassismus und der rassistischen Diskriminierung ein, wobei als Lösung lediglich Maßnahmen der Aus- und Fortbildung insbesondere in den Bereichen der interkulturellen Kompetenz benannt werden. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (Bundestag-Drucksache 19/21178) ergibt keine zusätzlichen Erkenntnisse über Extremismus in der Polizei jenseits von Diskriminierungsmaßnahmen aus Anlass polizeilichen Einschreitens.
So waren die Erwartungen groß, als Bundesinnenminister Seehofer am 6.102020 den vom Verfassungsschutz erstellten Lagebericht zum Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern vorstellte. Die erste Bilanz: 337 Verdachtsfälle, davon 58 beim Bund und 319 in den Sicherheitsbehörden der Länder. Die meisten Fälle hatte Hessen mit 59 Vorkommnissen gemeldet, gefolgt von Berlin mit 53 und Nordrhein-Westfalen mit 45 Vorkommnissen. Das Saarland meldete Fehlanzeige. Vordergründig eigentlich eine überschaubare Anzahl im Vergleich zu den unter an deren Kriterien erstellten 1064 Verdachtsfällen des Militärischen Abschirmdienstes bei den Streitkräften.
Die Federführung für den Bericht lag beim Bundesamt für Verfassungsschutz, das einen Fragebogen an die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern versandt hatte und unter anderem nach eingeleiteten Disziplinarverfahren mit rechtsextremistischen Hintergrund fragte. Es handelte sich mithin nur um aufgeklärte Fälle. Die Beantwortung erfolgte freiwillig, die nach März 2020 bekannt gewordenen Vorkommnisse wurden gar nicht erfasst. Der Erhebungszeitraum umfasste die Spanne vom Januar 2017 bis März 2020. Kritik wurde dahingehend geäußert, dass die Zahl nicht valide wären, da nicht alle Behörden die benötigten Informationen im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellten. Schnell machte der Verdacht die Runde, dass es sich bei der Zahl 337 nur um die Spitze des Eisberges handle. Als weiteres Manko erwies sich die Tatsache, , dass die Zahlen bei der Vorlage des Berichtes bereits veraltet waren und die Erhebung keinen Einblick in die Ursachen ermöglichte. So hatte NRW 45 Fälle gemeldet, am Tage der Vorstellung der Studie registrierte man aber bereits 104 Verdachtsfälle.
Unabhängig von diesem Bericht ging jedoch der Streit um die eigentliche Rassismusstudie weiter. So forderte die Fraktion der FDP mit der Bundestagsdrucksache 19/23122 die Bundesregierung auf, eine unabhängige wissenschaftliche Studie über Verbreitung rassistischer , fremdenfeindlicher und antisemitischer Umtriebe bei den Sicherheitsbehörden des Bundes in Auftrag zu geben und die Länder zu vergleichbaren Studien anzuhalten. Das Forschungspersonal sollte freien Zugang zum Sicherheitspersonal erhalten. So weit, so schlecht, denn der Antrag wurde mit der Behauptung garniert, dass der Bundesinnenmister angeblich die wissenschaftliche Analyse bei den Sicherheitsbehörden unterbinde und den Umfang des Problems bewusst verschleiere. In ihrer Auffassung wurden die Antragsteller wohl auch die die Haltung der Bundesjustizministerin Lambrecht und des Vizekanzlers Scholz bestärkt, die im Gegensatz zu Seehofer ein derartige Studie forderten.
Zwischenzeitlich haben sich die Koalitionsparteien auf die Erstellung einer Studie geeinigt; dabei sollen parallel Rassismus in der Polizei und die Schwierigkeiten und Arbeitsbelastung im Alltag der Ordnungshüter untersucht werden. Die Gewerkschaft der Polizei hatte einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet. Getrennt davon soll der Alltagsrassismus in anderen gesellschaftlichen Bereichen untersucht werden.
