„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie „Querdenker“ – Akteure, Strategien, Ideologieelemente

Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.

Von Prof. Dr. Stefan Goertz, Bundespolizei, Hochschule des Bundes, Lübeck

1. Einleitung

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Deutschland bewerten staatliche Maßnahmen – damit auch diejenigen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – als unrechtmäßig und lehnen sie vehement ab. Besonders häufig thematisierte die dem Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zuzuordnende Gruppierung „Verfassunggebende Versammlung“ (VV) seit 2020 die Coronapandemie und verbreitete vor allem über ihre Internetplattform „ddbnews“ sowie das „ddbradio“ im Jahr 2020 immer wieder Desinformation und Verschwörungsideologien.[1]

„Querdenker“, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie Rechtsextremisten versuchen seit Beginn der Corona-Proteste Einfluss auf diese zu nehmen und diese strategisch und ideologisch zu nutzen. Im Mittelpunkt dieser drei Akteursgruppen steht die Agitation gegen staatliche Corona-Schutzmaßnahmen und nach Angaben der Verfassungsschutzbehörden und Innenministerien eine Delegitimierung dieser Maßnahmen und des Staates sowie seiner Repräsentanten. Ab Ende August 2020 warnten die deutschen Verfassungsschutzbehörden davor, dass im Zuge der „Corona-Proteste“ in Deutschland eine neue Form von Extremismus entstehen könnte.[2]

Dieser Beitrag untersucht die Phänomene „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie „Querdenker“, ihre Ideologieelemente und Strategien sowie ihre Akteure und ihr Gewaltpotenzial.

2. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

2.1 Ideologieelemente und Strategie

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus verschiedenen Motiven und mit verschiedenen Begründungen – u.a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, Verschwörungstheorien oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den Politikern als demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar komplett als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren, was zu Verstößen gegen die Rechtsordnung geführt hat und weiter führen wird.[3]

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden ein eigener Phänomenbereich von Extremismus. Innerhalb der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist laut Bundesamt für Verfassungsschutz ein kleinerer Teil dem Rechtsextremismus zuzurechnen, so seien rechtsextremistische Ideologieelemente bei der Mehrheit der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nur gering ausgeprägt. Dessen ungeachtet sind es vor allem die staatsfeindlichen und verschwörungstheoretischen Grundzüge in der Argumentation des Personenspektrums, die eine Anschlussfähigkeit an antisemitische Erklärungsmuster, die auch im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ eine wichtige Rolle spielen, darstellen. Die Bandbreite antisemitischer Einstellungen und Äußerungen unter „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ reicht dabei von Schuldzuweisungen Einzelner, die „die Juden“ für ihre Arbeitslosigkeit verantwortlich machen, über offen antisemitische und oftmals über Codes und Chiffren transportierte Verschwörungstheorien, wonach z.B. der Erste Weltkrieg von „den Juden“ geplant worden sei, bis hin zur Leugnung des Holocaust. Zur Verbreitung ihrer Ideologieelemente und ihrer Argumentationsmuster nutzen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ vor allem das Internet und soziale Netzwerke. Aber auch in der Realwelt entwickeln sie unterschiedliche Aktivitäten, mit denen sie ihre nach Angaben der Verfassungsschutzbehörden juristisch meist völlig abwegigen Ansichten verbreiten. Die Unterscheidung zwischen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ gestaltet sich laut Bundesamt für Verfassungsschutz teilweise schwierig: „Reichsbürger“ berufen sich hinsichtlich des Staatsgebiets und des Rechtsstandes auf ein wie auch immer geartetes „Deutsches Reich“ und lehnen deshalb die Bundesrepublik Deutschland ab. „Selbstverwalter“ fühlen sich dem Staat und seiner Rechtsordnung nicht zugehörig. Sie erklären mitunter ihren „Austritt“ aus diesem und den Eintritt in eine „Selbstverwaltung“.[4]

2.2 Aktuelle Akteure

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ verübten im Jahr 2020 772 (im Jahr 2019 noch 675) politisch motivierte Straftaten, davon 125 Gewalttaten (im Jahr 2019 noch 121). Hierzu zählten vor allem Erpressungs- (78) und Widerstandsdelikte (30). Von den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zugeordneten Straftaten wurden 37 als antisemitisch eingeordnet, bei welchen es sich im Wesentlichen um Volksverhetzungsdelikte (30), aber auch um eine Gewalttat handelte. Die – in absoluten Zahlen – meisten extremistischen Straftaten begingen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern (243, darunter 72 Gewalttaten und 74 Fälle von Nötigung beziehungsweise Bedrohung).[5]

Die Verfassungsschutzbehörden stufen die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ insgesamt als staatsfeindlich ein. Aktuell sind ihr deutschlandweit etwa 20.000 Personen (im Jahr 2019 noch 19.000) zuzurechnen, bei rund 1.000 davon handelt es sich zugleich um Rechtsextremisten. Von diesen 20.000 Personen werden ca. 2.000 als gewaltorientiert bewertet. Darunter fallen gewalttätige Szeneangehörige sowie Personen, die beispielsweise durch Drohungen oder gewaltbefürwortende Äußerungen und entsprechende ideologische Bezüge auffallen. Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besteht zu etwa drei Vierteln aus Männern. Bundesweit gibt es rund 28 Gruppierungen, unter anderem den „Staatenbund Deutsches Reich“ mit „Gliedstaaten“, „Bismarcks Erben“ mit der Untergliederung „Vaterländischer Hilfsdienst“ (VHD) und die „Verfassunggebende Versammlung“.[6]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz analysiert, dass die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ vor allem durch persönliche Kontakte bestimmt wird. Trotz vieler Einzelgruppierungen ist diese Szene weitestgehend unstrukturiert. Dabei konstatieren die deutschen Verfassungsschutzbehörden, dass in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ regelmäßig Streitigkeiten und Zerwürfnisse auftreten. Daher lösen sich dort regelmäßig Zusammenschlüsse auf und es entstehen neue. Also gibt es in dieser extremistischen Szene, diesem Milieu, eine hohe Fluktuationsrate.[7] Die (Welt-) Anschauungen der meisten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“-Organisationen sind nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz logisch kaum nachvollziehbar. Die Ideologieelemente bilden sich meist in wirren Theorien ab, die ein mangelndes Verständnis des Rechtsstaates sowie eine grundsätzliche Bereitschaft, geltende Gesetze nicht anzuerkennen, zeigen.[8]

Die Organisation „Amt für Menschenrecht“ wird von den deutschen Verfassungsschutzbehörden als „schwer durchschaubares Organisationsgeflecht“ beschrieben, das „über kein in sich geschlossenes Weltbild verfügt“. Zu den Ideologieelementen des Gründers dieser Organisation zählen die Leugnung der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Diffamierung als „faschistischer Unrechtsstaat“ oder als „Firma“. Geltendes deutsches Recht wird von dieser Organisation prinzipiell als ungültig dargestellt, weil es angeblich Menschenrechte der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ verletzt.[9]