Prozessbeschleunigend könnten sich auch die Initiativen der EU-Kommission auswirken, denn am 18.9.2020 teilten die EU-Kommissarin für Gleichberechtigung, Helena Dalli, und die Kommissarin für Werte und Transparenz, Vera Jourová, neue Maßnahmen zur Bekämpfung des Rassismus mit und gaben gleichzeitig den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM [2020] 565 final) bekannt, in dem erwartet wird, dass die Mitgliedstaaten entsprechenden Konsequenzen in die Wege leiten. Er ist auf fünf Jahre angelegt und zielt auf den Abbau der Diskriminierungen von Minderheiten auf allen Ebenen. Ferner ist die Einrichtung eines Anti-Rassismus-Koordinators und ein Gipfeltreffen im Frühjahr 2021 geplant.
Gemessen an den spärlichen Ergebnissen vergangener Studien sollte man die Hoffnungen nicht zu hoch hängen. Zurzeit sind die grundsätzlichen methodischen Fragen noch offen, desgleichen, wer die Federführung übernimmt und wer diese Studie überhaupt finanziert. Selbst die Frage, wie man extremistische Einstellungen überhaupt misst, ist unter Fachleuten umstritten, zumal zu erwarten ist, dass Fragen, die auf sozial erwünsche Verhaltensweisen zielen, häufig verfälscht beantwortet werden.
Das nüchterne Fazit des Chef des Innenressorts Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU): Eine Studie beschreibt höchstens das Problem, löst es aber nicht. Bliebe zu ergänzen: Nichtstun aber auch nicht.
Die Gegensteuerung – „the same procedure as every year?“
Sowohl bei den politischen Verantwortlichen, aber auch bei den Berufsvertretungen der Polizei wurde immer deutlicher wurde, dass das Extremismusproblem bei den Polizeien nicht länger totgeschwiegen werden konnte und die Abwehrkräfte gegen den Extremismus gestärkt werden müssen. Als Grundtendenz schälte sich heraus, dass weder ein Generalverdacht gegen die Sicherheitsbehörden, noch die Abwehr jeglicher Kritik an einer defizitären Fehlerkultur der Polizeien der Lösung des Problems dienlich war. Allerdings wurde den Verantwortlichen aber auch aus den bisherigen Strategien zur Extremismusprävention und Demokratieförderung bewusst, dass es sich bei den diskutierten Phänomenen um langfristig wirkende Einstellungsmuster handelt und Antiextremismusmaßnahmen in der Polizei zielspezifischer als in anderen Gesellschaftsgruppen angelegt sein müssen. Erste Augenmerke richteten sich auf die Konfiguration einer Firewall, mit der frühzeitig Radikalisierungstendenzen im Ansatz unterbinden werden können, sowie auf Verfahren, mit denen die Eignung von Bewerbern für die Herausforderungen des Polizeiberuf und mögliche Anfälligkeiten für Radikalisierung erkannt werden können.
Besonders weit gediehen sind die Maßnahmen in der Bundeshauptstadt. Bereits im August 2020 stellte der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), ein „Konzept zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen in Sicherheitsbehörden“ vor, das 11 Punkte umfasst. An erster Stelle steht die Schaffung eines Extremismusbeauftragten in der Polizeibehörde, der als Ansprechpartner sowohl für die Sicherheitsbehörden als auch für den einzelnen Polizeibeamten dienen soll. Dieser ist zwischenzeitlich eingerichtet. Ihn soll ein System für anonyme Hinweise unterstützen. Bereits bei der Einstellung soll in persönlichen Gesprächen eine Überprüfung stattfinden, die später wiederholt werden soll. Überlagert wird der Prozess durch eine begleitende wissenschaftliche Studie zu Einstellungen und Werten von Polizeibeamten, die ebenfalls regelmäßig wiederholt werden soll. Als Alarmmechanismus soll ein fünfstufigen Ampelsystem in Form einer Datenbank eingeführt werden, mit dem bestimmte Indikatoren wie verdächtige Sachverhalte und Ermittlungsverfahren als Frühwarnsystem transparent gemacht werden sollen. Steht die Ampel bei einzelnen Polizeibeamten auf Orange oder Rot, droht die Entfernung aus dem Dienst. Im Übrigen soll die einschlägige Thematik insbesondere in den Bereichen der Förderung der interkulturellen Kompetenz und der Stressbewältigung in der Aus- und Fortbildung vertieft werden, wobei der Schwerpunkt bei den Führungskräften der Polizei in den sogenannten Problemkiezen liegt. Deren Sensibilität für die Aufdeckung schwelender Probleme und Anzeichen fremdenfeindlicher Einstellungen soll gesteigert werden. Für Polizeibeamte, die längere Zeit in Problembezirken Dienst verrichten, soll ein zeitgerechter Wechsel des Dienstortes und damit eine Rotation innerhalb der Wachen ins Auge gefasst werden. Ohnehin sieht das kürzlich in Kraft getretene Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz die Einrichtung einer gesonderten Ombudsstelle für die Polizei vor.
Hamburg will bei der Akademie der Polizei in Kooperation mit Bildungseinrichtungen aus der Stadt selbst, aus Niedersachsen und aus Nordrhein-Westfallen eine Studie auf den Weg bringen, bei der mindestens 3.000 Beamte im operativen Dienst sowie das Führungspersonal befragt werden sollen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym und ist auf mehrere Jahre angelegt. Ziel der Studie die die Aufhellung der Dynamik beim Entstehen von werte- und vorurteilsbezogenen Einstellungen und Radikalisierungen sowie von Risikofaktoren und polizeitypischen Triggern (Auslösungsreize), die es in dieser Form bei anderen Berufsgruppen nicht gibt. Als Belastungsstudie unterscheidet sie sich damit deutlich von den pauschalen Forderungen nach einer bloßen Rassismusstudie und wird daher auch von den Berufsvertretungen der Polizei begrüßt.
Hessen führte bereits vom 6. November bis 5. Dezember 2019 aus Anlass von Rechtsextremismus-Verdachtsfällen eine Studie mit dem Titel „Polizeiliche Alltagserfahrungen-Herausforderungen und Ergebnisse einer lernenden Organisation“ durch, deren Ergebnisse im Februar 2020 in Wiesbaden vorgestellt wurden. Per Onlinfragebogen konnten rund 17.000 Polizeibedienstete teilnehmen. Die Rücklaufquote betrug 25 Prozent. Ersten Ergebnissen nach positionierten sich rund zwei Drittel der Polizeibeschäftigten sich selbst in der Mitte; als ausgesprochen links bekannten sich 0,2 Prozent, als ausgesprochen rechts 0,1 Prozent. Ein wissenschaftlicher Beirat aus fünf unabhängigen Experten und das Hessische Kompetenzzentrum gegen Extremismus sollen die Ergebnisse analysieren. Aus diesem Kreis wurde allerdings auch erste Kritik an der Aussagekraft der Ergebnisses geäußert, weil mehrere Fragen zu extremistische Positionen von ursprünglich 26 auf 17 Positionen gestrichen wurden. Die Studie soll zur Messung von möglichen Veränderungen wiederholt werden und durch eine Längsschnittstudie auf Grundlage von Befragungen der in der Ausbildung befindlichen Polizeibeamten ergänzt werden. Zur Abhilfe ist zunächst ein mehrstufiges Maßnahmenpakets vorgesehen, dass sich auf spezifische Fortbildungsangebote und dem Ausbau von Hilfsangeboten konzentriert.
Der Innenminister von NRW, Herbert Reul (CDU), setzte Extremismusbeauftragte in allen Polizeibehörden und überlagernd einen Sonderbeauftragten für extremistische Tendenzen in der Polizei ein. Bereits bei der Einstellung wird die charakterliche Eignung überprüft, so dass 2019 rund 100 Polizeibewerbern wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung abgelehnt wurden. Die Grünen im Landtag legten einen „10-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsbehörden vor, der im Grund aber auch nur die Hilflosigkeit im Umgang mit der Problematik dokumentierte, denn er enthielt keine wesentliche Neuerung. Bezeichnend war der Punkt 10 „Entwicklung von Wertekanons für die Sicherheitsbehörden.“ Offensichtlich wurde übersehen, dass diese als Leitbilder -wohl offensichtlich ohne den gewünschten Erfolg- seit Jahren bei allen Polizeien existieren.