Der „Staatenbund Deutsches Reich“ ist einer der größten Zusammenschlüsse im Reichsbürgerspektrum und strebt nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden die Wiederherstellung des angeblich seit 1871 existierenden „Deutschen Reichs“ innerhalb der Reichsgrenzen von 1914 an. Diese Gruppierung, zu der die „Gliedstaaten“ „Freistaat Preußen“, „Volksstaat Bayern“, „Republik Baden“ und „Volksstaat Württemberg“ zählen, reklamiert für sich, die Handlungsfähigkeit des „Deutschen Reiches“ wiederherzustellen. Dabei propagiert der „Staatenbund Deutsches Reich“, dass sich die „Gliedstaaten“ bereits in Reorganisation befänden, um den Menschen ihre tatsächliche Staatsangehörigkeit und damit verbundene Boden- und Menschenrechte zurückzugeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Gruppierung „Staatenbund Deutsches Reich“ in der Vergangenheit bereits zahlreiche Durchsuchungsmaßnahmen, unter anderem wegen des Verdachts auf banden- und gewerbsmäßig begangene Urkundenfälschung und Amtsanmaßung, durchgeführt wurden. Bei diesen Durchsuchungsmaßnahmen wurden eine Vielzahl von Waffen, Bargeld und sogenannte „Reichsbürger“-Dokumente sichergestellt.[10] Der „Staatenbund Deutsches Reich“ wirbt mit der Behauptung, er wolle den Menschen ihre „tatsächliche Staatsangehörigkeit“ und „die damit verbundenen Boden- und Menschenrechte“ zurückgeben. Interessierte können deshalb auf den Websites der jeweiligen „Gliedstaaten“ Fantasiedokumente gegen eine entsprechende Gebühr erwerben. Daneben entfaltet das „Präsidium des Deutschen Reichs“ einen regen Schriftverkehr, der sich überwiegend an Behörden richtet. Vom „Staatenbund Deutsches Reich“ geht ein umfangreicher Schriftverkehr mit zum Teil aggressiver Ausdrucksweise gegenüber Mitarbeitern staatlicher Stellen, denen oftmals eine „private Haftbarkeit“ angedroht wird, aus. Die Staatsführung der Bundesrepublik Deutschland wird von Vertretern des „Freistaats Preußen“ als „Geschäftsführung“, der Staat selbst als „Firma“ verunglimpft.[11]

In den letzten Jahren wurden verschiedene Ermittlungsverfahren gegen den „Staatenbund Deutsches Reich“ und seine „Gliedstaaten“ geführt. Beispielsweise fanden am 27. Mai 2020 Durchsuchungsmaßnahmen bei den Teilorganisationen „Republik Baden“ und „Freier Volksstaat Württemberg“ statt. Diese Exekutivmaßnahmen standen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung und Sachbeschädigung. Die Beschuldigten sollen Reisepässe, Führerscheine und Staatsangehörigkeitsurkunden gefälscht beziehungsweise hergestellt haben. Daneben bestand wegen des massenhaften Versands von Faxnachrichten an Behörden und weitere Einrichtungen der Verdacht der Sachbeschädigung. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt werden.[12]

Die „Verfassunggebende Versammlung“ hält die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung im Jahre 1990 für nichtig. Die Bundesrepublik sei vielmehr ein „US-amerikanisches Unternehmen“ bzw. „eine privatwirtschaftliche Organisation im See- und Handelsrecht“. In dieser „Logik“ lehnt die „Verfassunggebende Versammlung“ alle seit 1990 geschlossenen staatsrechtlichen Verträge als ungültig ab. Im Zuge dieser Ablehnung der bestehenden Regierungsform Deutschlands werden Amtsträger kontinuierlich diffamiert und Mitglieder der Bundesregierung öffentlich als „Volksverräter“ tituliert.[13]

Die Mitglieder der 2004 gegründeten Gruppierung „Exilregierung Deutsches Reich“ verleihen sich nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden selbst Titel und teils hochtrabend klingende politische Bezeichnungen. So hat die „Exilregierung Deutsches Reich“ einen eigenen „Reichskanzler“, dem ein „Präsidium“ zur Seite steht. Dazu kommt ein „Justizminister“, der zeitweise als „seine Exzellenz“ vorgestellt wurde. Ideologisch ist die Gruppe als revisionistisch einzuordnen. Ihr zufolge „gibt es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.1937“.[14] Die Anhänger dieser Gruppierung beziehen sich auf die Verfassung von 1871 mit Rechtsstand vom 29. Juni 1914. Die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland wird von der Gruppierung „Exilregierung Deutsches Reich“ nicht anerkannt, wobei sie auf bekannte Argumentationsmuster der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ setzt. Weitere Ideologieelemente dieser Gruppierung sind Antisemitismus und die positive Bezugnahme auf die Zeit des Nationalsozialismus.[15]

2.3 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und Corona-Hygienemaßnahmen

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bewerten staatliche Maßnahmen – damit auch diejenigen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – als unrechtmäßig und lehnen sie vehement ab. Besonders häufig thematisierte die dem Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zuzuordnende Gruppierung „Verfassunggebende Versammlung“ (VV) die Coronapandemie und verbreitete vor allem über ihre Internetplattform „ddbnews“ sowie das „ddbradio“ im Jahr 2020 immer wieder Desinformation und Verschwörungsideologien.[16] So brachte die Gruppierung „Verfassunggebende Versammlung“ die Corona-Pandemie zum Beispiel mit der antisemitisch geprägten Verschwörungstheorie einer „Neuen Weltordnung“ (NWO) in Verbindung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz analysiert, dass die Corona-Pandemie für „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als Gegner des Staates eine neue, motivierende Erfahrung darstellt, da andere Kritiker der Corona-Maßnahmen die „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen „nicht ausgrenzen, sondern gemeinsam mit ihnen protestieren“.[17] Die deutschen Sicherheitsbehörden konstatieren, dass sich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Jahr 2020 teilweise nicht mehr darauf beschränkt haben, im Zusammenhang mit „Hygiene-Demonstrationen“ ihren Protest zu äußern, sondern auch körperliche Gewalt angewendet haben, zum Beispiel gegen eingesetzte Polizeikräfte. Beispielsweise beteiligten sich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ am Demonstrationsgeschehen gegen die Corona-Maßnahmen vom 28. bis 30. August 2020 im Umfeld des Reichstagsgebäudes in Berlin. Dabei kam es im Zuge einer Kundgebung am Reichstagsgebäude (Deutscher Bundestag) zu einer Besetzung der Stufen des Parlamentsgebäudes durch mehrere hundert Personen, darunter auch Angehörige der „Reichsbürger“-Szene. Eine mutmaßliche „Reichsbürgerin“ hatte nach Angaben der deutschen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden in einem Redebeitrag auf einer Bühne von „staatenlos.info“ unmittelbar zuvor zu einer Besetzung der Stufen des Parlamentsgebäudes aufgerufen. Bei „staatenlos.info“ handelt es sich um eine „Reichsbürger“-Vereinigung.[18]

Verschiedene bekannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“-Gruppierungen beteiligten sich im Jahr 2020 an den Anti-Corona-Demonstrationen. Neben „staatenlos.info“ sind dabei auch Personen aus der „Verfassunggebenden Versammlung“ in Erscheinung getreten. Auch aus dem Milieu derjenigen, die für eine Rückkehr zum Deutschen Kaiserreich eintreten, kam es zu Mobilisierungen für die Proteste. Teilweise erklärten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ staatliche Verordnungen schlichtweg für ungültig. So veröffentlichte beispielsweise die Gruppierung „Amt für Menschenrecht“ am 11. Juni 2020 eine „Rechtdurchsetzung“, der zufolge alle „Ausnahmetatbestände der biologischen und psychologischen Kriegsführung im ‚Lockdown‘“ aufgehoben seien. Weiter wurde in einem „Öffentliche[n] Aufruf zu rechtewahrendem Miteinander“ der Gruppierung „Bundesstaat Sachsen“ die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 fälschlicherweise als nicht rechtskräftig bezeichnet, da „sie nicht unterschrieben [sei] und somit lediglich einen Entwurf“ darstelle. In diesem Zusammenhang stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, dass bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ eine hohe Anschlussfähigkeit im Hinblick auf die zahlreichen Verschwörungsnarrative rund um die Corona-Pandemie besteht, was sich in häufigen Thematisierungen einschlägiger Inhalte durch die Szene äußert.[19]

2.4 Das Verbot der Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ durch das Bundesministerium des Innern

Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer verbot am 19. März 2020 den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ („GdVuSt“) und die Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ und löste sie auf. Damit wurde auf Bundesebene zum ersten Mal eine Reichsbürgervereinigung verboten. Über 400 Einsatzkräfte durchsuchten die Wohnungen von 21 führenden Vereinsmitgliedern in zehn Bundesländern.

In den Jahren vor dem Vereinsverbot war „GdVuSt“ durch aggressive Sprache und teilweise drastische Drohungen aufgefallen. Diese umfassten u.a. eine „Inhaftierung“ der Adressaten ihrer Drohschreiben, „Strafgebühren“ in hohen Summen sowie „Sippenhaft“. Die Veröffentlichungen des Vereins „GdVuSt“ verdeutlichen nach Angaben des Bundesministeriums des Innern die schwerwiegenden Verletzungen der Grundrechte und vor allem der Menschenwürde anderer. Die Veröffentlichungen des Vereins „GdVuSt“ bringen in der Analyse der deutschen Verfassungsschutzbehörden durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie zum Ausdruck und verstoßen damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Verein „GdVuSt“ leugnete die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und strebte ein eigenes „naturstaatliches“ Rechtssystem an. Dabei wurde die Bundesrepublik Deutschland als „niedrigste Staatsform“ und „Handelskonstrukt“ diskreditiert und delegitimiert. Die Vereinsmitglieder von „GdVuSt“ schreckten auch vor der Begehung von Straftaten nicht zurück.[20] Die Fortführung der Vereinigung sowie die Verbreitung von Propagandamitteln und Kennzeichen der GdVuSt ist strafbar.

Bei der „Reichsbürger“-Vereinigung GdVuSt handelte es sich um eine Gruppierung mit über 120 Mitgliedern. Die Gruppierung bestand seit Ende 2016 und trat erstmals Ende 2017 realweltlich in Erscheinung. Seit Ende 2018 war feststellbar, dass ihre Aktivitäten zunahmen und professioneller wurden. Ideologisch kennzeichnend war für die GdVuSt die Ablehnung der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit einem auf Verschwörungstheorien beruhenden Antisemitismus. Die Mitglieder der GdVuSt bezeichnen die Bundesrepublik Deutschland als ein „Firmenkonstrukt“, das „von Juden kontrolliert“ werde. Dieses „Firmenkonstrukt“ dient nach Angaben der GdVuSt nicht dem Wohl der deutschen Bevölkerung, sondern den „Interessen der Eliten“, die dieses Konstrukt angeblich kontrollieren. Nach Auffassung der GdVuSt sei es daher notwendig, aus dem „System“ auszutreten. Dieses Bestreben äußerte sich vor allem in der Gründungsphase der Gruppierung in der schriftlich proklamierten „Aktivierung von Gemeinden“ gegenüber staatlichen Stellen.[21]

Mit dem „Höchsten Gericht der Geeinten deutschen Völker und Stämme“ besaß die Organisation eine eigene „Gerichtsbarkeit“ mit „Gerichtsvollziehern“. Die Aktivitäten der GdVuSt umfassten neben „Reichsbürger“-typischen Schreiben an Behörden auch Aktionen wie das Erscheinen von Mitgliedern der GdVuSt in Berlin, um Amtsgebäude zu „übernehmen“. Darüber hinaus erschienen im Zuge der „Umsetzung“ der „Beschlüsse“ des „Höchsten Gerichts“ wiederholt „Gerichtsvollzieher“ persönlich bei „Beschuldigten“. Mit selbst gestalteten Broschüren versuchte die Gruppierung, Kontakte in den Bereich der öffentlichen Verwaltung aufzubauen, insbesondere zur Polizei. Die GdVuSt behaupteten in diesem Kontext, sie würden von Polizisten unterstützt. Bei Seminaren, mit denen erhebliche Einnahmen erzielt wurden, stellten die deutschen Sicherheitsbehörden seit Juni 2019 eine Zunahme der Aktivitäten fest. Durch einen YouTube-Kanal mit professionell gestalteten Videos erreichten die GdVuSt zudem über das Spektrum der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ hinaus eine größere Öffentlichkeit. Es wurden Drohschreiben mit der Androhung einer Sippenhaft (zum Teil auch mit der Androhung von Freiheitsentzug und körperlicher Strafen) verschickt und über das Auftreten von Mitgliedern der GdVuSt als „Gerichtsvollzieher“ kam es zu Amtsanmaßungen. Sie verfolgten eine antisemitische, rassistische und fremdenfeindliche Ideologie. Ihren „Staat“ wollten sie über die deutschen Grenzen hinweg auf die Staatsgebiete von Nachbarländern ausdehnen. Die aggressiv-kämpferische Haltung der GdVuSt zeigte sich neben den bereits erwähnten Sachverhalten auch in einer Außenkommunikation mit dem Ziel, die Akzeptanz der verfassungsmäßigen Ordnung zu zersetzen.[22]

Auch nach dem Vereinsverbot sind einzelne Protagonisten weiterhin aktiv. Beispielsweise haben sich Mitglieder der GdVuSt nach der Verbotsverfügung unter anderem mit Schreiben an das Verwaltungsgericht Berlin, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Dabei wurde teilweise ein identischer Text von mehreren Personen verwendet, wonach die angeschriebene Behörde als „Firma“ betrachtet werde. In diesen Schreiben wurden die Verbotsdurchsetzungsmaßnahmen vom 19. März 2020 als „Raubüberfall“ diffamiert. Zudem gebe es überhaupt keinen Verein „GdVuSt“.

Aufgrund der bereits jetzt feststellbaren weiteren Aktivitäten rechnen die deutschen Sicherheitsbehörden nicht damit, dass die (maßgeblichen) Mitglieder der verbotenen GdVuSt ihre Betätigung einstellen werden. Vor dem Hintergrund, dass sie der Bundesrepublik Deutschland die Legitimität absprechen und behördliche Maßnahmen – somit auch das Verbot vom 19.3.2020 – nicht anerkennen, erklärt sich, dass sie dennoch kein Rechtsmittel gegen das Vereinsverbot eingelegt haben.

2.5 Gewaltpotenzial

Die deutschen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden stellen in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ein hohes Gewaltpotenzial fest. So kommt es immer wieder zu verbalen und körperlichen Aggressionen von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ gegen Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes. Ein aktuelles Beispiel stellt der Vorfall vom 20.Oktober 2020 dar: An jenem Tag weigerte sich ein Mitglied der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“-Szene im Hauptbahnhof in Hannover, die in der Corona-Pandemie vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Mann zeigte sich uneinsichtig, leistete Widerstand gegen die Polizeibeamten und griff auf dem Polizeirevier einen Beamten unvermittelt körperlich an.[23] Ein ähnlicher Fall ereignete sich Anfang Mai 2020 in Troisdorf (Nordrhein-Westfalen). Dort griffen zwei Angehörige der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“-Szene, die nicht bereit waren, in einem Supermarkt entsprechende Corona-Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, die herbeigerufenen Polizeibeamten an und verletzten diese erheblich. Ihre Gewalttaten gegen die Polizeibeamten filmten sie aus verschiedenen Perspektiven und verbreiteten sie im Internet.[24]