Auch die Innenministerkonferenz befasst sich in ihrer 211. Sitzung im Herbst 2019 mit diesem Thema. Daran anknüpfend plant Brandenburg als erstes Bundesland einen Maßnahmeplan, der ein ausgewogenes Verhältnis von Vorsorge und Repression sicherstellen soll. Ein Verfassungstreue-Check für den öffentlichen Dienst ist ins Auge gefasst, der bei Einstellungsverfahren und Übertragung höherwertiger Dienstposten zur Anwendung kommen soll. Weiterhin ist ein anonymisiertes Hinweisportal als Anlaufstelle für Polizisten geplant, wenn sie mit extremistischen Umtrieben konfrontiert werden. Ferner soll beim Landeskriminalamt eine Organisationseinheit „Internetrecherche rechts“ eingerichtet werden, mit der rechtsextreme Netzwerke und radikalisierte Einzelpersonen identifiziert werden sollen.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz , Haldenweg implementiert ein Interventionssytem, das auf den drei Säulen Prävention, Detektion und Reaktion beruht. Durch Fortbildungsmaßnahmen sollen insbesondere Vorgesetzte sensibilisiert werden, extremistische Argumentations- und Handlungsmuster zeitgerecht zu erkennen. Bei der Detektion ist ein permanenter und strukturierter Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden erforderlich, um gegebenenfalls Gesamtzusammenhänge zu erkennen. Die Reaktion zielt auf unverzügliche disziplinar- und strafrechtliche Sanktionierung bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.
Bleibt zu ergänzen, dass bestimmte zwischenzeitliche Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und die nahezu bei allen Polizeien eingeführten Körperkameras (Bodycam), die ihren Ursprung in langjährigen Forderungen er us-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung hat, einerseits der Minimierung von Gewaltanwendung gegen Polizeibeamte dient, aber auch bei der Polizei selbst disziplinierende Wirkung entfaltet, da das polizeiliche Gegenüber bei widerstreitenden Interessen auf objektives Beweismaterial zurückgreifen kann.
Die bisherigen Rezepte – mehr Frage als Antworten
Der oft gehörte Gemeinspruch, dass die Polizeien das Spiegelbild der Gesellschaft mit ihrem immanenten Rassismus ist, ist trotz ständiger Wiederholung nicht zutreffend. Selbst unter Berücksichtigung abgesenkter Einstellungskriterien ist nach Einführung der zweigeteilten Laufbahn mit ihren erhöhten Bildungsanforderungen als Voraussetzung für eine Zulassung zur Polizeiausbildung und der durchgehenden Akademisierung der gesamten Polizeiausbildung davon auszugehen, dass Polizeibeamte zur gehobenen Bildungsschicht zählen. Der Hauptschüler ist schon lange nicht mehr vertreten. Auch die Frage, ob Polizeibeamte konservativer als der Durchschnitt der Bevölkerung und aufgrund einer angeblichen Law- und Order-Mentalität anfälliger für autoritäre Verhaltensmuster sind, ist länderübergreifend und für alle Teilbereiche (Schutz-,Kriminal-,Bereitschafts-, Wasserschutzpolizei, Sonderdienste, Tarifbeschäftigte) noch nicht zufriedenstellend gelöst. Die Ergebnisse dürfen auch davon abhängig sein, ob die Befragten in ländlichen Bezirken, in Großstadtrevieren oder in Ballungsräumen mit einer faktisch vorhandenen multikulturellen Sozialschichtung eingesetzt sind. Von daher sind einige Vorschläge aus Innenministerkreisen mit Vorsicht zu genießen, die meinen, dass Erhebungen in einigen wenigen Bundesländern für eine Erkenntnisgewinnung ausreichend wären. Ob denn der Beruf des Polizisten, wie von Soziologen häufig behauptet wird, tatsächlich Aspiranten mit wertkonservativer Haltung oder Neigung zu autoritären Verhaltensmustern anzieht, bedarf in Hinblick auf den nunmehrigen Frauenanteil in den Polizeien und den Erwartungshaltungen der heutigen X-,Y- oder Z -Generation noch der wissenschaftlichen Absicherung. Polizei insgesamt ist alles andere als ein homogene Gebilde und bestimmte Verhaltensweisen sind nicht generalisierbar.
Ein weiteres Problem besteht in den Zweifeln, ob die Studien das Geforderte überhaupt leisten können, denn immer wieder werden Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der bisher angewandten Methoden laut. Auf bisher vorliegende Studien kann kaum aufgebaut werden, da sie entweder veraltet sind oder segmentär nur Teilbereiche abdecken. Viele Fragen, die Polizei betreffend, sind bisher nur angerissen und dass man sich ihrer wissenschaftlich annehmen will, ist nicht zu erkennen. Dazu gehört die Frage, ob die derzeitige Polizeiausbildung ihren Anspruch auf Berufseignung in der Praxis überhaupt einlösen kann, oder ob nicht politisch ungelöste Migrationskonflikte oder das Handeln ausländischer sozial nichtintegrierter Tatverdächtigen die Anfälligkeit bestimmter Polizeibeamter für extremistisches Gedankengut erhöht. Wer verallgemeinernd meint, dass Polizeibeamter nach längerer Berufspraxis in bestimmten Milieus und andauernder Misserfolgserlebnisse frustriert zu vorurteilsbeladenen Verhaltensweisen neigen, hat die Frage nicht geklärt, warum bereits Beamte in der Ausbildung, die den rauen Polizeialltag noch gar nicht kennengelernt haben, rechtsextremistische Neigungen zeigen.
Ferner fällt auf, dass die beobachteten Missstände kaum im Zusammenhang mit dem kooperativen Führungssystem diskutiert werden, dessen Imperative ja schon vor Jahrzehnten für die deutschen Polizeien als verbindlich erklärt wurden. Dies wäre der Ort, an dem man z. B. durchgreifend Forderungen nach einer Verbesserung der Fehlerkultur in den Polizeien, zur Bedeutung des Korpsgeistes in bestimmten polizeilichen Teams oder zum Verhältnis von Zivilcourage und Whistleblowing diskutieren könnte. Dabei verdeckt die offensichtlich nur an die Polizei gerichtete Forderung nach Verbesserung der Fehlerkultur ganz offensichtlich die Tatsache, dass bei bestimmten gesellschaftlichen und politischen Gruppierungen von Missständen in den eigenen Biotopen abgelenkt werden soll. Warum entfalten Leitbilder, die mit großem medialen Aufwand bei den unterschiedlichen Polizeiorganisationen eingeführt wurden, da man Modernität beweisen wollte, keine Wirkung oder beeinflussen im Grunde kaum die in vielen Fällen die durch die polizeiliche Praxis bestimmten Verhaltensweisen der handelnden Personen?
Auch Vorwürfe aus der Wissenschaft, dass die Polizeien beratungsresistent seien, den Zugang zu den inneren Mechanismen verwehren und jegliche auf Erkenntnisgewinnung gerichtete Maßnahme blockieren, bedarf der näheren Untersuchung, denn es gibt zum einen zahlreiche Wissenschaftler, die aus eigener Erfahrung ausdrücklich die Offenheit der Polizeien in der Zusammenarbeit bei der Erstellung von Studien loben und zum anderen gibt es Wissenschaftler, die bei der Diskussion von Stereotypen und Vorurteile tunlichst bei sich selbst anfangen sollten.
Fazit: Es gibt noch viel zu tun
Die deutschen Polizeien befinden sich in einem Dilemma. Einerseits erreichen sie bei Imageumfragen hohe Werte, andererseits fehlt ihr bei der wachsende Konfrontation mit einer aggressiven und gewaltaffinen Klientel der entscheidende Rückhalt bei Teilen der Politik, der vorschnell selbst noch unbewiesene Vorfälle als Polizeigewalt skandalisieren. Selbst die zurzeit bekanntgewordenen Fälle bewegen sich im Promillebereich und nicht jeder ist bereits als straf- und disziplinarrechtlich relevant nachgewiesen. Der mediale Druck zwingt die politische Führung zu Handlungsweisen, mit denen energischer Handlungswillen und der Willen zur inneren Säuberung adressiert werden soll, aber vor Gericht möglicherweise keinen Bestand haben. Der Eilantrag einer Polizeibeamtin der WhatsApp-Gruppe in Nordrhein-Westfalen wegen eines Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende Oktober 2020 als in formeller und materieller Hinsicht rechtswidrig kassiert (VG Düsselddorf Az.: 2 L 1910/20). Bemängelt wurde die lediglich formelhafte Begründung des öffentlichen Interesses an der sofortiger Suspendierung und dass nicht nachzuweisen war, ob die Beamtin überhaupt Kenntnis vom Inhalt der Nachricht erlangt hat. Weder der Vorwurf eines Verstoßes gegen die politische Treuepflicht und dass die Beamtin den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen habe, wurde geteilt. In weiteren Fällen nahm die Einstellungsbehörde von sich aus bereits die Vorwürfe zurück; bei den betroffenen Beamten werden erste Überlegungen nach Einforderung von Schadensersatz laut.