Im Rahmen der regen Beteiligung von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ an Demonstrationen gegen die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Pandemiebekämpfung kam es immer wieder zu Gewalt durch Mitglieder dieser Szene. Vor allem gegenüber den polizeilichen Einsatzkräften, aber auch außerhalb des Demonstrationsgeschehens wurden strafrechtlich relevante Vorgehensweisen bekannt. Die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden stellen in diesem Zusammenhang fest, dass sämtliche staatlichen Maßnahmen von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ für Aggressionen und Gefahrensituationen bis hin zu schweren Gewalttaten genutzt werden bzw. werden können.[25]

Die deutschen Verfassungsschutzbehörden bezeichnen es als besorgniserregend und bezeichnend, dass gerade das Morddelikt und die versuchten Morde von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ 2016 in Reuden (Sachsen-Anhalt) und Georgensgmünd (Bayern) innerhalb der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene als erfolgreicher „Widerstand“ gegen den Staat gefeiert wurden.[26]

Die Gewaltbereitschaft von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zeigte sich in den letzten Jahren vor allem bei Reaktionen auf staatliche Exekutivmaßnahmen. So griffen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ am 28. März 2018 drei Polizeibeamte in Aerzen (Niedersachsen) an, als diese einen Haftbefehl vollstreckten. Als die Polizisten eine festgenommene Szeneangehörige zur Dienststelle bringen wollten, blockierten weitere Szeneangehörige das Polizeifahrzeug mit einem Auto, rissen die Fahrzeugtüren auf und sprühten Tierabwehrspray in den Innenraum des Dienstfahrzeugs. Dabei versuchte einer der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, die Szeneangehörige aus dem Wageninneren zu ziehen. Der andere Angreifer wiederum versuchte, eine weitere Tür zu öffnen. Die Polizisten konnte den Dienstwagen in Bewegung setzen, wurden jedoch von den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ mit dem Auto verfolgt. Ein Wendemanöver der Polizisten und alarmierte Unterstützungskräfte beendeten diese gewalttätige Aktion der Szeneangehörigen.[27]

Am 17. April 2020 wurde der „Selbstverwalter“ Adrian U. vom Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) wegen versuchten Mordes, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und illegalen Waffenbesitzes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gerichtsverfahren begann im Oktober 2017 unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und erstreckte sich insgesamt über 56 Verhandlungstage. Die Kammer sah die Tötungsabsicht als erwiesen an, blieb jedoch im Strafmaß ein Jahr hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Die Strafverteidigung von Adrian U. legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein. Adrian U. gehört der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ an. Im Jahr 2015 begann er, die Legitimität deutscher Behörden mit Anschauungen infrage zu stellen, die für „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als typisch gelten können. Er „gründete“ den Fantasiestaat „Ur“, stellte sein Grundstück in Reuden (Sachsen-Anhalt) unter „Selbstverwaltung“ und zog eine „Grenzlinie“ um seinen „Staat“. Am 24. August 2016 versuchte ein Gerichtsvollzieher, die Zwangsräumung des Grundstücks durchzusetzen. Adrian U. hatte zuvor im Internet gegen die drohende Zwangsvollstreckung mobilisiert, woraufhin sich zahlreiche Sympathisanten auf seinem Grundstück versammelten, um ihn zu unterstützen. Daher bat der Gerichtsvollzieher für den Folgetag um polizeiliche Amtshilfe. Während dieses Einsatzes kam es dann zu einem Schusswechsel, bei dem Adrian U. einen Beamten am Hals verletzte. Er selbst wurde ebenfalls angeschossen und musste schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden.[28]

Eine weitere, ähnliche Tat verdeutlicht erneut die Gewaltbereitschaft der Szene:

Am 19.10.2016 wollten Polizeibeamte eines SEK bei dem Szeneangehörigen Wolfgang P. in Georgensgmünd (Bayern) rund 30 in seinem Besitz befindliche Jagd- und Sportwaffen sicherstellen. Als sie in den frühen Morgenstunden in dessen Wohnung eindrangen, trug P. bereits eine schusssichere Weste und eröffnete sofort das Feuer auf die Beamten. Vier Polizisten wurden bei dem Einsatz verletzt, von denen einer kurze Zeit später seinen schweren Verletzungen erlag. Wolfgang P. wurde im Oktober 2017 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Mordes an einem Polizisten, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Wolfgang P., ein beruflich erfolgloser Kampfsportlehrer, war Anhänger verschiedener „Reichsbürger“-Thesen. 2016 gab er – bezeugt vom Leiter des „Bundesstaates Bayern“ – eine „Lebenderklärung“ ab. Zudem umrandete er sein Grundstück mit einer aufgemalten „Grenzlinie“. Der „Widerstand“ von Adrian U. und Wolfgang P. gegen die verhassten staatlichen Maßnahmen wurde von Gesinnungsgenossen teilweise begeistert als berechtigte „Notwehrhandlungen“ gefeiert. Im Nachgang kam es sogar zu Mordaufrufen gegen die an den Maßnahmen beteiligten Beamten: „Wir werden uns einen nach dem anderen der gestern Beteiligten holen, (…) sie dann (…) hinrichten, verbrennen und verscharren“. [29]

Die Gewalttaten von Adrian U. und Wolfgang P. sind ein Indiz dafür, dass „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ vor allem im Zusammenhang mit staatlichen Maßnahmen eine erhöhte Gewaltbereitschaft aufweisen. Auch aufgrund ihrer hohen Waffenaffinität stellen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar.  In den USA wurden durch Personen aus einem vergleichbaren Spektrum („Sovereign Citizens“) bereits mehrere Polizisten getötet.

Weil „Reichsbürger“ ihre persönliche Situation oft als ausweglos empfinden, wächst ihr Hass auf Vertreter des Staates, welchen sie für ihre Schwierigkeiten verantwortlich machen. Das dabei entstehende Gefährdungspotenzial darf angesichts des Waffenbesitzes vieler „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nicht unterschätzt werden. Versuche von Verwaltungsmitarbeitern, säumige Gebühren und Steuern einzutreiben, werden von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ als „Plünderung“ oder „Kriegserklärung“ bezeichnet

Verschiedene Thesen und Versatzstücke der Weltanschauung der „Reichsbürger“ und Selbstverwalter sind nach Ansicht deutscher Verfassungsschutzbehörden dazu geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungstheoretisches Weltbild zu verstricken, in dem aus Staatsverdrossenheit Staatshass werden kann. Dieses verschwörungstheoretische Weltbild kann die Grundlage für Radikalisierungsprozesse bis hin zur Gewaltanwendung sein. Angehörige der Szene behindern Gerichte, Polizei und Behörden in ihrer Arbeit und bedrohen deren Mitarbeiter. Jeder staatliche Eingriff – gerade auch ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse – kann erhebliche Aggressionen und Gefahrensituationen auslösen.[30]

Nach einem SEK-Einsatz wegen illegalen Waffenbesitzes in Boxberg Mitte April 2022 schoss ein mutmaßlicher „Reichsbürger“ auf Polizeibeamte geschossen. Das SEK hatte bei einem Großeinsatz das Grundstück des mutmaßlichen Täters wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz durchsuchen wollen. Der Mann, den die Behörden der „Reichsbürger“-Bewegung zuordnen, widersetzte sich und schoss mit einer automatischen Waffe auf die Polizisten. Ein Beamter wurde am Bein getroffen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten ein umfangreiches Arsenal an Stich- und Schusswaffen sowie nationalsozialistische Devotionalien. Bis Ende April hatte die Staatsanwaltschaft Mosbach die Ermittlungen geleitet. Der Generalbundesanwalt als oberster Staatsanwalt des Bundes zog dann aber die Ermittlungen an sich ziehen, weil der Fall eine „besondere Bedeutung“ hat. Die Bundesanwaltschaft übernahm nach Angaben einer Sprecherin die Ermittlungen, weil es im konkreten Fall um den Vorwurf des versuchten Mordes an 15 Polizisten gehe. Es bestehe der Verdacht, dass der mutmaßliche Täter die Polizeibeamten in ihrer Funktion als Repräsentanten des Rechtsstaates angegriffen habe, so die Sprecherin weiter.[31]