Auch Vorwürfe der Oppositionsparteien, den Ordnungshütern fehle das Problembewusstsein für Fehlentwicklungen und eine Mauer des Schweigens aus falsch verstandenem Korpsgeist blockiere die Ausmerzung des Ungeistes, ist in dieser Pauschalität nicht haltbar, denn in vielen Fällen kamen die Hinweise auf gravierendes Fehlverhalten aus der Beamtenschaft selbst.
Die ständige unreflektierte Skandalisierung selbst marginaler Vorkommnisse durch polizeikritischer Kreise birgt die Gefahr, dass sich bei der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, rassistische und rechtsextreme Verhaltensweisen seien tatsächlich ein ubiquitäres Problem der Polizeien. Hier gegenzusteuern, ist Aufgabe der gesamten Beamtenschaft, die sich in vielen Fällen jedoch bemerkenswert gleichgültig gegenüber den sie betreffenden Vorwürfen verhält und den Aufbau möglicher Verteidigungslinien oder Richtigstellungen in aller Regel den Berufsvertretungen überlässt. Auffällig ist, dass selbst der polizeiliche akademische Nachwuchs zwar mit fußnotenreichen Abhandlungen über alle möglichen Rechtsprobleme die Fachzeitschriften flutet, bei der Erörterung der ethischen Grundlagen seines Berufes eher Enthaltsamkeit übt. Der Wert einer Organisation bemisst sich auch danach, wie souverän sie selbst mit der Bereinigung von Fehlentwicklungen umgeht und ob sie sich argumentativ gegen diejenigen zur Wert setzt, die sie von außen permanent unter das Kuratel bestimmter Kontrollorgane stellen möchte.
Auch scheint es bemerkenswert, dass sich bei diesen Fragen immer die gleichen Protagonisten den Medien als Inhaber eines polizeilichen Werteinterpretationsmonopols andienen, weil sie bei ihrer Karriereplanung einst einen beruflichen Zwischenhalt bei der Polizei eingelegt hatten und nun meinen, mit ihren Erkenntnissen von vorgestern die Probleme von heute interpretieren zu müssen. Vertreter dieser Spezies findet man sowohl in der Wissenschaft, aber auch in der Politik.
Die Polizei muss sich wegen ihrer besonderen gesellschaftlichen Bedeutung als Trägerin des Gewaltmonopols der Diskussion stellen, denn das Vertrauen der Staatsbürger in ihre Integrität ist einer der essentiellsten Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtstaates. Jedwede Zuwendung aus ihren Reihen zu extremistischen Positionen berührt die besondere Vorbildfunktion des gesamten öffentlichen Dienstes bezüglich Verfassungs- und Rechtstreue. Auch wenn die bisher bekannt gewordenen Vorfälle nicht repräsentativ für die deutschen Polizeien sind, haben selbst Einzelfälle Auswirkung auf den überwiegenden Großteil der Ordnungshüter, der untadelig seinen Dienst versieht, denn gewisse Medien und polizeikritische Gruppierungen differenzieren nicht.
Bleibt letztlich nur noch die eher resignative Frage, ob denn der Kampf gegen rechte Umtriebe als demokratisches Grundanliegen durch die Politik, eine Unzahl von staatlich finanzierten Institutionen, die Justiz, die Medien, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft überhaupt erkennbare Fortschritte erzielt hat, und ob Bundesinnenminister Seehofer letztendlich nicht mit seiner Forderung nach einen generellen Studie über Rechtsextremismus nicht doch recht hat, da erst eine Tiefenbohrung nach Ursachen und Verfestigung rechtsextremer Verhaltensweisen in der Gesamtgesellschaft aufzeigen wird, warum derartige toxische Abweichungen vorhanden sind und warum sie auf die Polizei überspringen, die doch integraler Bestandteil dieser Gesellschaft ist.