3. „Querdenker“, „Corona-Leugner“, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“

Die Bundesregierung erklärte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag im Juli 2020 aus, dass die Corona-Kundgebungen, „Spaziergänge“ und Versammlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der großen Mehrzahl von nichtextremistischen Akteuren organisiert und frequentiert würden. Die Heterogenität des Protestmilieus zeige sich insbesondere bei den „Hygiene-Demos“, die zunächst in Berlin initiiert worden wären und später auch Widerhall in anderen größeren Städten erfahren hätten. Sie zögen diffus regierungskritisch motivierte Teilnehmer aus verschiedenen politischen Lagern an, die gegen die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen und gegen eine vermeintlich ungerechtfertigte Einschränkung von Grundrechten demonstrierten. Weiter führte die Bundesregierung aus, dass sich die große Mehrheit der Teilnehmer an den Demonstrationen im Zusammenhang mit den staatlichen Corona-Beschränkungen aus einem überaus heterogenen, teils regierungskritischen bis systemablehnenden Milieu zusammensetzten. Bei einem Teil von Versammlungen habe sich aktuell eine Mischung aus Verschwörungstheoretikern, Impfgegnern bis hin zu bislang unpolitischen Personen etabliert.[32]

In Bezug auf „Corona-Proteste“, Corona-Kleinkundgebungen, „Corona-Spaziergänge“ sowie Versammlungen stellte das Bundesamt für Verfassungsschutz im August 2020 fest, dass das Teilnehmerfeld bis dahin „äußerst heterogen, in seinem Kern jedoch demokratisch“ war.[33] Jedoch beobachteten die deutschen Verfassungsschutzbehörden im Sommer 2020, dass „ab dem Frühjahr 2020 mehrere rechtsextremistische Protagonisten“ dazu aufgerufen hatten, „sich an den Demonstrationen gegen die Beschränkungsmaßnahmen organisationsübergreifend zu beteiligen und bei Kundgebungen außerhalb des rechtsextremistischen Spektrums Präsenz in der Öffentlichkeit zu zeigen“.[34]

Seit spätestens Sommer 2020 grenzten sich nach Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz viele Corona-Demonstrierende nicht mehr von Rechtsradikalen, Rechtsextremisten, „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ oder Anhängern von Verschwörungserzählungen ab. Als problematisch wurde und wird von den deutschen Verfassungsschutzbehörden beobachtet, dass Demonstranten aus der „Mitte der Gesellschaft“ extremistische Aussagen verleugnen bzw. als unproblematisch bewerten. Hierbei wurde im Jahr 2020 zunächst von einer „Querfront“ aus unterschiedlichen Strömungen und mit unterschiedlichen Ideologieelementen gesprochen, was von größter Relevanz für die Frage „zu welchem Phänomenbereich von Extremismus gehörten die ‚Querdenker‘?“ ist.[35] Der rheinland-pfälzische Innenminister Lewentz machte im Jahr 2020 im Umfeld der „Querdenken“-Bewegung besonders schnelle Radikalisierungstendenzen aus. Die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden seien deshalb in großer Sorge. „Denn unorganisierte Einzeltäter sind für Polizei und Verfassungsschutz extrem schwer feststellbar“, sagte der Innenminister von Rheinland-Pfalz. „Die extrem denkenden Ränder tun sich im Moment zusammen.“ Es handele sich um „eine ganz bunte, aber für die Gesellschaft gefährliche Mischung“.[36]

Die begriffliche Unterscheidung zwischen Kritikern an Corona-Maßnahmen und „Corona-Leugnern“ ist ein wichtiger Schritt zur Eingrenzung des Phänomens. Wer Kritik in Sachfragen äußert und nicht per se die Gesellschaft in ihrer Verfasstheit als demokratischer Rechtsstaat überwinden will, gilt nach Angaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen als ein „Kritiker des Regierungshandelns“. Wer die Existenz der Corona-Pandemie grundlegend in Abrede stellt, wird im Folgenden als „Corona-Leugner“ bezeichnet. Zu beachten gilt, dass alleine aus dem Bestreiten der Pandemie beziehungsweise ihrer Auswirkungen und der damit verbundenen Ablehnung von Eindämmungsmaßnahmen keine Verfassungsfeindlichkeit resultiert. Das ist erst dann der Fall, wenn die Legitimität der Verfassung und ihrer Institutionen bezweifelt und zu ihrer Überwindung aufgerufen oder zu diesem Zweck sogar aktiv gehandelt wird. Neben der Unterscheidung zwischen denjenigen „Corona-Leugnern“, die lediglich die Notwendigkeit von Maßnahmen anzweifeln und denjenigen, die hieraus die Aufhebung der bestehenden Gesellschaftsordnung ableiten, gibt es noch weitere Differenzierungsmöglichkeiten. So gibt es innerhalb der „Leugner“-Szene verfassungsfeindliche Teile, die versuchen, die bestehenden Zweifel als „Brückenthema“ für ihre eigenen politischen Ziele zu nutzen. Letzteres entspricht der seit längerem vom Verfassungsschutz beobachteten Strategie der „Entgrenzung“ in den extremistischen Szenen. Ziel einer solchen „Entgrenzung“ ist der Versuch extremistischer Akteure und Organisationen, über gesellschaftliche Konflikte und Krisen mit den eigenen Themen und Botschaften Anschluss an bislang nicht extremistische Teile der Gesellschaft zu gewinnen, um extremistischen Positionen und Zielvorstellungen Akzeptanz zu verschaffen – verbunden mit der Absicht, diese politisch gestaltungswirksam werden zu lassen.[37]

3.1 „Querdenken 711“

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg konstatierte im Januar 2021, dass der Kernpunkt der Kritik der Corona-Protestierenden Anfang 2020 vor allem die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte durch die Corona-Maßnahmen war. Inzwischen werde dieser Appell jedoch überlagert von einer grundsätzlichen Staatsfeindlichkeit bei führenden Personen der „Querdenken“-Bewegung. Aufgrund dieser zunehmenden Radikalisierung von „Querdenken 711“ und seiner baden-württembergischen Ableger werden diese seit dem 9.12.2021 vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet.[38] Das Landesamt für Verfassungsschutz betonte wiederholt, dass sich diese Beobachtung ausschließlich auf die Organisatoren und deren näheres Umfeld bezieht und nicht auf die große Mehrheit oder gar alle Demonstrationsteilnehmer. Als Begründung für diese Beobachtung führte das Landesamt für Verfassungsschutz unter anderem an, dass führende „Querdenken“-Akteure in Baden-Württemberg sich verstärkt mit bekannten „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“ und Rechtsextremisten vernetzt haben. Jedoch sind „Querdenker“ auch durch eigene verfassungsfeindliche Äußerungen aufgefallen, die selbst eine Zugehörigkeit zu einem extremistischen Milieu – insbesondere mit klaren Bezügen zu „Reichsbürger“-Narrativen – deutlich machen.[39]

Die Gruppierung „Querdenken 711“ mit ihrem regionalen Aktionsraum in Stuttgart und Umgebung hat von Beginn an eine führende Rolle bei den Demonstrationen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen eingenommen. Auch nach der Gründung zahlreicher weiterer „Querdenken“-Ableger in ganz Deutschland ist sie nach wie vor die wichtigste Initiative innerhalb der Bewegung. Ohne „Querdenken 711“, wäre eine deutschlandweite Verbreitung des Labels „Querdenken“ vermutlich nicht möglich gewesen.[40]

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg erklärte im Januar 2021, dass sich die Zielrichtung der „Querdenken“-Proteste zu „Reichsbürger“-typischen Narrativen – Beobachtungsfall Extremismus der Verfassungsschutzbehörden bundesweit – verschoben habe und sich ein zunehmend hohes Maß an Staatsfeindlichkeit erkennen lasse. Dabei sei nach Einschätzung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes weniger eine Instrumentalisierung von außen erfolgt. Vielmehr sei es zu einer verstärkten Verbreitung von extremistischen Inhalten aus dem Organisationsteam der „Querdenken“-Bewegung selbst herausgekommen.[41]

Abschließend stellte das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg fest, dass „Querdenken“ nicht nur Vergleiche zwischen den aktuellen staatlichen Pandemie-Maßnahmen und der Unterdrückung durch das nationalsozialistische Regime zulasse, sondern diese Vergleiche sogar aktiv befördere. So habe einer der „Querdenken“-Organisatoren die Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialistischen von 1933 verglichen. Andere, auf „Querdenken“-Veranstaltungen zumindest geduldete Redner, seien immer wieder durch ähnliche Vergleiche mit der Zeit des Nationalsozialismus bei „Querdenken“-Veranstaltungen aufgefallen: Diese Vergleiche stellen neben der Diffamierung der Regierung eine massive Verharmlosung des Nationalsozialismus und des Holocaust dar. Eine Distanzierung durch „Querdenken“ von diesem historischen Kontext ist nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht erkennbar.[42]

Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg haben es die extremistischen Akteure geschafft, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften über die „Querdenken“-Veranstaltungen in weite Teile der nichtextremistischen Protestierenden hinein zu verbreiten. So habe sich die Zielrichtung der „Querdenken“-Proteste zu „Reichsbürger“-typischen Narrativen verschoben und die Verfassungsschutzbehörden erkennen ein zunehmend hohes Maß an Staatsfeindlichkeit. Dazu analysierte das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Januar 2021, dass es zu einer verstärkten Verbreitung von extremistischen Inhalten aus dem Organisationsteam der „Querdenken“-Bewegung selbst heraus kam.[43]

Ebenso stellte das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Anfang 2021 fest, dass zahlreiche Personen und Gruppierungen rund um die Initiative „Querdenken 711“ mit rechtsextremistischen und islamfeindlichen Aussagen bekannt geworden seien. Hierzu gehört die Verschwörungserzählung des „Großen Austauschs“, wonach die „Bundesregierung die systematische Ausrottung des deutschen Volkes“ plane. Durch diese Verschwörungserzählung soll nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden vor allem Hass gegen die Bundesregierung provoziert werden. Kombiniert wird das Ganze mit einer starken Islamfeindlichkeit. Letztlich soll hierdurch staatliches Handeln delegitimiert werden. Widerstand gegen den Staat – in verschiedenen Formen – wird hierdurch nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden gleichzeitig gerechtfertigt.[44]

3.2 Ideologieelemente

Die baden-württembergische Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube erklärte im Zuge der Pressekonferenz zur Erhebung von „Querdenken 711“ zum „Beobachtungsobjekt Extremismus“ am 9.12.2021. dass der „legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß“ weiche. „Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, erklärte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl.[45] „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die baden-württembergische Verfassungsschutzpräsidentin.

„Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, erklärte die Präsidentin des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, Beate Bube, im Dezember 2020.[46] So ordnete das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung dem extremistischen Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Diese Erkenntnisse stehen in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren.

3.3 „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“

Im April 2021 erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es einen neuen Phänomenbereich von Extremismus festgestellt habe, die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Hierbei erläuterte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass sich die „demokratische Grundordnung und staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt“ sähen: „Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht. Verschwörungsmythen wie QAnon oder andere antisemitische Ressentiments werden dabei ebenso bemüht, wie weitere aus rechtsextremistischen oder ‚Reichsbürger‘- und ‚Selbstverwalter‘-Zusammenhängen bekannte Stereotype. Verschwörungstheorien sind ein nahezu durchgängig festzustellendes Phänomen und haben eine erhebliche katalysatorische Wirkung“.[47]  Dabei zeigten Anmelder und Organisatoren von Corona-Demonstrationen – vor allem die Organisationsstrukturen und einflussreichen Akteure der „Querdenken“-Bewegung – nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht: „Dort werden Verbindungen zu ‚Reichsbürger‘- und ‚Selbstverwalter‘-Organisationen sowie Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert. Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern“.[48]

Weil die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich waren, richtete das Bundesamt für Verfassungsschutz den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ein. Innerhalb dieses Bereichs wurde ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/ oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ eingerichtet, dem die diesbezüglich relevanten Akteure zugeordnet und angesichts dessen sie nachrichtendienstlich bearbeitet werden.[49]

Der baden-württembergische Verfassungsschutz erhob „Querdenken 711“ und seine regionalen Ableger im Land Baden-Württemberg im Dezember 2020 zum Beobachtungsobjekt Extremismus und erläuterte dies am 9. Dezember 2020 im Rahmen einer Pressekonferenz. Nach Angaben des Innenministers von Baden-Württemberg, Thomas Strobl, sowie der Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Beate Bube, lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor: „Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte bereits zwei hellwache Augen auf die ‚Querdenken‘-Gruppierung, und er hat nun – sobald die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlagen – schnell und entschlossen gehandelt. Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar“, sagte der Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl.[50]

Konkret spricht das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Sonderbericht Verschwörungsmythen und „Corona-Leugnern“ davon, dass sich bei einer Gesamtbetrachtung der „Corona-Leugner“-Szene deutliche Anhaltspunkte dafür zeigten, dass „einzelne Akteure, Netzwerke und auch Organisationen innerhalb dieses Meinungsspektrums nicht nur am Corona-Virus und den staatlichen Maßnahmen zu seiner Einhegung zweifeln, sondern über ihre Diskurse den deutschen Staat und die Werte und Normen des Grundgesetzes an sich grundlegend in Frage stellen und aushebeln wollen.“[51]

Konkrete Anhaltspunkte für eine Zuständigkeit des Verfassungsschutzes für die „Corona-Leugner“-Szene sind nach Angaben des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen:

  • Das Ausnutzen des Demonstrationsrechts unter fortlaufender Missachtung von Auflagen.
  • Die Verbreitung verschiedener, zum Teil eindeutig anti-semitisch geprägter Verschwörungsmythen.
  • Die Unterwanderungsversuche von Anti-Corona-Protesten durch rechtsextremistische Personen, Netzwerke und Parteien sowie aus dem Spektrum der sogenannten „Reichsbürger“.
  • Das Verbreiten von Hass und Hetze gegen politisch Andersdenkende und die Erstellung sogenannter „Feindeslisten“.
  • Die Aufrufe zur Gewalt gegen politische Gegner, im Duktus der Szene als „Feinde“ und „Volksverräter“ bezeichnet – bis hin zur Legitimierung des politisch-motivierten Mordes.
  • Die Delegitimierung des deutschen Staates in seiner jetzigen politischen Verfasstheit und die Forderung nach einer „Rück-Eroberung“ und fundamentalen „Neu-Gründung.“[52]

Die Grundlage für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz – auf den Ebenen des Bundes und der Länder – ist das Handeln einer Partei, Organisation oder eines Personenzusammenschlusses gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO). Der Wille, die Demokratie in Deutschland in ihrer jetzigen Form ganz oder auch nur in Teilen abschaffen zu wollen, muss erkennbar sein. Einer intensivierten Beobachtung werden solche Organisationen unterzogen, die Gewalt als politisches Mittel rechtfertigen oder sogar zu ihr aufrufen. Dieses Handeln einer Organisation oder eines Personenzusammenschlusses gegen die fdGO manifestiert sich nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die „Querdenker“ wie folgt:

  • Einschüchterungsversuche von politischen Gegnern,
  • die Relativierung der NS-Zeit und speziell des Holocaust,
  • der aggressive Umgang mit Medienvertretern,
  • Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung,
  • die Verbreitung von insbesondere anti-semitisch geprägten Verschwörungsmythen,
  • Aufrufe zur Ausübung von Gewalt gegen Andersdenkende,
  • das Verhältnis zum deutschen Rechtsstaat und seinen Vertretern.[53]

3.4 Gewaltpotenzial

Seit Mitte November 2021 gibt es in der gewaltbereiten „Querdenker“-Szene auf Telegram täglich Tötungsaufrufe gegen Politiker, Wissenschaftler, Ärzte, Behördenmitarbeiter und Journalisten. Für eine Recherche für tagesschau.de wurden 230 Kanäle bzw. Chats auf Telegram aus rechtsextremistischen und Querdenker-Kreisen nach folgenden Begriffen durchsucht: „Galgen, erschießen, aufhängen, hängen, aufgehängt, aufhängt, Laterne, Laternenmast, Guillotine, abknallen, hinrichten, abfackeln, abbrennen, brennen, standrechtlich, Fensterkreuz, ‚Nürnberger Hinterhöfe‘, Standgericht, hingerichtet, Tribunal, Kugel, Strick“.[54] In 33 Kanälen bzw. Chats gab es Treffer. In den untersuchten Chaträumen wurden mehr als 250 Tötungsaufrufe gefunden, was jedoch lediglich die Spitze des Eisberges darstellt, weil sich Telegram – anders als Twitter – nicht komplett durchsuchen lässt, sondern nur die Kanäle und Chats, in denen man selbst Mitglied ist. Die meisten Chatgruppen sind geheim und können nur mit einem Einladungslink betreten werden.[55] Politiker wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, Bundesjustizminister Marco Buschmann, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, Bundeskanzler Olaf Scholz, der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn und der amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach wurden in jenen Chats wiederholt als Ziele von Tötungsaufrufen genannt. Ein Tötungsaufruf gegen Polizisten lautete: „Diese widerwärtigen Söldner des Faschismus. Jeder Polizist, der sich weiterhin an diesem Treiben beteiligt gehört, wenn mit diesem System Schluss ist, vor Gericht, in Festungshaft und an den Galgen. Tut mir leid für die deutlichen Worte, aber diese Schweine sind für mich nicht mehr länger Teil unserer Menschenfamilie. Es sind seelenlose, programmierte Menschenmaschinen“.[56]

„Das“ Narrativ, „das“ Anathema der potenziell gewaltorientierten Querdenker ist „die Corona-Diktatur“. Dazu kommt „die Impf-Lobby“ bzw. „die Pharma-Branche“. Daher sind Radikalisierungsprozesse von „Querdenkern“ zu Gewaltanwendung bis hin zu Anschlagsplänen gegen prominente bzw. herausragende Mitglieder dieser als Gegner und „Feinde“ wahrgenommenen Gruppen („die Politiker der Corona-Diktatur“, „die Impf-Lobby“) aktuell und mittelfristig möglich. Aber auch über wahllose Anfeindungen und Gewalt gegen impfende Ärzte und Krankenhausmitarbeiter wurde bereits berichtet.[57]

In den sozialen Netzwerken werden Politiker und Mitarbeiter von Impfzentren und Krankenhäusern systematisch als Teil der „Impf-Lobby“, als „Gegner“, als „Feind“ konstruiert und dargestellt. Diese antagonistische Freund-Feind-Metaphorik, durch enthemmte Sprache in den sozialen Netzwerken inszeniert, kann nach dem Prinzip von stochastischem Terrorismus Querdenker radikalisieren, bis sie im worst case zu terroristischen Einzeltätern werden.

Mitte Dezember 2021 führten Ermittler des Landeskriminalamtes Sachsen und ein SEK Razzien bei sechs Verdächtigen, fünf Männern und einer Frau, durch und beschlagnahmten Waffen. In einer Telegram-Chatgruppe sollen diese sechs Verdächtigen Mordpläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und andere Mitglieder der sächsischen Landesregierung besprochen haben. Diese Telegram-Chatgruppe wurde einem heterogenen Milieu von „Impfgegnern“, „Querdenkern“ und „bekannten Neonazis“ zugeordnet.[58]

Die sechs Verdächtigen der Telegram-Chatgruppe „Dresden Offlinevernetzung“ sind zwischen 32 und 64 Jahren alt. In dieser Telegram-Chatgruppe fanden sich radikalisierte Impfgegner zusammen, darunter ein stadtbekannter Dresdner Neonazi. Viele Mitglieder der Chatgruppe agierten unter Klarnamen und mit realen Profilbildern. Dazu gehören auch eine Frau, die für eine Stadtverwaltung arbeitet, sowie eine Frau, die ihre Handynummer veröffentlichte. Diese Frau ist offenbar für die Querdenker-Gruppe „Eltern stehen auf“ aktiv. Bei den Durchsuchungen fand das Landeskriminalamt Sachsen „Waffen und Waffenteile“ sowie Armbrüste.[59]

Bundesinnenministerin Faeser kündigte Mitte Dezember 2021 an, den Messenger-Dienst Telegram zur Einhaltung der Gesetze zwingen zu wollen. „Dort wird offen Hass und Hetze verbreitet […] Es kann nicht sein, dass ein App-Betreiber unsere Gesetze ignoriert.“[60] Ihr Ministerium prüfe derzeit, ob über Plattformen wie Google oder Apple der Druck erhöht werden könne. „Diese Unternehmen haben die Telegram-Anwendung in ihren App-Stores und könnten sie aus dem Angebot nehmen, wenn Telegram permanent gegen Regeln verstößt“, sagte die Ministerin. Zudem könne die Bundesrepublik mit anderen europäischen Staaten auf die Vereinigten Arabischen Emirate zugehen, wo Telegram seinen Sitz hat. Gleichzeitig müsse im Inland der Ermittlungsdruck gegen Onlinehetzer erhöht werden. „Es muss für alle klar sein: Wer im Netz Hass und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun“, sagte Faeser.[61]

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz plante eine Gruppe von gewaltbereiten „Querdenkern“ Anfang April 2021, Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu entführen, vier Personen wurden verhaftet. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Koblenz hätte die Gruppe von gewaltbereiten „Querdenkern“ die Absicht verfolgt, das demokratische System in Deutschland zu stürzen und anschließend die Regierung zu übernehmen. Es sei mit Anschlägen auf Umspannwerke und Stromleitungen geplant worden, mit einem bundesweiten Stromausfall Chaos herbeizuführen. „Wir haben es mit einer Melange zu tun bestehend aus Verschwörungstheoretikern, Impfgegnern, aber auch Reichsbürgern, die wir eigentlich in dieser Form bisher nicht festgestellt hatten“, sagte der Präsident des Landeskriminalamtes (LKA) Rheinland-Pfalz, Johannes Kunz, Mitte April 2021.[62] Es habe in einzelnen Fällen auch Kontakte in die rechtsextremistische Szene gegeben. „Sie wollten die Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen“, ergänzte der federführende Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Braun. Polizeiliche Ermittler gingen in diesem Zusammenhang Anfang/Mitte April 2022 in mehreren Bundesländern gegen Mitglieder einer Telegram-Chatgruppe vor. Bei den Durchsuchungen wurden den Angaben zufolge 22 Schusswaffen, darunter ein Kalaschnikow-Sturmgewehr, sowie Munition sichergestellt, dazu kamen gefälschte Impfausweise und gefälschte Testzertifikate. Fünf Durchsuchungen fanden in Rheinland-Pfalz statt, drei weitere in Bayern und Niedersachsen, jeweils zwei in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Insgesamt waren 270 Polizeibeamte im Einsatz, darunter auch polizeiliche Spezialeinheiten.[63]

4. Fazit

Bei der Analyse der Szene der „Querdenker“ muss differenziert werden, weil eine komplexe Mischung aus Radikalismus, Verschwörungserzählungen und Extremismus festzustellen ist. Bisher gibt es nur sehr wenige Analysen zu diesem Phänomen. Hierzu sollten die Verfassungsschutzbehörden und die Sozialwissenschaft in den nächsten Monaten umfassende Analysen vorlegen, auch um damit die Programme, Mittel und Akteure der Prävention zu unterstützen. Auch in der Aus- und Fortbildung der Polizeien muss der neue Extremismus-Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates der Verfassungsschutzbehörden, hier die „Querdenkerszene“ im Speziellen, unterrichtet und thematisiert werden, um die Polizistinnen und Polizisten auf Einsätze in diesem Phänomenbereich vorzubereiten.


[1] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, S. 114.

[2] Vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/corona-proteste-extremismus-rechtsextremismus-verschwoerungstheorien?utm_referrer (20.5.2022).

[3] Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/reichsbuerger-und-selbstverwalter/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html (20.5.2022).

[4] Vgl.

[5] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, S. 32.

[6] Vgl. ebd., S. 113.

[7] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Kompendium des BfV. Darstellung ausgewählter Arbeitsbereiche und Beobachtungsobjekte, Dezember 2018, S. 18.

[8] Vgl. ebd., S. 19; Goertz, S. (2022): Rechtextremismus sowie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Deutschland – Aktuelle Akteure und Trends. In: Kriminalistik 4/2022, S. 233.

[9] Vgl. ebd.

[10] Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/reichsbuerger-und-selbstverwalter/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html (20.5.2022).

[11] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz (2018): „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ – Staatsfeinde, Geschäftemacher, Verschwörungstheoretiker, S. 21; Goertz, S. (2022): Extremismus und Sicherheitspolitik, S. 126-127.

[12] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, S. 118.

[13] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ – Staatsfeinde, Geschäftemacher, Verschwörungstheoretiker, Dezember 2018, S. 22.

[14] Vgl. ebd., S. 22

[15] Vgl. ebd.; Goertz, 2022, „Rechtsextremismus sowie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter – Aktuelle Akteure und Trends, S. 234.

[16] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, S. 114; Goertz, S. (2022): Extremismus und Sicherheitspolitik, S. 124-125.

[17] Vgl. ebd.

[18] Vgl. ebd.; Goertz, Rechtextremismus sowie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Deutschland – Aktuelle Akteure und Trends. In: Kriminalistik 4/2022, S. 234-235.

[19] Vgl. ebd., S. 114-115; Goertz, S. (2022): Extremismus und Sicherheitspolitik, S. 124-125.

[20] Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/verbot-reichbuergervereinigung.html (21.5.2022).

[21] Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/bfv-newsletter-archiv/bfv-newsletter-2020-01-archiv/bfv-newsletter-2020-01-thema-08 (21.5.2022).

[22] Vgl. Goertz, 2021, Extremismus und Sicherheitspolitik, S. 130-132.

[23] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2021): Verfassungsschutzbericht 2020, S. 118-119.

[24] Vgl. ebd., S. 119.

[25] Vgl. ebd.

[26] Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2019): Verfassungsschutzbericht 2018, S. 99-100.

[27] Vgl. ebd., S. 100-101; Goertz, 2021, Extremismus und Sicherheitspolitik, S. 137.

[28] Vgl. Goertz, 2021, Extremismus und Sicherheitspolitik, S. 137.

[29] Vgl. Homepage „BRD-Schwindel“, 26.8.2016, zitiert nach: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2017): Verfassungsschutzbericht 2016, S. 95-96.

[30] Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/reichsbuerger-und-selbstverwalter/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html#doc714146bodyText3 (22.5.2022).

[31] Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/boxberg-101.html (22.5.2022).

[32] Vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/211/1921139.pdf, S. 6 (23.5.2022).

[33] Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz, Extremistische und hybride Einflussnahme auf das Demonstrationsgeschehen im Zuge der Corona-Pandemie. BfV-Newsletter Nr. 1+2/2020 – Thema 1.

[34] Vgl. ebd.

[35] Vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-11/corona-proteste-extremismus-rechtsextremismus-verschwoerungstheorien?utm_referrer (24.5.2022).

[36] Vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/lewentz-zu-querdenkern-100.html (24.5.2022).

[37] Vgl. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2021): Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und „Corona-Leugnern“, S. 13-14.

[38] Vgl. https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/querdenken-711-wird-beobachtet/ (24.5.2022).

[39] Vgl. https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/_Die+Querdenken-Bewegung+_+zwischen+Verschwoerungsmythen+und+Buergerprotest_+_+Teil+2 (25.5.2022).

[40] Vgl. ebd.

[41] Vgl. ebd.

[42] Vgl. ebd.; Stefan Goertz, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. „Querdenker“ – ihre Akteure, Ideologieelemente und ihr Gewaltpotenzial, in: Kriminalistik 3/2022, S. 163.

[43] Vgl. https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/_Die+Querdenken-Bewegung+_+zwischen+Verschwoerungsmythen+und+Buergerprotest_+_+Teil+2 (25.5.2022)

[44] Vgl. ebd.

[45] Vgl. https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/querdenken-711-wird-beobachtet/ (25.5.2022).

[46] Vgl. ebd.

[47] Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/2021-04-29-querdenker.html (26.5.2022).

[48] Vgl. ebd.

[49] Vgl. ebd.

[50] Vgl. : https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/querdenken-711-wird-beobachtet/ (25.5.2022).

[51] Vgl. https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/Sonderbericht_2021_Verschwoerungsmythen_und_Corona-Leugner.pdf, S. 9 (26.5.2022).

[52] Vgl. ebd., S. 9.

[53] Vgl. ebd., S. 69.

[54] Vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/todesdrohungen-telegram-101.html (27.5.2022).

[55] Vgl. ebd.

[56] Zitiert nach: ebd.

[57] Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235289124/Corona-Bedroht-als-Nazi-beschimpft-Wut-auf-Impf-Personal-eskaliert.html (27.5.2022).

[58] Vgl. Zeit Online, Razzia wegen Mordplänen gegen Sachsens Regierungschef Kretzschmer, 15.12.2021 (28.5.2022).

[59]Vgl. ebd.

[60] Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article235715796/Nancy-Faeser-Viele-bei-Corona-Protesten-verfolgen-eigene-Ziele-die-nichts-mit-der-Pandemie-zu-tun-haben.html (28.5.2022).

[61] Vgl. ebd.

[62] Vgl. https://www.rnd.de/politik/karl-lauterbach-querdenker-gruppe-soll-entfuehrung-und-regierungssturz-geplant-haben-G55TXWLNPBDMDJL2F6IVLGZQOQ.html (29.5.2022).

[63] Vgl. ebd.